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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1925 5063 (Abg. Gündel.) M hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei, daß sie haupt sächlich ans politischen Gründen erfolgt sind. Wir freuen uns, daß jekt ein anderer Geist herrscht, aber wir dürfen doch auch die Augen nicht vor Tatsachen verschließen, die sich auf dem Boden der heutigen Koa lition ereignet haben und die zeigen, daß die Linke es nicht lassen kann, eine Einflußnahme auf rein juristische Maß nahmen zu versuchen. Und da muß ich auf den Fall Asmus zurückkommcn. Es ist mir durch einen glücklichen Zufall die Denkschrift des Herrn Bethke zugänglich geworden: die Ausführungen Bethkes im Falle Asmus, Bethkes Darlegungen vor dem Schiedsgericht. Es ist da eine Dar legung darin enthalten, wo über das Eingreifen des Herrn Bethke in das Verfahren gegen Herrn Asmus Bericht gegeben wird. Der Fall Asmus hat uns bereits einmal beschäftigt. Der Herr Abg Beutler hat auf diese Frage bereits einmal Gewicht gelegt und hat auf die etwas eigenartigen Verhältnisse hingewiesen. Aber aus dieser Denkschrift, die von Bethke selbst ist und die ich wohl dem gemäß als richtig zugrunde legen kann, geht hervor, daß versucht worden ist, direkt in das Strafverfahren gegen Asmus einzugreifcn. (Hört, hört! rechts.) Ich lasse ganz dahingestellt, ob Herr Asmus schuldig war oder nicht; das kann ich nicht entscheiden, das will ich nicht ent scheiden. Darüber schwebt ein Verfahren, das durchgeführt werden muß. Ich nehme zu der Sache selbst keine Stellung, weil ich das nicht kann, denn mir fehlen die Unterlagen. Es heißt in der Denkschrift: Als Genosfe Bethke am 25. August 1924 aus den ; Ferien nach Freiberg zurückkehrte, wurde er vom Ober- staatsanwalt Genofsen Asmus aufgesucht, der bereits mehrere Male nach ihm gefragt hatte. Asmus unter breitete ihm seinen Fall. Danach hatte ein deutsch- M völkischer Rechtsanwalt gegen ihn den Vorwnrf er hoben, daß dieser Strafverfolgungen, die nach dem Gesetz geboten waren, nicht weitergeführt oder nicht erhoben habe; ein Amtsverbrechen, auf das laut Gesetz Zuchthausstrafe steht! Es ist das bekannte De.likt nach § 346 des Strafgesetz buches. Nun heißt es weiter: Die vorgesetzte Behörde hatte den Generalstaatsanwalt Weber — das ist nicht ganz richtig, er ist Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft — nach Freiberg geschickt, um an Ort und Stelle Ver nehmungen vorzunehmen. Offenbar verfolge — so könnte man annehmen — vr. Weber bzw. die Staats anwaltschaft den Zweck, dem deutschvölkischen Ankläger möglicherweise erst Tatsachenmaterial zu verschaffen. (Hört, hört! rechts.) Das ist nun sehr merkwürdig, bekannt lich braucht nämlich ein Ankläger gar kein Material, er braucht nur die Anzeige zu erstatten, und da es sich um ein Offizialdelikt handelte, so muß der Staatsanwalt von sich aus eingreifen. Material braucht der Kläger nicht. Nun heißt es: In der Sitzung wurde das Vergehen von Asmus vorgetragen und von Bethke ein sofortiges Vorstellig werden beim Justizministerium gefordert, damit dem vr. Weber ein nicht gesetzliches Wirken in seiner Mission untersagt werde. Bethke sagte das zu, stellte aber die Bedingung, daß von der ganzen Angelegenheit nichts in die Parteipresse komme, weil das sein Wirken beim bürgerlichen Justizminister erschweren müsse. Nun ist er nach Dresden gereist. Herr Minister Bünger war erkrankt, Herr vr. Kaiser, der sein Vertreter war, (4. Abonnement.) war auswärts, und er wendete sich nun an Herrn