Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schlagwerk mit Schlossrad und Vorlegewerk vor der Vorderplatine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Uhr ist nicht abgezogen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- ArtikelCentral-Verband 29
- ArtikelZeitungskommission 30
- ArtikelKorrespondenz 30
- ArtikelUnsere Versicherungen 31
- ArtikelNeue französische Zölle auf Uhren 32
- ArtikelAus den Verhandlungen des Reichtages 32
- ArtikelDie freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker 33
- ArtikelSchlagwerk mit Schlossrad und Vorlegewerk vor der Vorderplatine 35
- ArtikelDie Uhr ist nicht abgezogen 35
- ArtikelLeicht herausnehmbares Federhaus für Taschenuhren 36
- ArtikelUnsere Werkzeuge 36
- ArtikelArbeitskammern 36
- ArtikelNeuheiten 37
- ArtikelMuss ich Vormund werden? 38
- ArtikelJuristischer Briefkasten 38
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 39
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 41
- ArtikelVerschiedenes 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 3. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 35 wie die, welche auf Grund einer gesetzlichen Versicherung ge währt. wird. Sie ist der Zwangsvollstreckung entzogen, sie kann nicht verpfändet und auch nicht übertragen werden, sie gilt ge- wissermassen als ein unveräusserliches Gut des Versicherten, das zu seinem Schaden kein anderer, ja er selbst nicht einmal an tasten kann. Sogar was die organisatorischen Angelegenheiten wird der Stift i frei, und der Bewegung des Schlagwerkes vom Federhause her steht kein Hindernis mehr im Wege. Während des Warnens hat sich auch die Fallenscheibe j etwas gedreht, und sobald die Falle g durch den Abtall der An richtung ihre Unterstützung verliert, logt sich der Schlossstift u nunmehr auf den Umfang der Fallenscheibe, so dass der Haken h wie der Zwangsversickerte: er ist als Vertreter der Arbeitgeber in die Organe der Versicherungsanstalt wählbar. betrirt't. so geniesst hier der Selbstversicherer die gleichen Rechte. | nicht mehr in die Zahnlücke des Schlossringes zuriiektreten kann. Hat die Fallenscheibe eine Umdrehung gemacht, so kann eine Schliessung nicht eintreten. weil das Schlossrad s sich so weit gedreht, hat, dass der Schlosshaken h am Sechsuhrzahn an steht. und der Schlossstift n somit nicht vor die Nase der Fallen scheibe f treten kann. Das Schlagwerk bleibt also so lange in Tätigkeit, bis der Schlosshaken h wieder in die folgende Zahn lücke einfällen kann: der Stift n senkt sich dadurch vor die Fallen nase, und das Schlagwerk ist, geschlossen. F’ür den Halbstundenschlag ist der Vorgang während der Auslösung und Warnung derselbe, jedoch kann sich nach dem Abfälle die Fallensehcibo nur einmal drehen, da der Schlosshaken nach einer Umdrehung derselben wieder in die Lücke des Ringes, aus der er eben herausgeschoben wurde, zuriiektreten kann. I). Schlagwerk mit Schlossrad und Vorlegewerk vor der Vorderplatine. Reichs-Patent Nr. 147023; von Erhard Robert Schlenker in Schwenningen a. Neckar, Schwarzwahl, fieses neue Schlagwerk, bei welchem Schlossrad und Falle vor der Vorderplatine liegen, unterscheidet sieh von anderen Ausführungen dadurch, dass auch die Fallen radwelle vor die Vorderplatine verlängert worden ist. um daselbst die Fallenscheibe anfzunekmen. wodurch eine Vereinigung des Schlosshakens mit der Falle in der Anordnung derselben als Winkelhebel möglich ist. Damit, ist eine Kadraktur erzielt, bei der alle Teile, die das Schlagwerk auslüsen. die Zahl der Schläge bestimmen und wieder den .Ruhezustand herbeizuführen, auf der Vorderplatine gelagert sind. Hierdurch ist. folgende Anordnung nötig geworden: es zeigt Fig. 1 das Schlagwerkvorgelege im ge- Fig. i. schlosseuen Zustande und Fig. 2 das Schlagwerk auf Warnung stehend. Auf der Zwischenradw'olle sitzt, vor der Vorderplatine das Schlossrad s, das für Stunden und Halbstundenschlag gezahnt, also am Umfange in 90 Teile eingeteilt ist. Im Schlossringe liegt, der Schlosshaken h. der mit der Falle g aus einem Stücke gestanzt ist und sich mit dieser um die Kadraktursäule .r dreht. Die Falle