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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (4. November 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was bringt die kommende Handwerksnovelle? (Fortsetzung)
- Autor
- Hilmer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- ArtikelDie Neuorganisation der ZentRa! 805
- ArtikelWas bringt die kommende Handwerksnovelle? (Fortsetzung) 806
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 808
- ArtikelSprechsaal 809
- ArtikelEinzelhandel rühre dich! 810
- ArtikelVerschiedenes 811
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 813
- ArtikelNikolaus Halle, Uhrmacher, Königstraße 84, gestattet sich, Ihnen ... 817
- ArtikelSie werden uns noch recht geben! 818
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 819
- ArtikelPatentschau 822
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 822
- ArtikelEdelmetallmarkt 822
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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808 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 45 Handelsbücher und die Prokura „auf Handwerker sowie schwerung. Die völlig andere Gestaltung, die das Hand- auf solche Personen keine Anwendung finden, deren Ge- werk seit dem Inkrafttreten des Handelsgesefebuches an- werbebetrieb nicht über den Umfang des Kleingewerbes genommen hat, hat den Ausschluß des Handwerkers aus hinausgeht.“ dem Handelsregister als veraltet erscheinen lassen. Die Mit diesen Vorschriften war das Handwerk mit dem Handwerksnovelle trägt dieser Tatsache, unter besonderei Kleingewerbe gleichgestellt. Der Handwerker hatte somit Würdigung des Umschwunges, der im Handwerk ein- nicht die Möglichkeit, sich in das Handelsregister eintragen getreten ist, vollauf Rechnung und streicht die bisher zu lassen und sich damit das Firmenrecht und die Prokura- hindernden Vorschriften. Somit ist künftighin dem Hand erteilung zu sichern. Hierin erblickte das Handwerk mit werker, dessen Gewerbebetrieb über das Kleingewerbe Recht eine besondere Härte und wirtschaftliche Er- hinausgeht, das Firmen- und Prokuraredit gewährleistet. „„„„„mim in ui nimm mmmmmmmmmi. mmmmmmmmmmmmmmmmmiim mmmii mmimmi Steuer- und Aufwertungsfragen bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Der Rang der Befugnishypothek gegenüber neueren wertungsgesefees vorbehaltene Befugnis keine Wirkung Belastungen hat gegenüber den erst nach dem 15. Juli 1925 im Grund- Zur Zeit der Verabschiedung des Aufwertungsgesefees buch eingetragenen Rechten. Wenn also wie dies sehr (Juli 1925) war die Lage des Hauseigentümers insofern häufig geschehen sein wird, ein Rangvorbehalt vor solchen besonders mi&lich, als die Hauser infolge der jahrelangen R“hten eingetragen "erde kann der betreffende Vernachlässigung sehr reparaturbedürftig waren und zur Gläubiger für seine nach dein Inkrafttreten des Auf- Wührunq notwendiger Reparaturen schwer Hypotheken- werlungsgesebes entstandene Forderung m der Regel geld zu bekommen war. Zwecks leichterer Befriedigung Berichtigung des Grundbuches insofern verlangen als des Kreditbedürfnisses räumte daher das Geselj dem seine Hypothek der Befugnishypothek ,m Range voran- Eigentümer einen Rangvorbehalt bei der Eintragung der zugehen hat. Hypotheken im Grundbuch ein. Der Rangvorbehalt wird Nach dieser Sachlage findet wiederum eine erheb- jedoch nur eingeräumt innerhalb der für die Anlegung liehe Verschiebung der Rangordnung der Hypotheken von Mündelgeld geltenden Sicherheitsgrenze. Die Grenze ? at • z “ m Nachteil der Sicherheit des einen und zum der Münde,Sicherheit is, 50 % des Wehrbeitragswertes. Vorteil ^1h”"’^Äl^ 1. Beispiel: Wehrbeitragswert .... 