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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Leicht herausnehmbares Federhaus für Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Werkzeuge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitskammern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- ArtikelCentral-Verband 29
- ArtikelZeitungskommission 30
- ArtikelKorrespondenz 30
- ArtikelUnsere Versicherungen 31
- ArtikelNeue französische Zölle auf Uhren 32
- ArtikelAus den Verhandlungen des Reichtages 32
- ArtikelDie freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker 33
- ArtikelSchlagwerk mit Schlossrad und Vorlegewerk vor der Vorderplatine 35
- ArtikelDie Uhr ist nicht abgezogen 35
- ArtikelLeicht herausnehmbares Federhaus für Taschenuhren 36
- ArtikelUnsere Werkzeuge 36
- ArtikelArbeitskammern 36
- ArtikelNeuheiten 37
- ArtikelMuss ich Vormund werden? 38
- ArtikelJuristischer Briefkasten 38
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 39
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 41
- ArtikelVerschiedenes 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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36 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 3. Leicht herausnehmbares Federhaus für Taschenuhren. Deutsches Reichs-Patent Nr. 147051 von Alois Moral in Eisenbaeh i. H. fe achlblgend ist ein Aufzugwerk für Taschenuhren dargestellt, das gestattet, auch billige Uhren dieser Art in flachem Kaliber hemistellen. Dieser Vorteil ist erreicht durch eine Vereinigung des Aulzugrades mit dem Federhaus- boden und die Lagerung' des Kederstiltes einerseits in der Platine und anderseits in einer Brücke, die nicht zwischen Aulzugsrad und Federhausboden. sondern aut’ der Vordcrplatine über diesen Federstift I; legt. Diese Trennung von Federhauswelle und Federstitt gewährt den Vorteil, dass nach Abnahme der Brücke b das Feder haus durch die Ausdrehung der Vorderplatine p herausgenommen werden kann, ohne dass man die Uhr zerlegt: denn sobald die Welle q entfernt ist. kann man auch das Federhausrad seitlich aus dem Uhrwerke herausziehen. Unterstützt wird die Heraus nahme des Federhauses mit der Feder durch die besondere Aus bildung des inneren Federhakens, indem das innere Zuglederende an einen Stift v angehakt ist. den man in bekannter Weise durch Bearbeitung des Federstiftes mit einem cvlindrischen Hohlfräser (Fig. 4) erhält, und der es ermöglicht, die Feder durch eine Rückwärtsdrehung am inneren Endo auszuhaken, da bei dieser Herstellungsart hinter dem Federstitte eine Wand steht, an welcher das Federende entlang gleitet, bis schliesslich die Feder aus dem Haken herausspringt. Damit während des Aufzuges die Zarge s nicht wieder zuriiek- schnellt, d. h. zur Stütze der Feder während des Ganges der Uhr. dient der Sperrkegel r, der durch die Drahtfeder /'in sicherer Lage gehalten wird. Diese Drahtfeder liegt zwischen der Brücke b und dem Aufzugrade x und nimmt so keinen Platz weg. Kin weiterer Zweck der Brücke/> besteht darin, dass durch dieselbe die Wippe, ic des Aufzugs festgehalten wird. Mit der Lösung der Brücke kann also die Wippe, die Spiralfeder und das Feder haus entfernt werden. Das Bodenrad in bleibt in diesem Falle zwischen den Platinen im Fingriff mit den übrigen Rädern oder kann seitlich herausgezogen werden. Fi«. 1. Fis. 3. Schnitt A—B. 