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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (6. September 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Projektbearbeitung der Uhrenblockanlage
- Autor
- Thiesen, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- ArtikelDie Projektbearbeitung der Uhrenblockanlage 729
- ArtikelGedanken über die Kraftverluste im Räderwerk 733
- ArtikelGute Weckerfenster! 737
- ArtikelFreie Pendel 738
- ArtikelDie Wiedergeburt Lenzkirchs 741
- ArtikelSteuerfragen 742
- ArtikelVerschiedenes 743
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 746
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 746
- ArtikelGeschäftsnachrichten 747
- ArtikelPatentschau 748
- ArtikelEdelmetallmarkt 748
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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732 DIE UHRMACHERKUNST einen Häuserblock, in welchem ebenfalls eine Uhrenanlage ich der Firma besteht, so lasse . . . . die Uhr wir dort anschliejjen und zahlen die Beträge wie bisher weiter, zuzüglich einer einmaligen Anschlubgebühr im Be trage von . . . RM. 5. Nach Ablauf der zehnjährigen Vertragsdauer kann vom Vertrage zurücktreten, oder zahle . . ., wie wir wir in den lebten 7 Jahren, den monatlichen Betrag von 1,50 RM. weiter. Ort, Datum. Unterschrift. Es wäre besonders empfehlenswert, wenn bei Umzug vom Angeschlossenen von einem Blockbesiber zum anderen die Verträge übernommen würden in der Weise, dab dem alten Blockbesiber von dem neuen die noch Testierenden Beträge der Kaufsumme der Nebenuhren überwiesen würden, ohne dab sich der umgezogene Angeschlossene irgendwie zu bemühen braucht. Zu Punkt 7. Der Einkauf aller Uhren wird zweck- mäbigerweise von den Blockbesibern selbst und rein auf eigene Rechnung vorgenommen, wenn vorher Preise, Rabatte, Bezugs- und Kreditbedingungen innungsseitig festgelegt wurden. Es will mir als richtig erscheinen, an einer zweijährigen Kreditforderung ganz allgemein fest zuhalten und diese auch mit den Fabrikanten festzulegen, denn dies wird der einzig gangbare Weg sein, um allen Innungsmitgliedern die Bearbeitung von Blockanlagen zu ermöglichen. Die Kreditgabe der Fabrikanten erfordert natürlicherweise eine Sicherstellung der Rechnungssummen, die sich ohne weiteres aus der Uberschreibung der einzelnen Blockanlagen bis zur völligen Abdeckung der Rechnungen an den Fabrikanten ergibt. Parallel zu dieser Eigentumsübergabe mub die Erklärung laufen, dab die sämtlichen Einnahmen aus den Blockanlagen an den Fabrikanten pünktlich abgeführt werden, bis die Lieferungen bezahlt sind. An Barmitteln wird daher nur der geringe Betrag für die Anschaffung der Batterie und unter Umständen die Kosten für einen Werbebeamten erforderlich. Zu Punkt 8. Wie ich schon in meiner ersten Veröf fentlichung ausführte, halte ich die möglichst kräftige Mitarbeit der Innungen bei der Bearbeitung der Projekte von Blockanlagen für besonders fördernd. Es wird dem entsprechend die erste Bemühung der sich für den Bau solcher Uhrenanlagen interessierenden Uhrmacher sein müssen, einen entsprechenden Innungsbeschlub herbei zuführen. Liegt dieser vor, so können alle weiteren Arbeiten der Reihe nach in Angriff genommen werden. Es macht nichts aus, wenn eine gröbere Anzahl der Mitglieder sich nicht beteiligt, denn sie verlieren ja nichts; einen Schaden irgendwelcher Art können sie niemals nachweisen. Ganz im Gegenteil wird der Innungsvorstand mit gröbtem Recht behaupten können und wollen, dab diese Arbeiten im allgemeinen Interesse aller Kollegen liegen. Aus diesem Grunde sollte daher auch die Frage, ob ein Blockinhaber durch seine Werbearbeiten vielleicht in den Kundenkreis eines Kollegen eindringen könnte, absichtlich unberührt bleiben. Es ist das gute Recht eines jeden Geschäftsinhabers, sich seine Kunden zu suchen wo er will. Wer also etwa sich benachteiligt fühlen sollte, dem kann