308 V. Ander-weiter gutachtlicher Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über den Gesetz - Entwurf, die Errichtnng des Staatsgenchtshofs betreffend. Eingcgangcn am 14. August 1833. Nachweisung der Vornoten. 1 .) Decrct au die Stande vom 27. Januar 1833. S. 220. der Landt- Acten, Abth. I. Bd. 1. 2 .) Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer vom 5. Mar; dess. Jahres S. 101. der Landt. Acten Abth. I V. 3 .) Protocoll über die Sitzung der ersten Kammer am 1. April d. I. S. 326. d. Landt. Act. Abth. II. 4 .) Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer vom 7. Juni d. I. S. 39. der Beil, zur Abth. IN. der Landt. Acten. 5 .) Protokoll über die am 25. Juni d. I. stattgcfundcne Plenarsitzung der zwei ten Kammer, S. 528. Landt. Acten Abth. III. Aas von der mit der Vorberathung über das höchste Decret vom 27. Januar dieses Jahres die Errichtung des Staatsgerichtshofs betreffend Seiten der ersten Kammer beauftragten ersten Deputation derselben im Berichte vom 5. Mörz d. I. abgegebene Gutachten, welchem die erste Kammer bei der Plenar-Berathung beigetretcn ist, war im Wesentlichen dahin gerichtet: 1) daß die Wahl der von der ersten Kammer zu ernennenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs und der zwei Stellvertreter, ohne Anstand durch absolute Stimmenmehrheit und besondere Abstimmung über jede in Vorschlag gebrachte Person, für die Dauer des jetzigen Landtags bewerkstelligt, und zugleich 2) daß beim Schluffe des jetzigen Landtags eine anderweite Wahl von Mit gliedern und Stellvertretern Seiten der ersten Kammer erfolgen werde, be merkt, auch 3) das Einverständnis der ersten Kammer damit erklärt werden möchte, daß dem Staatsgerichtehofe in Bezug auf das von ihm zu beobachtende Verfahren,