'feilen liegt. Alan hat zwar schon früher das Aufzugrad mit dem Federhausboden vereinigt: da aber hierbei die Lagerung des Federhauses zwischen diesen beiden Teilen angeordnet wurde, so wurde hierdurch die Herausnahme des Feder hauses erschwert, während gleichzeitig durch die Be rührung des Federhausbodens einerseits und des Auf zugrades anderseits mit der Platine eine starke Reibung beim Aufzuge eint rat. Bei der neuen Anordnung ragt das Federhaus in die Yorder- platine hinein, d. h. durchbricht, dieselbe und ist mit der Ent- Uiisere Werkzeuge. Schlüssel zum Richten der Hämmer in Wanduhren. D. R.-Gebrauchsmuster Nr. 204478. Die Firma Lang & Baldauf in Göppingen hat soeben ein recht, nützliches Werkzeug konstruiert: einen Schlüssel zum Richten der Hämmer in Wanduhren. Ein fein vernickelter Stab ist, wie die Abbildung deutlich zeigt, mit mehreren Erhöhungen und HTM 'k Fig. 2. Schnitt 0 — D. 2T~ Fig. 4. E — F. schraubenschnittartigen Vertiefungen versehen, welche dazu dienen, den Draht der Hämmer zu erfassen, und mit Leichtigkeit ge statten. ihn in die rechte Lage zu biegen. • • — fernung der oben genannten Brücke herausnehmbar, ohne dass es nötig wäre, das Uhrwerk auseinander zu nehmen. Fig. 1 zeigt die Vorderansicht des Werkes, Fig. 2 einen wagerechten Querschnitt, nach der Linie. C-D. Fig. 3 einen senk rechten Schnitt, nach A-B. während Fig. 4 einen Schnitt E-F durch den Federstift veranschaulicht. Die Federhauswelle </ ist iu der Hinterplatine h und in der Brücke b (Fig. 3). die auf die Vordcrplatine p geschraubt ist. ge lagert. welche in Fig. 1 abgenommen und nur im ITmrisse strich-! punktiert angedeutet ist. Neu und eigentümlich ist die Anordnung des Federhauses s. das mit der Welle// und durch dieselbe mit dem Aufzngrade x fest verbunden ist. Die Federhauszarge s, an welcher das äussere Zugfederendo befestigt ist. dreht sich frei und unabhängig vom Federhausrade m. das den hohlen Feder stift /,■ als Nabe hat. Diese Anordnung setzt voraus, dass die Nabe k lose auf der Federwelle sitzt, damit letztere während des Aufzuges sich mit dem Rade x im Sinne des Pfeiles (Fig. 1) drehen kann und während dieser Zeit die Zugfeder sich um den Arbeitskrtnillieru. [Nachdruck verboten.] eit den epochemachenden Arbeitererlassen des deutschen Kaisers vom 4. Februar 1890 harrt, dio deutsche Arbeiter schaft auf die Errichtung der ihr in Aussicht gestellten gesetzlichen Vertretungen der Arbeitskammern. Beinahe kein deutscher Arbeiterkongress hat bislang stattgefunden, auf dem nicht, die absosuto Notwendigkeit der Schaffung gesetzlicher Vertretungen für die Arbeiterschaft, verlangt, wurde. Indessen, was nützten alle Erörterungen und Resolutionen, der Bundesrat schwieg und schweigt noch heute, und nicht einmal die Beschlüsse des Reichstages, welcher zuletz in dieser Angelegenheit, am 10. Januar 1901 Stellung genommen, vermochten sein Schweigen zu brechen. Allerdings, und das darf nicht verkannt werden, war die Forderung der Arbeitskammern ursprünglich ein Pro grammpunkt der sozialdemokratischen Partei, und dies dürfte wohl auch ein Grund gewesen sein, weshalb sich die Reichsregierung ablehnend gegen die Errichtung von Arbeitskammern verhielt; hatte sie. doch bei Beratung und dem Erlass der Arbeiterschutz gesetze im Reichstag die vielsagende Erfahrung gemacht, dass die Vertreter des Gros der deutschen Arbeiterschaft, wenig oder gar keine positive Mitarbeit, leisteten: anderseits dürfte für sie nach mancher Richtung hin die Aussicht nicht gerade verlockend gewesen sein, gesetzliche Institutionen für eine Volksklasse zu schaffen, in denen nur allzu bald die unzufriedenen Elemente der-
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