erwidert werden, dab er sich an der Werbung von Blockanlagen durch Ausnubung der ihm zugewiesenen Blocks nur zu beteiligen braucht, um es ebenso machen zu können. Wenn in einer Stadt der Bau von Blockanlagen erfolgreich ist und gute Blocks somit gesucht sind, so Nr. 36 kann es nicht richtig sein, die den der Werbung fern stehenden Uhrmachern überlassenen Blocks unausgenubt liegenzulassen. Es kann daher eine Befristung des Blockbesibes von Vorteil werden, die die Inangriffnahme der Werbetätigkeit und den Bau der Anlage zeitlich begrenzt. Wer nach einem Jahre noch die Arbeit nicht begonnen hat, beweist damit, dab ihn die Sache nidit interessiert. Gemäb der Erklärung der Innungen auf den Ver pflichtungsscheinen wird es unbedingt erforderlich, dab sämtliche Blockbesiber sich der Innung gegenüber schrift lich verpflichten, ihre Anlagen in betriebssicherem Zustande zu erhalten und die zugelassene Differenz von 10 sec nicht zu überschreiten. Wenn auch diese Verpflichtung nur eine Formsache ist, so kann sie doch bei dauernden und groben Vernachlässigungen zum Einschreiten der Innung Anlab bieten. Es mub sogar so weit gegangen werden, dab das Abtretungsrecht und die Weitervergebung an einen anderen Kollegen zu recht besteht, wobei es dem Abtretenden allein, nicht der Innung, überlassen bleibt, sich mit dem neuen Besiber über die pekuniäre Seite auseinanderzuseben. Sollte es unter besonders rückständigen Verhält nissen an irgendeinem Plabe nicht möglich sein, die Innung an der Arbeit zu beteiligen, so läbt sich trobdem für die arbeitsfrohen Uhrmacher ein gangbarer Weg finden. Diese mlibten sich zusammenschlieben, sich in ihren öffentlichen Ankündigungen als vereinigt erklären und dieV Verpflichtungsscheine gemeinsam zeichnen. Die etwä>- später Eintretenden hätten dann eine entsprechende Nach- \ Zahlung zu leisten. Zu der technischen Projektbearbeitung von Block anlagen ist nicht viel zu sagen; die Anlagen sind so sehr einfach, dab sich jede Arbeit von selbst versteht. Die Nebenuhren bestellt man für eine Betriebsspannung von 8 Volt, auf den Selbstaufzug der Hauptuhr kann man verzichten, man sollte es sogar tun, einmal, um die Batterie nicht mit dem Stromverbrauch desselben zu belasten, und zum ändern, um sich als Blockinhaber selbst zu zwingen, wöchentlich regelmäbig die Kontrolle auszuüben. Bei der Inbetriebsebung gehe man so vor, dab man vor dem Aufhängen alle Nebenuhren auf eine gleiche Zeit von Hand einsfeilt und sie dann anschliebt. Wenn man dann auch die Batterie und die Hauptuhr anschliebt und die Nebenuhren mittels der Fortstelleinrichtung der Hauptuhr mehrere Minuten springen lieb, so geht man von einer Nebenuhr zur ändern und stellt fest, ob alle die gleiche Minute anzeigen. Diejenigen Uhren, die eine Minute zu wenig zeigen, müssen durch Vertauschen ihrer Anschlub- drähte umgepolt werden, zugleich stellt man sie von Hand zwei Minuten vor. Dann werden alle Nebenuhren die gleiche Minute anzeigen, und es bleibt nur noch übrig, die ganze Anlage auf genaue Zeit einzustellen. Der Sekundenzeiger der Hauptuhr soll stets auf Null stehen, wenn sich der Kontakt schliebt, wenn die Nebenuhren springen. Ist es aus irgendeinem Grunde untunlich, die Wasser leitungsrohre als Rückleitung zu benuben, so kann nur empfohlen werden, die Serienschaltung der Nebenuhren in Anwendung zu bringen. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dab die üblichen Widerstände für die Neben uhren von Blockanlagen ungeeignet sind. Schlieblich sei noch ausgeführt, dab es ohne Auf wendung hoher Kosten möglich ist, die einzelnen Block anlagen einer Stadt zu einer Gesamtanlage mit voll kommen identischer Zeitangabe zu vereinigen. Dies kann geschehen, ohne der Einwilligung der Stadtverwaltung zur Benubung der Straben zu bedürfen, indem man sich der Postleitungen bedient. Die Postverwaltung vermietet
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