q Bericht der ersten Devutation der ersten Kammer, über den Gesetzentwurf, das Verfahren in Administrative Iustizsachen betreffend. Eingcgangen am S. Juli 18LZ. Der ersten Deputation der ersten Kammer ist ein Gesetzentwurf, das Verfah ren in Administrativjustizsachen betreffend, der mittelst allerhöchsten Decrets vom 23. Mai an die Ständeversammlung gelangt war, zur Begutachtung überge den worden, und sie beeilt sich, dieses Auftrags sich in Folgendem zu ent ledigen. Schon bei der Berathung über das Gesetz, die Competenzverhältniffe zwi schen Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend, überzeugte man sich zwar einerseits von der Zweckmäsigkeit der vorgezeichm ten Grenzlinie, andererseits aber von der, durch die Regierung selbst angedeuteten Nothwendigkeit, innerhalb der Grenzen der Verwaltung wiederum einen besonder» Administrativjustizweg zu begründen, um für die daselbst vorkommcnden streitigen Rechtssachen eine ausreichende Garantie zu erhalten. Diesem Bedürfnisse zu genügen, ist der vorliegende Gesetzentwurf bestimmt, und er erscheint sonach als ein unentbehrliches Glied in der Reihe der, die neue Organisation der höhern Behörden, ordnenden Gesetze. Bei den obenerwähnten Berathungen (vergl. L. A. l>. Abtheil. >>. 343. und folg.) wurden als Haupterforderniffe, die auch dem Administrativjustizweg nicht fehlen dürften, angeführt: 1 .) Ein vorgeschricbenes regelmäsiges Proceßverfahren. 2 .) Ein regclmäsiger Instanzenzug. 3 .) Ausreichend zuverlässige, und mindestens in der höhern Instanz, colle- gialische Organisation der Behörden. Diesen Anforderungen scheint in der Hauptsache, durch den vorliegenden Entwurf entsprochen zu werden, denn es enthält derselbe uci 1.) ein dem gewöhnlichen Processe ähnliches Verfahren, welches sieb mw darin unterscheidet, daß es ein summarisches ist und mehr der sogenan» len Erörterungs- als der Verhandlungsmarime huldigt, eine Verschie Beilnoe zur zweiten Abtkeilung. 34