vr. Rein- (g) hold. Herr vr. Reinhold hat erklärt, daß er nicht Jurist sei. Das wissen wir ja aus anderen Fällen her, und er hat gesagt, er wolle veranlassen, daß bis zur Rückkehr Büngers nichts gegen Asmus unternommen werde. Das ist auch schon.nicht ganz unbedenklich, aber da es von nichtjuristi scher Seite kommt, ist es offenbar nur gut gemeint ge wesen. Jedenfalls will ich darüber hinweggehen. . Dann ist vr. Weber erneut in Freiberg erschienen, um die vom Genossen Asmus bearbeiteten Straffachen nachzuprüfen. Bethke wurde daher zwecks sosortigcr Abberufung vr. Webers aus Freiberg vorstellig, doch nahm vr. Weber eine Anzahl Akten mit in das Justiz ministerium. Darauf forderte man, Bethke solle be wirken, daß diese Akten wieder nach Freiberg geschafft würden. Bethke hat das auch mit größtem Nachdruck in Gegenwart zweier parteigenössifcher Minister ge fordert. Es gehört keine Kombinationsgabe dazu, um zu wissen, wer die beiden parteigenössischen Minister waren. Das ist unter allen Umständen sehr gefährlich. Hier wird in eine anhängige Strafsache hineinregiert. Ich weiß, Herr vr. Kaiser, der den Justizminister vertreten hat, hat das Eingreifen rundweg abgelehnt. Das war richtig. Er hat sich vollkommen korrekt auf den Standpunkt gestellt, daß, wenn eine solche schwere Beschuldigung gegen einen Beamten erhoben wird, das sachlich nachgeprüft werden muß. Er hat es abgelehnt, die Akten herauszugeben. Ich erkenne das vollkommen an, aber ich wende mich dagegen, daß solche Unternehmungen gemacht werden, daß unter der Assistenz parteigenössischer Minister in schwebende Verfahren eingegriffen wird. Das können wir nicht dulden, und deshalb müssen wir um Auskunft bitten, wie D) gegenwärtig der Fall Asmus steht. Nun einige Worte zu Kap. 23! Schon der Herr Be richterstatter hat erwähnt, daß ich den weitergehenden Antrag, soweit er von der Regierung nicht gebilligt wurde, nicht deswegen zurückgezogen habe, weil ich den Antrag für zu weitgehend hielte, sondern deshalb, weil die Regie rung erklärt hat, sie könne nur das, was sie uns zubillige, zubilligen, nicht mehr. Ich habe, um wenigstens etwas zu erreichen, das genommen, um wenigstens einige Be förderungsstellen für die Justiz zu gewinnen. Ich glaube, daß gerade heute, wo an die Tüchtigkeit unserer Richter ganz besondere Anforderungen gestellt werden und auch an die Tüchtigkeit der anderen Justiz- beamten, es notwendig ist, diese ihre Tätigkeit auch da durch anzuerkennen, daß durch Aussicht auf Beförde rung den dazu geeigneten tüchtigen Leuten Gelegenheit gegeben wird, vorwärts zu kommen. Es ruht eine große Verantwortung auf den Richtern. Wir sind es ja ge wöhnt, daß hier die Justiz von links her angegriffen und als Klassenjustiz bezeichnet wird. (Zuruf b. d. Komm.: Das ist sie wohl nicht?) Nein, das ist sie nicht! Gerade Sie, meine Herren, wollen eine Klassenjustiz, und zum Beweise dafür will ich Ihnen den Namen Krylenko nennen, der bei dem Moskauer Prozeß neulich erklärt hat, daß die Gerichte Werkzeuge der Politik sein müssen. Das ist Ihre Stellungnahme, und das ist die Aufforderung zur Klassen justiz; die wollen wir gerade nicht. Unsere Richter — das erkennen wir an — haben mit Gründlichkeit und Tüch tigkeit ihres Amtes gewaltet und sich der alten Objektivität befleißigt. Wir erkennen das an und freuen uns, daß die Justiz so tüchtig weiter arbeitet. Aber auch für die mitt leren und unteren Beamten wissen wir, daß sie unter schwierigen Verhältnissen tüchtige Arbeit geleistet haben. 733
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