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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitskammern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuheiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- ArtikelCentral-Verband 29
- ArtikelZeitungskommission 30
- ArtikelKorrespondenz 30
- ArtikelUnsere Versicherungen 31
- ArtikelNeue französische Zölle auf Uhren 32
- ArtikelAus den Verhandlungen des Reichtages 32
- ArtikelDie freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker 33
- ArtikelSchlagwerk mit Schlossrad und Vorlegewerk vor der Vorderplatine 35
- ArtikelDie Uhr ist nicht abgezogen 35
- ArtikelLeicht herausnehmbares Federhaus für Taschenuhren 36
- ArtikelUnsere Werkzeuge 36
- ArtikelArbeitskammern 36
- ArtikelNeuheiten 37
- ArtikelMuss ich Vormund werden? 38
- ArtikelJuristischer Briefkasten 38
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 39
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 41
- ArtikelVerschiedenes 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 3. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 37 selben dominieren, Gerade dieser zuletzt genannte Punkt dürfte lür die verbündeten Regierungen sehr ins Gewicht gefallen sein, und dürfte in ihnen — nicht mit Unrecht -- die Befürchtung erweckt und wachgehalten haben, dass auch diese Kammern wieder ganz den Sozialdemokraten anheim fallen. Müssen sie diich täglich sehen, wie fast alle von ihnen geschaffenen sozial politischen Hinrichtungen von ihren früheren heftigen Gegnern, den Sozialdemokraten, in Besitz genommen und als erbitterte. Kampfmittel gegen Staat und Gesellschaft ausgenutzt werden. So ist es mit den Krankenkassen, mit einem grossen Teil der Arbeits nachweise. mit den meisten Bewerbe- und Schiedsgerichten ge gangen. und so würde es bei der ungeheuren Macht, welche die Sozialdemokratie als politische Partei, und namentlich in ihren Arbeiterorganisationen zur Zeit besitzt, mit ziemlicher Sicherheit auch mit den Arbeitskammern gehen. Dass neuerdings auf dem in Frankfurt a. M. stattgefundenen nicht-sozialdemokratischen Arbeiterkongress auch die christlichen Arbeitervereine it. s. w. die Forderung nach Arbeitskammern zu einer der ihrigen gemacht haben, ändert, nicht nur nichts an der ganzen Angelegenheit, sondern beweist, vielmehr, dass alle Schattierungen der Arbeiterschaft in den erstrebten Arbeits kammern ein Kampfmittel erblicken, ihren Forderungen gegen über dem Arbeilgebertum wie auch der Oeffentlichkeit noch mehr Nachdruck zu geben, als es schon bisher durch die Gewerkschafts- politik der Fall war. Was die Organisation der zu errichtenden Arbeitskammern anbelangt, so hat der vorgenannte Frankfurter Kongress — im Gegensatz zu den sozialdemokratischen Tagungen, auf denen früher die Arbeitskammerfrage ventiliert, wurde — endlich einmal eine einigermassen präzise und realisierbare Stellungnahme ein genommen. Das eben erschienene Protokoll dieses Kongresses besagt hierüber folgendes: Die Arbeitskammern sind gedacht ausgehend von lokalen Organisationen (lokalen Arbeitskammern), welche sich wieder zu einer Bezirksarbeitskammer vereinigen, auslaufend in eine höchste Instanz, ein Reichsarbeitsamt oder eine Reichsärbeitskammer. Die Abgrenzung der lokalen und Bezirksarbeitskammern soll der Praxis Vorbehalten bleiben. Jedenfalls sind für grössere Städte und ab geschlossene Industriebezirko Arbeitskammern zu schaffen. Den Arbeitskammern sollen nur neutrale Vorsitzende vorstehen, die von der Regierung, bezw. von den Landeszentralbehörden im Hinvernehmen mit den Vertretern der Arbeitskammern ernannt werden. Der innere Aufbau der Arbeitskammern soll zweck mässigerweise nach Berufszweige.n erfolgen, namentlich soll dieser berufliche Aufbau in den lokalen Arbeitskammern zum Ausdruck kommen, ln der Hauptinstanz, der Reichsarbeitskammer, dürfte diese Möglichkeit allerdings zu bezweifeln sein, indessen soll auch hier durch eine möglichst gleichmiissige berufliche Vertretung den Bedürfnissen der einzelnen Berufszweige Rechnung getragen werden. Die Arbeitskammern sollen paritätische Institutionen darstellen, deren Vertreter aus direkter und geheimer Wahl von seiten der beteiligten Arbeiter und Arbeitgeber hervorgehen. Bei der allgemeinen freien Wahl soll Proportionalwahlsystem, wie es heute fakultativ bei den Gewerbegerichten sich bewährt hat, obliga torisch eingeführt werden; hierbei wäre in Berücksichtigung zu ziehen, dass auch den Arbeiterinnen aktives und passives Wahl recht gewährt werden solle. Was die Berufszweige anbelangt, auf die sich die Arbeits kammer erstrecken soll, so wurde die