100000 Mk., Vergebung einer mündelsicheren Hypothek genommen Mündelgeldgrenze also . . 50000 „ j 5 j f ern er wird unter Umständen derjenige benachteiligt, Belastung: 1. Hypothek . . 30000 „ welcher bereits auf eine Befugnishypothek Geld geliehen 2. Hypothek 20000 „ Lefeterer wird insbesondere zu erwägen haben, ob 3. Hypothek 10000 „ ^j. Zinsfuß bei der ihm verbleibenden Sicherheit noch Rangordnung. angemessen ist. 1. Erste Hypothek 7500 Mk., * 2. Rangvorbehalt . - 7500 „ .... 3. Zweite Hypothek 5000 „ Winke zur Anfechtung eines Veranlagungsbescheids 4. Rangvorbehalt 5000 „ Wird auf Grund der Veranlagung eine Steuer fest- 5. Dritte Hypothek 2500 „ gesefet, so erteilt das Finanzamt einen schriftlichen Be- 2. Beispiel: Wehrbeitragswert wie oben, duaphFRKUNST^ C Den Belastung: 1. Hypothek . . 40000 Mk., bescheid“, S. 730 in Nr 41 der ^HRMACHERKUNST. Den 2 HvDothek 20000 T Q 9 der Zustellung dieses Bescheids mu& man sich 3 Hvoothek 10000 ” darauf vermerken, da ein eventuell einzulegendes Rechts- ' YP • ” mittel nur zulässig ist bis zum Ablauf eines Monats nach Rangordnung: Empfang des Bescheids. Die Rechtsmittel können schrift- 1. Erste Hypothek 10000 Mk., |j ch e j nge reicht oder zu Protokoll erklärt werden. Ein- 2. Rangvorbehalt 10000 „ legung durch. Telegramm ist zulässig; es würde dann 3. Zweite Hypothek 5000 „ z B geni j g en: „Gegen meine Einkommensteuer-Ver- 4. Dritte Hypothek 2500 „ anlagung lege ich Einspruch ein. Begründung folgt. Peter Im lebten Falle ist der Rangvorbehalt für den Eigen- Hele, Nürnberg.“ Durch Telephon kann der Einspruch tümer bei der zweiten Hypothek nicht mehr zulässig, da nicht eingelegt werden, es sei denn, dafj sich die Be- dieselbe mit 60000 Mk. ausläuft, die Mündelgeldgrenze, hörde bereit erklärt, auf Grund des Telephongesprachs welche bei 50000 Mk. liegt, also überschrilten wird. Die eine entsprechende Niederschrift aufzunehmen, verpflichtet Befugnis des Eigentümers kommt in Wegfall, sobald die ist sie dazu aber nicht. Ist das Rechtsmittel bei einer betreffende Hypothek über die Sicherheitsgrenze, wenn anderen Behörde irrtümlich angebracht, so ist das un- auch nur um wenige Mark, hinausgeht. Die Vorschrift schädlich, wenn es von dort rechtzeitig der zur Ent- des § 7 des Aufwertungsgesefees darf nicht so verstanden Scheidung berufenen Stelle übermittelt wird. Ebenso ist werden, als wenn in solchem in Beispiel 2 angegebenen es unschädlich, wenn das Rechtsmittel unrichtig bezeichnet Falle der Rangvorbehalt etwa bis zur Sicherheitsgrenze ist, z. B. statt Einspruch Berutung gesagt ist. Duich die in Frage käme. Einlegung eines Einspruchs wird die Wirksamkeit des an- Man hatte bisher meist angenommen, dajj die Be- gefochtenen Bescheids nicht gehemmt, insbesondere die fugnishypothek, die dem Eigentümer den Rangvorbehalt Erhebung der Steuer nicht aufgehalten, einräumt, den Vorrang geniest gegenüber den Belastungen, Ein Rechtsmittel gilt als eingelegt, wenn aus dem die nach dem Inkrafttreten des Aufwertungsgesefees neu Schriftstück oder aus der Erklärung hervorgeht, daß eingetragen worden sind. Das Reichsgericht hat sich sich der Erklärende durch die Entscheidung be- jedoch dieser Auffassung nicht angeschlossen, sondern schwer! fühlt und Nachprüfung begehrt. Bei der entschieden, dalj die dem Eigentümer im § 7 des Auf- Einlegung soll die Entscheidung bezeichnet werden, gegen
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