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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Befähigungsnachweis im Handwerke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- ArtikelCentral-Verband 207
- ArtikelZur Ehrung Ernst Kutters 208
- ArtikelDer Befähigungsnachweis im Handwerke 208
- ArtikelDie Ausbildung von Lehrlingen in Lehrwerkstätten 211
- ArtikelDie Enthüllung des Peter Henlein-Denkmals in Nürnberg 212
- ArtikelJorg Heuss, ein Konkurrent Peter Henleins? 217
- ArtikelUnsere Werkzeuge 218
- ArtikelInnunungs- und Vereinsnachrichten 218
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 219
- ArtikelVerschiedenes 219
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 220
- ArtikelArbeitsmarkt 220
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Sr. 14. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 209 Putzer), Zimmerer und Steinmetze. Dann ferner in beschränktem Umfange für die Gewerbe der Dachdecker, Bauklempner. Brunnen bauer, Schornsteinteger. Bauschlosser und sonstiger Baubetriebe, deren Ausübung mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesund heit verknüpft sind oder deren Betriebe einer besonderen polizei lichen Erlaubnis bedürfen. 2. Mit der Einführung des allgemeinen Befähigungsnachweises für alle anderen als die unter 1 genannten produzierenden Gewerbe dergestalt, dass nur derjenige persönlich das Gewerbe selbständig ausüben darf, welcher dasselbe erlernt und den Nach weis seiner Befähigung durch zurückgelegte Lehrzeit oder Prüfung (Gesellen- und Meisterprüfung) erlangt hat, würde ein Rückgang der Industrie und des Gewerbes zum Nachteile des ge samten Wirtschaftslebens eintreton. Sollte der allgemeine Befähigungsnachweis zur Einführung gelangen, was unter Bezugnahme auf die wiederholt abgegebenen Erklärungen der Herren Regierungsvertreter in den Parlamenten ausgeschlossen sein dürfte, so werden die gesetzlichen Be stimmungen mindestens zulassen, dass es den Unternehmern von Grossbetrieben möglich sein wird, solche Gewerbetreibende, ins besondere Handwerker. w T elcho den Befähigungsnachweis in dem betreffenden Gewerbe oder Handwerke erbringen können, bei guter Bezahlung als Geschäftsführer, Werkmeister oder für ähnliche Stellung für ihre Unternehmen zu gewinnen. Damit würde die mit der Einführung des allgemeinen Befähigungs nachweises verbundene Absicht hinfällig. Die nachteiligen Folgen würden besonders die kleinen und mittleren Gewerbetreibenden, insbesondere die Handwerker treffen. 3. Die Einführung des Befähigungsnachweises nur auf das nichtfabrikmässig betriebene Handwerk würde im Hinblick auf dio Unsicherheit der Unterschiedsmerkmale für Handwerk und Fabrik und bei dem beobachteten Streben einer Anzahl Gewerbe treibender, ihre Betriebe als Fabriken anerkannt zu sehen und sich den Verpflichtungen, welche ihnen die Handwerkergesetz gebung auferlegt, zu entziehen, in Verbindung mit den aut diesem Gebiete ergangenen, sich vielfach widersprechenden Entscheidungen der Behörden, für das Handwerk wiederum nachteilige Folgen haben, weil der Befähigungsnachweis die schon vorhandene scharfe Konkurrenz der als Fabriken bezeichneten Handwerksbetriebe nur ■■.noch vermehren würde. .Ausserdem würden aber auch wegen der Abgrenzung der einzelnen Handwerke untereinander und dem durch die verwandten Handw r erke bedingten Uebergreifen der Arbeiten hinsichtlich der Zuständigkeit über die Ausführung dieser Arbeiten eine Menge Streitigkeiten unter den Handwerkern selbst, insbesondere auf dem platten Lande entstehen, ähnlich wie in Oesterreich, welche durch die zuständigen Behörden entschieden w : erden müssten Mit solchen Massnahmen wird dem Handwerke keines wegs genützt, sondern geschadet. Aus diesen Gründen ist der Vorstand zur Zeit wmder für die Einführung des allgemeinen Befähigungsnachweises, also für alle anderen als die unter 1 genannten produzierenden Gewerbe, noch für die Einführung des Befähigungnachweises auf andere als die unter 1 aufgeführten Handwerke. Wie schon aus den Leitsätzen hervorgeht, waren füi die Stellungnahme des Vorstandes folgende Gründe massgebend gewesen: 1. Die Forderung des Befähigungsnachweises von den Unter nehmern. der industriellen oder der als Fabriken angesehenen und sonach dem Handwerke nicht zuzählenden, grossgewei blichen Betrieben kann, abgesehen von der Drage der Durehlührbaikeit. nicht aufrecht erhalten w r erden. w 7 eil die freie Entwickelung dei deutschen Gütererzeugung gehemmt, unsere Industrie im Wett bewerbe mit anderen Ländern nicht mehr leistungsiähig bleibe und das gesamte Erwerbs- und Wirtschaftsleben nachteilig be eintlusst weiden würde. 