Begrenzung auf die ge werblich industriell tätige Arbeiterschaft als zweckmässig erachtet. Bezüglich der Wirksamkeit dieser Institution wird geltend gemacht, dass die lokale Arbeitskammer an ihrem Orte das Zentialinstitut werden muss für alle öffentlichen sozialpolitischen Einrichtungen; ausser dieser Funktion sollen die lokalen Arbeitskammern auch noch auf dem Gebiete der Statistik, der Berichterstattung über soziale Zustände, sowie der Beilegung, resp. Verhütung von Streiks und Aussperrungen, nicht nur eine rege Tätigkeit, sondern auch gleichsam eine führende Rolle übernehmen. Die Bezirksarbeitskammern werden im wesentlichen das von den lokalen beschaffte Material für ihren Bezirk zu verarbeiten und zusammenzustellen haben. Sie müssen die Vorschläge und Anregungen derselben in konkreterer Form, soweit sie den Be zirk als solchen betreffen, an die Bezirksbehörden, Staats- und Reichsrcgierung u. s. w. weitergeben. Das Reichsarbeitsamt oder die Reichsarbeitskammer, als Kopf des Ganzen, wird wesentlich die Aufgabe haben, die Oberleitung und Direktive über die ganze Funktion der Arbeitskammern zu führen. Von hier aus wird wohl die direkte Verbindung mit den Regierungen und Parlamenten erfolgen bei gesetzgeberischen Aktionen auf sozialpolitischem Gebiet. Die ideelle Bedeutung der Arbeitskammern — die in den Interessentenkreisen ganz besonders betont wird — wird darin gesehen, dass den Arbeitern in ihren gesetzlichen Vertretungen Gelegenheit geboten sein soll zum freien und friedlichen Ausdruck ihrer Wünsche und Anliegen. Weiter glaubt und hofft man, dass das Zusammenwirken von Arbeitern und Arbeitgebern in gegenseitiger direkter Fühlungnahme, die Lösung der Missverständ nisse. ein gegenseitiges Sichverstehenlernen. eine Üeberbriickung der Gegensätze und nicht zum wenigsten ein Vertrauenfassen der Arbeiterschaft, zur ganzen Sozialreform bezwecken könne und müsse. Dies die wichtigsten Punkte über Organisation und Be deutung der Arbeitskammern. Vom Standpunkte des Gewerbe treibenden und Unternehmers kann man in Ruhe der Weiterent wicklung der Dinge entgegensohen. 'Würde es allerdings gelingen, durch die Arbeitskammern die nicht zu untersehätzende Summe von Organisation, Intelligenz und Gemeingeist von Zusammen gehörigkeitsgefühl, die dem Arbeiterstand noch innewohnt und die er bei allen Gelegenheiten, wo es sich um das Interesse seines Standes handelt, zu entfalten weiss, in ruhige Bahnen zu leiten und zum Wohle der Allgemeinheit zu positiver, fruktitdzieronder Arbeit in politischer und ethischer Beziehung heranzuziehen, dann wären die Arbeitskammern (saus phrase) ohne weiteres von allen staatserhaltenden Ständen zu erstreben. Im Hinblick aber auf die widersprechenden Erfahrungen, die in anderen Staaten, in denen bereits seit Jahren Arbeitskammern oder ähnliche Institutionen bestehen, gemacht wurden, besteht für den werktätigen Mittel stand kein Grund, sich für ein Projekt zu erwärmen, das von Leuten ausgeht, die zu wiederholten Malen offen und deutlich ausgesprochen haben, dass nur auf dem Ruin des heutigen Mittel standes ihr Staats- und Gesellschaftsproblem Verwirklichung linden könne. Dr. P. Neuheiten. Remontoir- Staubverschluss ,, Absolut D. R.-G.-M. von Gustav Häusler in Hannover, in von allen E'achleuten sehr unangenehm empfundener Uebelstand ist das Eindringen von Staub längs der Aufziehwelle bei Remontoiruhren. Wie oft muss nicht der Uhrmacher aus diesem Anlass die Uhr umsonst „auf Garantie“ reinigen, ganz abgesehen davon, dass das Zurückkommen einer erst vor kurzer Zeit verkauften oder reparierten Uhr nicht gerade zu den Annehmlichkeiten gehört. Auch das bisher übliche Einlegen eines Korkringes in den Pendant ist, wie jeder erfahrene Uhr macher weiss, nur ein sehr massiger Not behelf. Es dürfte daher von vielen lebhaft be- grüsst werden, dass die Taschenuhren-Firma Gustav Häusler, Hannover, seit einiger Zeit Remontoiruhren in den Handel bringt, die mit dem patentamtlich geschützten „Absolut“- Staubversehluss versehen sind, wodurch dem vorerwähnten alten Uebelstande mit seinen unangenehmen Folgen für alle Zeiten endgültig abgeholfen sein dürfte. Wie aus der beigefügten Abbildung ersichtlich, ist im Halse des Pendants das Futter befestigt, welches am oberen Endo zur Ablagerung von Schmutzteilchen mit einem Ansätze versehen ist. Das auf der glatt geschliffenen Remontoirwelle genau ab schliessend aufgepasste Stahlfutter in Form eines Hutes wird durch eine cylindrische Spiralfeder ständig fest und genau ab dichtend gegen die Stirnfläche des Futters gedrückt, wodurch
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