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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (6. September 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Projektbearbeitung der Uhrenblockanlage
- Autor
- Thiesen, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- ArtikelDie Projektbearbeitung der Uhrenblockanlage 729
- ArtikelGedanken über die Kraftverluste im Räderwerk 733
- ArtikelGute Weckerfenster! 737
- ArtikelFreie Pendel 738
- ArtikelDie Wiedergeburt Lenzkirchs 741
- ArtikelSteuerfragen 742
- ArtikelVerschiedenes 743
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 746
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 746
- ArtikelGeschäftsnachrichten 747
- ArtikelPatentschau 748
- ArtikelEdelmetallmarkt 748
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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NIr. 36 DIE UHRMACHERKUNST 731 Die Anschlußleitung zu den einzelnen Uhren und der Wasserleitung wird von dem Kunden am Tage der In betriebsetzung gezahlt. Der Berechnung der Meterzahl liegt das Aufmatz des Installateurs zugrunde, welches im Beisein des Blockinhabers aufgenommen werden sollte. Als Inbetriebseizungskosten kann sich der Blockinhaber 20°/ 0 Aufschlag auf den Meterpreis der Anschlußleitungen zahlen lassen. Diesen erhöhten Meterpreis wird der Blockinhaber somit bei der Werbung angeben. Als letztes ergibt sich noch die Feststellung des für jede angeschlossene Nebenuhr zu zahlenden allgemeinen Leitungskostenzuschusses. Somit muß der Blockinhaber die Länge der Freileitung bestimmen, die von vornherein so gezogen wird, daß nach allen Häusern leicht die Anschlußleitungen abgezweigt werden können. Diese Gesamtlänge wird der Installateur am besten bestimmen. Beträgt sie beispielsweise 200 m und ist der Meterpreis zu 45 Pf. festgelegf, so entsteht für jede Nebenuhr bei einem Anschlußwert von 10 Uhren ein einmaliger Leitungs kostenzuschuß von 200-0,45 10 : 9 RM. und bei 20 Uhren die Hälfte. Hieraus ergibt sich daher •ein Akquisitionsmoment, sobald es gelungen ist, einige Verträge abzuschließen. Man kann und wird diese Vertragskontrahenten durch den Hinweis, daß der Zuschuß um so kleiner wird, je mehr Uhren angeschlossen sind, für die weitere Werbung interessieren. In die von den Angeschlossenen zu zahlenden Leitungskostenzuschüsse ist die Leitung zu der Hauptuhr einzurechnen, während den besonders zu bezahlenden Innenleitungen die jeweils von der Hauptleitung ab zweigenden und zu den Häusern führenden Freileitungen hinzugerechnet werden. Es ist das gleiche System, wie es auf die Licht- und Kraftneße Anwendung findet. Die Uberlandwerke würden nicht existieren können, wenn die angeschlossenen Dörfer nicht die Hochspannungs-Stich leitungen durch erhebliche Baukostenzuschüsse bezahlen und ihre eigenen Ortsneße selbst erstellen würden, andererseits müssen die Verbraucher die Kosten ihrer Anschlußleitungen selbst tragen. Wenn die Errechnung der Selbstkosten der Frei leitungen und Innenleitungen sich über eine Anzahl von Häuserblocks erstreckt, so kommt man zu einem guten Mittelwert für beide Leitungsarten. Man kann dann diese Kosten auf die einzelne Nebenuhr beziehen, indem zu gleich Durchschnittslängen errechnet und Anschlußwerte von 10, 15 und 20 Nebenuhren angenommen werden. Damit erübrigt sich dann die gesonderte Berechnung der Innenleitungskosten und des Leitungskostenzuschusses, man