2. Ganz abgesehen davon, dass durch die Einführung des Befähigungsnachweises im Hinblicke auf den unbewussten Wett bewerb der Industrie und des Grossgewerbes gegenüber dem Handwerke wie dem Kleingewerbe eine grosse Schädigung dieser Krvverbsgruppen werden würde, müsste bei Aulrechterhaltung dieser Forderung eine Abgrenzung der einzelnen Gewerbe und Handw r erke zur unabweisbaren Notwendigkeit werden, weil derjenige, welcher den Befähigungsnachweis erlangt hat. doch nur dasjenige Gewerbe und Handwerk betreiben darf, für welches er denselben besitzt, nicht aber auch andere Gewerbe und Handwerke ausüben darf, für welche der Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. An der Möglichkeit einer befriedigenden und ge rechten Abgrenzung der einzelnen Gew'erbo scheitert jedoch die Durchführung des Befähigungsnachweises. Unser ganzes Wirtschaftsleben zeigt, von technischer Seite aus betrachtet, eine weitgehende Verschiebung, welche sich nach und nach vollzogen hat und auch kaum zum Stillstand kommen wird. Auch das Handwerk ist von dieser Verschiebung nicht verschont geblieben. Das Wirtschaftsleben hat es mit sich ge bracht, dass viele Handwerke ineinander übergreifen und mehrere Handwerke von einer Person ausgeübt werden. ln mehreren Gebietsteilen des deutschen Vaterlandes herrschen hin sichtlich der Ausübung des Handwerks eigenartige Gewohnheiten; während z. B. in Mittel- und Süddeutschland das Dachdecker handwerk von Dachdeckern selbständig betrieben wird, wird das selbe in Norddeutschland von den Klempnern und Mechanikern ausgeübt. Vielfach verglast an anderen Orten der lischler die Fenster, während dies in Sachsen in der Regel von den Glasern besorgt wird, Feinmechaniker, Optiker, Elektrotechniker sind kaum noch voneinander zu trennen, obwohl sie ganz verschiedene Hand werke betreiben. Das Uebergreifen macht sich auch besonders beim Schlosser-, Schmiede-. Tischler-, Maler-, Maurer-, Tapezierer-, Sattler-, Bäcker-, Konditor- und anderen Handwerken geltend, so dass es zur Unmöglickcit wird, eine strenge, allen Teilen gerecht werdende Abgrenzung der einzelnen Handwerke vorzunehmen. Wollte man verwandte Handwerke zu einer Gruppe Zusammen legen und die Grenzen derselben möglichst ausdehnen, dann würde vor allem die Wirkung des Befähigungsnachweises hinfällig und die sich aus diesen Verhältnissen ergebenden Streitfälle, insbesondere darüber, ob der eine Handwerker berechtigt ist, einen Aultrag auszuführen, welcher nach Ansicht des anderen Handwerkers in dessen Wirkungskreis fällt, würden, wie in Oesterreich, wo man, nach den verschiedenen Urteilen zu schliessen. mit dem Be fähigungsnachweise keine günstigen Erfahrungen gemacht hat, sehr zahlreich sein. Gelänge es. eine strenge Abgrenzung der einzelnen Gewerbe zu erreichen und damit dem Befähigungs nachweise zur Durchführung zu verhelfen, dann möchte sich jeder Handwerker bei Annahme eines Auftrages fragen, ob er auch berechtigt ist, diesen Auftrag auszuführen oder ob diese Arbeit nicht etwa zur Zuständigkeit eines anderen Handwerkers und Inhabers des Befähigungsnachweises gehört. Solche Schwierig keiten werden besonders in den Landgemeinden aultreten, wo in der Regel nur einige Handwerker tätig sind und von denselben fast alle vorkommenden Handwerksarbeiten ausgeführt werden. 3. Angenommen, die Schwierigkeiten der Abgrenzung der einzelnen Handwerko könnten beseitigt werden, daun würden neben den unter Nr. 1 genannten grossindustriellen und ,, gewerb- lichen Betrieben alle diejenigen Handwerksbetriebe von dem Be fähigungsnachweise nicht getroffen, welche das Handwerk labrik- nüissig betreiben. Die Handwerker würden hierdurch wieder grossen Schaden erleiden, weil eine grosse Anzahl derselben bestrebt sein würde, ihre Betriebe als Fabriken betrachtet zu sehen, um der Fessel des Befähigungsnachweises wie den Handwerks organisationsbestimmungen überhaupt entrückt zu sein. Dies zu erreichen wird nach den von den zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen benutzten Merkmalen zur Beurteilung des Begriffes Fabrik nicht schwer fallen. Die Konkurrenz der Fabrikbetriebe im Handwerke würde für die Handwerker bei solchen Zuständen noch grösser werden. -L Die Einführung des Befähigungsnachweises liir das Hand werk w'ürde, wenn man sich, wde es nötig ist, auf den Stand punkt stellt, gleiches Recht für alle, zur Folge haben, dass der Belabigungsnachw : eis dann auch für alle anderen, dem Hand werke nicht zugehörigen Gewerbe und auch für dio Landwirt schaft gefordert werden würde und auch eingeführt werden müsste. Der Handwerker dürfte dann weder Handel noch Land wirtschaft betreiben, sofern er nicht im Besitze des Belähigungs-
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