g schliesst. durch den in sie eingelassenen Stift n an einer Nase der Fallenscheibe f das Schlagwerk, und es muss zu dem Ende auch diese letztere auf der Vorderplatine gelagert sein, wodurch, ähnlich w r ie bei Rechenschlagwmrken, eine Ver längerung der Fallenradwelle vor die Vorderplatine nötig wird. Die Verbindung des Schlagwerkes mit dem Zeigenverko stellt die Anrichtung a her, die unmittelbar unter der Falle liegt und mit ihrem Arme d das Auslösungsherz streift. Der Arm a ist. durch die Vorderplatine zum Warnungsanschlage p abgebogen. Das Auslösungsherz hat zwei Auslösungsnasen 1 und 2, von denen erstere für den Stundenschlag, letztere für den Halbstundenschlag anhebt. In dem in Fig. 1 gezeichneten Zustande hat, die Uhr eben die halbe Stunde nach 5 Uhr geschlagen, und es hebt nunmehr die Anrichtung für den Sechsuhrschlag aus. Durch die Nase 1 ist der Arm <1 mit der Anrichtung a so weit gehoben, dass die durch diese Hebung geführte Falle g mit ihrem Schlossstifte n das Schlagwerk für einen Augenblick freigegeben hat, während dessen das Schlossrad im Sinne des Pfeiles sich um einen kleinen Winkel drehen konnte. Die Bewegung des Schlagwerkes ging so lange vor sich, bis der Anlaufstift i am Warnungsanschlage p aufgehalten wurde. Das Schlagwerk steht somit auf Warnung und muss seine Schlagtätigkeit in dem Augenblicke beginnen, in welchem der Arm d von I abläilt: denn in diesem Augenblicke - — Die Uhr ist nicht abgezogen. Kollegen, seid vorsichtig mit dieser veralteten, hässlichen Bemerkung! „Abgezogen“ ist. heute doch jede Uhr. wenn sie vom Fabrikanten kommt: sagen wir deshalb besser, die Uhr ist, noch nicht genügend abprobiert oder noch nicht, genügend regu liert, das klingt nicht so schädigend und stellt, den sonst, ehrlichen und anständigen Kollegen, der aus irgend einem Grunde eine Uhr hat, schnell aus dem Laden geben müssen, nicht gleich als Betrüger hin. Die Kundschaft, dos Uhrmachers sucht, aus jedom bedachtlos ausgesprochenen Worte für sich Vorteil zu ziehen. In keinem Gewerbe wird so darauf geachtet, eine Handhabe zu gewinnen, dem Lieferanten Schwierig keiten zu bereiten, wie bei uns. Es kann in unserer schnelllebigen Zeit, jedem Kollegen passieren, dass er eine Uhr so abgeben muss, wie er sie von seinem Grossisten oder Fabrikanten bekommt,, und er wird sich damit trösten, das Fehlende nachzuholen, wenn der Kunde wiederkommt. Nur wenige Kunden lassen heute noch eine Uhr nach abgeschlossenem Kauf zum Regulieren beim Uhrmacher, die meisten wollen sie nach erfolgter Auswahl gleich mitnehmen. Das trifft hauptsächlich in der Weihnachtszeit, zu. und man darf es keinem Kollegen übel nehmen, wenn er sich um diese Zeit das Verkaufsgeschäft leichter zu machen sucht und darauf sieht, dass ihm kein Geschäft entgeht. Es können um die Weihnachtszeit, nicht, alle Uhren fertig nachgesehen und reguliert zum Verkauf daliegen. Es kann an der nötigen Zeit, an Gehilfen fehlen, der Prinzipal ist durch allerlei vorbereitende Geschäfte für die Weihnachtszeit, abgehalten, sich hinzusetzen und Uhren durchzusehen. Wird nun solche nicht nachgesehene Uhr zu einem Kollegen gebracht, sollte es ein stillschweigendes Uebereinkommen sein, nicht über seine Kollegen herzufallen, und dem Kunden die frohe Botschaft zu melden: „Die Uhr ist ja noch gar nicht abgezogen!“ Hier trifft das Sprichwort, zu: „Was Du nicht willst, dass Dir mau tu’, das füg’ auch keinem ändern zu.“ Man sollte sich in solchen Fällen erst, erkundigen, wo und wie die Uhr gekauft, worden ist, und seine Dienste erst, dann anbieten, wrnnn der Kunde es ablehnt, seinen Lieferanten haftbar zu machen. Das Ansehen des Uhrmachers kann nur steigen, w T enn im Publikum bekannt, wird, dass die Uhrmacher auch als Konkurrenten verstehen, anständig zu handeln, und eine taktvolle kollegialische Gesinnung besitzen. Also Vorsicht, meine Herren Kollegen, bei allen Aeusserungen, die uns Schaden bringen können, und gedenken wir immer des oben angeführten Sprichwortes, wenn uns eine nicht „abgezogene Uhr“ in die Hand kommen sollte. Breslau. E. II.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder