Suche löschen...
Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-10-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
M Ergänzung des Einkommensteuergesetzes betreffend, zur weiteren Beratung dem Finanzausschuss zu überweisen. Will die Kammer diesen Antrag unterstützen? — Hinreichend unterstützt. Er steht mit zur Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Möller. Abgeordneter Möller (L.-Schönefelv): Meine Damen und Herren! Wie schon richtig gesagt worden ist, ist der vorliegende Gesetzentwurf sehr schwierig. Akan kann darüber nur urteilen, wenn man durch praktische Tätigkeit im Ein- schätzungsgeschäfte die nötigen Erfahrnngen darüber be sitzt. Als im vorigen Jahre im Monat Mai der An trag Döhler vorlag, waren von unserer Seite die Be strebungen vorhanden, eine gerechte Ergänzung zu haben für die Nachbesteuerung und die Steuerart, besonders aber da, wo die Steuerg nelle aufgehört hat. Denn es hat sich durch die Jahre ergeben, dass die Nachbesteuerung einer Reihe von großen Geschäften unmöglich gewesen ist und daß dem Staate wie den Gemeinden dadurch eine große Einnahme ausgefallen ist, was zu Unrecht gegen über den übrigen Steuerzahlern gewirkt hat. Wir haben damals im Monat Mai dem Anträge Döhler gern zu gestimmt in der Erwartung, daß nun endlich eine Er gänzung des Einkommensteuergesetzes in diesem Sinne eintreten würde. Nunmehr ist die Vorlage vor uns. Wir begrüßen sie und geben im allgemeinen unsere Zu stimmung dazu, da sie die soeben von mir und auch von meinen Herren Vorrednern besprochenen Mängel dement sprechend ergänzen soll. Erwähnen will ich noch, daß gerade in diesem Jahre das Einschätzungsgeschäft, soweit es jetzt zur Reklamation steht, auf eine besonders beachtliche Erscheinung stößt, und zwar sind die Reklamationen, soweit wie mir bekannt ist, besonders in dem Einschätzungsbezirke, wo ich mit tätig bin, zum großen Teil Reklamationen von fest stehendem Lohn- oder Gehaltseinkommen, wo es sich um Schreibfehler, Additions- und Multipükationsfehler und Überschätzungen handelt, aber lediglich bei Lohn- und Arbeitseinkommen. Sehr wenige Reklamationen liegen vor aus gewerblichen oder industriellen Einkommen. Die Einschätzer haben alle das Gefühl, daß die Gewerbe treibenden und die Industriellen, trotzdem sie erheblich höher zur Steuer herangezogen worden sind, diesmal nicht im entferntesten getroffen worden sind, denn sonst hätte sich mindestens ein Teil gerührt und mittels der Reklamation den Versuch gemacht, eine Steuerermäßigung herbeizuführen. Ich erwähne diesen Umstand aus dem Grunde, weil gerade die Vorlage, die Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, die Möglichkeit schafft, eine Nachbesteuerung vorzunehmen. Weiter sind alle diejenigen vorläufig frei ausgegangen, welche ihr Geschäft auf- gegeben haben oder von einer offenen Handelsgesellschaft in eine Privatgesellschaft übergegangen sind, so daß auch in diesem Falle der Steuerausfall von diesen zurückliegenden Besitzveränderungen jetzt noch herangezogen werden kann. Eine Frage, die uns bei dieser Gesetzesvorlage be sonders betrifft, die aber hier nicht mit geregelt wird, die aber doch einer gewissen Beachtung unterzogen werden möchte, ist die Quellenbesteuerung. Die Besteuerung müßte da, wo es möglich ist, endlich an der Quelle er folgen, wo die ganzen Einkommen vorhanden sind. Bei den Stellen der Gewerbetreibenden, der Unternehmer, der Industriellen usw. ist es nicht möglich; da muß das bisherige Verfahren weiter angewendet werden. Aber bei den übrigen Einkommen, bei den Zinseinkommen, bei den Lohn- und Stelleneinkommen kann die Be steuerung an der Quelle der Einfachheit halber ganz gut niit erledigt werden. Ich weiß nicht, wieweit es inner halb des Freistaates Sachsen noch möglich ist, das Ein kommensteuergesetz innerhalb der kurzen Zeit durchzuführen. Ich stelle aber die Erwartung daran, wenn die Be steuerung durch das Reich geschieht, daß auch zugleich die Besteuerung au der Quelle mit vorgenommeu wird. Im allgemeinen setze ich ebenfalls die Hoffnung darauf, daß in den Ausschußberatungen über die Einzel heiten der Vorlage eingehend beraten wird, da dieses (v) alles rein praktische und auch technische Ausführungen sind, die sich nicht in der Öffentlichkeit leicht behandeln lassen, sondern für die in einer engeren Beratung, be sonders in Ausschußberatungen die Möglichkeit gegeben ist, die Sache eingehend zu beraten. Wir stimnien dem vorliegenden Antrag auf Ausschußberatung zn. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Koch. Abgeordneter Koch: Meine Damen und Herren! Der Entwurf richtet sich hauptsächlich gegen diejenigen Kriegsgewinnler, die durch eine Lücke des Einkommen steuergesetzes geschlüpft sind, sei es nun mit Absicht oder ohne Absicht. Es ist selbstverständlich, daß wir es be grüßen, wenn nun jetzt der Entwurf diese Lücke im Ge setz schließen will. Wir haben gehört, daß die Quellen theorie an der bisherigen Lücke schuld ist, d. h. also, weil die Einnahmen aus den Quellen, die vor deni Kataster abschluß weggefallen sind, dem steuerpflichtigen Ein kommen nicht mehr zugerechnet werden. Eine sehr schöne Illustration dazu haben wir im vorigen Jahre in einer Petition bekommen, die die Stadt Crimmitschau, der Stadtrat und die Stadtverordneten, an uns gesandt haben. In jener Petition wurde zunächst ausgeführt, daß verschiedene Handelsgewerbetreibende, die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder