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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (12. Mai 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- Artikel2. Bericht. Die Arbeitssitzung des kommissarischen Vorstandes ... 255
- ArtikelGleichschaltung und Neuaufbau im deutschen Handwerk. Errichtung ... 256
- ArtikelWir stellen vor 257
- ArtikelGleichschaltung und Neuaufbau im deutschen Handwerk. Errichtung ... 258
- ArtikelUnterbietung gebundener Ladenpreise 259
- ArtikelSteuerfragen 261
- ArtikelVerschiedenes 262
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 264
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 264
- ArtikelGeschäftsnachrichten 265
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 266
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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262 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 20 Schuldner als Eigentümer der seinem Gläubiger über eigneten Waren zu behandeln ist. Das Steuerrecht sieht also den, welcher einen Gegenstand als ihm gehörig be- sifet, auch als Eigentümer an. Wer sich nicht im Besifee der Sache befindet, kann der Pfändung auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen. Er kann jedoch vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlöse ver langen. Da die Sicherungsübereignung denselben Zweck ver folgt wie die Pfandbestellung, behandelt der Reichs finanzhof steuerrechflich die Sicherungsübereignung auch als Pfandbestellung. Dem Sicherungsgläubiger räumt er daher bei der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern nicht die Widerspruchsklage ein, sondern spricht ihm nur wie einem Pfandgläubiger die Klage auf vor zugsweise Befriedigung aus dem Erlöse wegen seiner Forderungen, die zur Zeit der wegen der Steuerforderung vorgenommenen Pfändung bestehen, zu. Das Reichs gericht hat sich indessen dieser Auffassung des Reichs finanzhofs entgegengestellt und die Zwangsvollstreckung seitens des Steuerfiskus wegen eines Steueranspruchs im Falle der Sicherungsübereignung für unzulässig erklärt. Ein Gläubiger, dessen ihm zur Sicherung übereignete Waren durch die Steuerbehörde bei seinem Schuldner gepfändet worden sind, wird daher den pfändenden Steuerfiskus auffordern, die Waren freizugeben und eventuell Klage auf Unzulässigkeitserklärung der erfolgten Zwangsvollstreckung erheben können. (11/134) lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllUIMIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllMIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIMIIIIIMIIIIl V erschiedenes Zugaben verboten. Wie von uns bereits in voriger Nummer angekündigt wurde, beschloß die Reichsregierung in ihrer Sifeung am Freitag der vergangenen Woche das Verbot der Zugabe. Von zuständiger Stelle wird dazu folgendes mitgeteilt: Durch das von der Reichs regierung beschlossene Zugabeverbot werden die bisher in § 1 Absab 2E der Notverordnung vom 9. März 1932 als zulässig be- zeichneten Zugaben, bei denen der Kunde die Wahl zwischen Zu gabe und einem Barbetrag hat, künftig in das Verbot einbezogen. Das Verbot erstreckt sich nicht auf die bisher schon erlaubten Reklamegegenstände und die geringstwertigen Kleinigkeiten so wie nicht auf die mit einer beaufsichtigten Abonnenten-Ver sicherung verbundenen Zeitungen und Zeitschriften. Um den von dem Verbot betroffenen Betrieben eine Möglichkeit der Um stellung zu geben, wird das Verbot durch Anordnung des Reichs wirtschaftsministers erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa in einem Vierteljahr, in Kraft gesebt werden. (VI 1 9ö9) Keine Errichtung von neuen Einzelhandelsgeschäften mehr. Das Reichskabineft verabschiedete weiter einen Gesefeentwurf zum Schub des Einzelhandels. Dies Geseb sieht unter Anwendung gewerbepolizeilicher Bestimmungen eine sechsmonatige Sperre für die Errichtung von Einzelhandelsgeschäften vor. Ausdrücklich wird betont, dab diese Sechsmonatssperre bis zum Erlab einer endgültigen Regelung gelten soll. Es wird damit der Zweck ver folgt, nicht nur die Neueinrichtung von Einzelhandelsbetrieben auszuschalten, sondern die Bestimmungen richten sidi gegen die Filialbetriebe von Grobunfernehmen, die etwa 11 bis 12% Anteil am Gesamtumsab aufzuweisen haben. Das Geseb verfolgt dann weiter den Zweck, eine weitere Ubersebung des Einzelhandels zu vermeiden. Sdilieblich sind in dem Geseb nodi Ausnahmen bestimmt, unter anderem sind Vorschriften vorgesehen, die be sagen, dab leerstehende Läden wieder verwendet werden können. (VI 1 994) Gleichschaltung im Wirtschaftsverband der Deutschen Uhren industrie. In der ordentlichen Sibung des Vorstandes des Wirt schaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie, die am 3. Mai in Freiburg i. Br. stattfand, wurde Herr Fabrikant Emil Speck in Schwenningen a. N. (NSDAP.) zum Zwecke der Gleidisdialtung einstimmig in den Vorstand hinzugewählt. (VI-1 