erhebt einfach für jede Nebenuhr einen bestimmten Betrag. Zu Punkt 5: Die nach meiner Ansicht den An geschlossenen zu gewährenden Garantien habe ich nach stehend formuliert. Verpflichtungsschein Betrifft die elektrische Uhrenanlage im Häuser block straße straße strafe straße. Als Besißer der elektrischen Uhrenanlage in dem vorstehend bezeichneten Häuserblock verpflichte ich mich meinen sämtlichen Anschlußnehmern gegenüber wie folgt: 1. Die Uhrenanlage bleibt mindestens 20 Jahre lang bestehen. 2. Für diese Zeit wird die gesamte Anlage von mir oder meinem Rechtsnachfolger mit aller Sorgfalt ge wartet und in einem betriebssicheren Zustande erhalten. 3. Die Wartungspflicht erstreckt sich auch auf alle berechtigterweise angeschlossenen Nebenuhren. 4. Die größte zulässige Zeitdifferenz der ange schlossenen Nebenuhren mit der von Nauen angegebenen mitteleuropäischen Zeit beträgt 10 Sekunden. 5. Wiederholt berechtigte Klagen des Anschluß- nehmers wegen mangelhafter Zeitangabe der Neben uhren geben dem Anschlußnehmer das Recht, die An- schlußuhr gegen Erstattung des Kaufpreises an mich zurückzugeben. 6. Mit der nachstehenden Erklärung der hiesigen Uhrmacherinnung bin ich rechtsverbindlich einverstanden. Ort, Datum. Unterschrift. Zur Bekräftigung der obigen Garantieverpflichtungen unseres Mitgliedes Herrn bescheinigen wir hiermit, daß wir uns bereit erklären, die aus diesen Verpflich tungen sich ergebenden Rechte der Anschlußnehmer zu schüfen, indem wir bei berechtigten Klagen für Ab stellung der Mängel sorgen werden und schlimmstenfalls Besiß und Wartung der Uhrenanlage einem anderen Mitgliede übertragen würden. Ort, Datum. Bezeichnung der Innung. Unterschriften. Zu Punkt 6. Auch die Rechte des Blockinhabers und deren Sicherstellung habe ich nachstehend in ein Schema zu bringen versucht. Kauf- und Zahlungserklärung. Betrifft die elektrische Uhrenanlage im Häuser block .... straße, .... strafe, .... straße, .... straße. Gemäß dem ausgehändigten Verpflichtungsscheine ich bestelle ... hiermit der Firma hierselbst, wir straße Nr zur sofortigen Lieferung und zum Anschluß an die Uhrenanlage des obigen Häuserblockes , mir eine elektrische Nebenuhr nach Nummer .... des uns vorgelegten Kataloges — nach besonderer Zeichnung — Ich „ , - niich zum Nettopreise von . . . RM. . vr verpflichte . . . Wir uns zu folgendem: 1. Der Kaufpreis wie auch die Lieferung der genauen Zeit und die Wartung der Uhr wird von —— durch monat- uns liehe, vierteljährliche im voraus zahlbare Raten beglichen und auf den Zeitraum von 10 Jahren verteilt. Die Raten zahlungen betragen in den ersten drei Jahren monatlich 3 RM., in den leßten sieben Jahren monatlich 1,50 RM., wobei 1 RM. = »/ 2790 kg Feingold gilt. 2. Zu den anteilmäßigen Kosten der Leitungsanlage ich und Batterieunterhaltung zahle . . . —— am Tage der In- wir betriebseßung der Uhr einen monatlichen Beitrag von RM. 3. Den durch die Auswahl einer besseren Nebenuhr entstehenden Überpreis in Höhe von .... RM. zahle . . . ich — ebenfalls am Tage der Inbetriebsetzung, wir 4. Im Falle eines Fortzuges aus dem Häuserblock ich werde . . . den noch rüdeständigen Teil des Kauf- wir mir uns preises der Nebenuhr entrichten. Hierbei werden die bisher gezahlten Raten mit 1,50 RM. monatlich auf ich . den Kaufpreis in Anrechnung gebracht. Ziehe ... in
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