996) Umstellung in der Lieferanten-Organisation. Der Präsident sowie die übrigen Vorstandsmitglieder des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten, Leipzig, haben ihr Amt zur Verfügung gestellt. Zur vorläufigen Weiterführung des Verbandes sind die Herren bestellt: Sorge (Firma Müller & Richter), Berlin; Bell (Köln); Bickel (Halle a. d. S.); als Vertreter des Furniturenhandels Ziegler (Firma Flume), Berlin. (VI 1,995) Gleichschaltung des Reichsverbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede. Zwecks Durchführung der Gleich schaltung haben die bisherigen Vorstandsmitglieder des Reichs verbandes die Herren Schräder, Koppen und Sdieel ihre Ämter niedergelegt. Die Bildung des neuen Vorstandes erfolgt im Einvernehmen mit dem Herrn Referenten für Handel. (VI 1/968) Aus der Arbeit der Geschäftsstelle 1. Organisation. Die Innungen wurden aufgeforderf, eine Umschaltung im Sinne der Regierung vorzunehmen. Der gröbte Teil der Sibungen fand Ende des Monats statt, die Um schaltungen sind ohne Schwierigkeiten durchgeführt worden. Ferner wurden eine Reihe von Anfragen über die Umschaltung beantwortet. 2. Standespolitische Fragen. Eingaben an die zu ständigen Ministerien wurden gemacht in bezug auf Heilketten- SChwindel, Regelung der Pf andhaus f rage, kostenlose Reklameuhren in den Schulen Hanau, Lieferbedingungen der Reichspost; den Innungen wurden Eingaben an die Stadt verordneten zur Verfügung gestellt, in denen ein Verbot der Uhrenabteilungen in den Warenhäusern gefordert wird. Verbandstreuhänder wurden dem Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes vorgeschlagen für den Bezirk Württem berg. Beim Kreditoren-Verein wurde Einspruch erhoben wegen einer Veröffentlichung in den vertraulichen Mitteilungen. Der Kreditoren-Verein hatte unsere Treuhänder als Einrichtung von Interessentenkreisen angesprochen. Der Uhrengrossistenverband ersuchte um Stellungnahme in der Frage der Handelsmarken. Der Wirtschaftsverband teilt mit, dab er ein Rundschreiben an seine Mitglieder erlassen hat, schon jebt die Warenhauspreise mit Uhrmacherpreisen gleichzustellen. Der Zentralverband Schweizer Uhrmacher hat uns auf unsere Bitte seine mit den Lieferanten abgeschlossene Konvention in mehreren Stücken übersandt. Bezüglich der Bekämpfung von Sparuhren wurde der Innung Königsberg Anweisung gegeben. Der Einkaufsverband der Juweliere in Berlin berichtet in einem Rundschreiben, dab er seinen Betrieb einstellt. An die Handwerkskammer Trier wurde wegen einer einheit lichen Liste der Monatssteine geschrieben. Der Ausschub für wirtschaftliche Fertigung hat uns eine amerikanisdie Veröffentlichung über die Prüfung von Stoppuhren zur Verfügung gestellt. Eine Stellungnahme wurde von uns herbeigeführt von den Herren Sackmann und Brinkmann (Altona). Der AWF. ist bereit, die Frage für Deutschland aufzunehmen, will jedoch wissen, ob ein dringendes Bedürfnis für einheitliche Prüfungsbedingungen für Stoppuhren vorliegt. Wir haben ge beten, die Frage einstweilen zurückzustellen. Wegen der Einrichtung einer Prüfstelle für elektrische Uhren hegt auf Grund des von uns übersandten Materials eine Stellung nahme des Herrn Prof. Dr. Schlöber von der Technischen Hoch schule Karlsruhe vor. Prof. Dr. Schlöber ist bereit, die Leitung der Prüfstelle zu übernehmen und eine weitere Klärung der Vorfragen einzuleiten. Auch diese Frage mub einstweilen zurück- gestellt werden. In der Besteckfrage fand ein weiterer Schriftwechsel mit dem Juwelierverband statt. Der Silberwarenfabrikanten-Verband macht neue Schwierigkeiten in der Frage des Abschlusses eines Preisschubvertrages. Eine erneute persönliche Aussprache wird notwendig sein. Bezüglidi des Handels der l.-G. Farben hat diese zugesagt, zwei Vertreter zu einer persönlichen Rücksprache zu entsenden. Die Aussprache soll Anfang Mai stattfinden. Eine Uhrenfabrik, die an Industriewerke direkt geliefert hat, hat in Vereinbarung mit der örtlichen Vereinigung an diese ein Bube von 100 7?)/ gezahlt. Preisgenehmigungen wurden erteilt für Junghans-Synchron- uhren, eine von einer anderen Fabrik beantragte Preiserhöhung von 0,20 'Ji)l für einen Wecker bei gleichbleibendem Verkaufs preis wurde abgelehnt. Mit der Firma Fuld & Co. wurde in einem Einzelfall wegen der Herabsebung der Miete für eine Telephonanlage verhandelt. Die Badische Uhrenfabrik teilt mit, dab sie ihren Betrieb wieder aufnehmen wird und dab sie sich verpflichtet, aus- schhebhch an Fachgeschäfte zu liefern. Die WMF. errichtete in verschiedenen Städten mit auffälliger Hast neue Filialen, offenbar wollte sie vor dem 1. Mai eine Reihe neuer Filialen fertig dastehen haben. Herr Busse hat freundlicher weise in Berlin darüber Verhandlungen geführt und berichtet, dab im Laufe des Monats Mai eine Verordnung gegen Direkt geschäfte usw. herauskommen wird. Die WMF. entsandte am
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