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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-10-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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2078 60. Sitzung. Dienstag, den 7. Oktober 1919. (Abgeordneter Koch.) (LO besonders hohe Geschäftseinkommen erzielt hatten, ihr Gewerbe aufgaben, ihre Firma im Handelsregister löschen ließen und nunmehr auf Steuerfreiheit Anspruch erhoben, obwohl verschiedene Anzeichen dafür Vorlagen, daß diese Löschung nur vorläufig sein und nicht ans die Dauer bleiben sollte. Mau wollte also lediglich den hohen Kriegsgewinn nicht versteuern. Weiter wird auf mehrere Fälle hingewiesen, wo offene Handelsgesellschaften sich in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umwandelten. Auch hier war es ähnlich. Infolge dieser Umwandlung wurde ein größerer Steuerausfall herbeigeführt. Nament lich trafen diese Steuerausfülle die Gemeinden. So wurde in Crimmitschau z. B. von drei Teilnehmern einer offenen Handelsgesellschaft die Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung herbeigeführt bei einem Ein kommen von annähernd 1 Million Mark. Wenn das in einer solche» Stadt wie Crimmitschau mehrfach vor- kommt, so läßt sich allerdings denken, daß man gegen eine derartige Befreiung vorgehen muß. (Sehr richtig! bei den Demokraten.) In jener Petition wird mit Recht gefordert, diese Lücke im Gesetz zu schließen. Jene Petition wies auch bereits auf den Antrag Döhler hin, der damals schon vorlag. Die Regierung hatte sich, wie ja von dem Herrn Finanz- M Minister und auch von meinen Herren Vorrednern aus geführt worden ist, im Anfang ziemlich zurückhaltend ge zeigt, einmal, weil es gegen die Quellentheorie sei — die Theorie stand offenbar höher als die Praxis —, und dann, weil die Vorschriften sehr verwickelt und schwer verständlich werden würden. Das hat sich ja nun be stätigt. Aber es ist meines Erachtens doch kein Grund, überhaupt von einer solchen Regelung abzusehen. So hat denn auch Preußeu in der Tat schon im Jahre 1916 ein Gesetz erlassen, das nun ähnlich wie der vorliegende Entwurf die Sache regelte. Es ist das insofern günstiger, als damit bereits die früher zurückliegenden Fälle bis zum Jahre 1914 erfaßt werden konnten, während wir nun bei unserer späteren Regelung nur bis zum Jahre 1916 dem Gesetze rückwirkende Kraft beilegen. In dem Ausschüsse wird daher vielleicht die Frage zu erörtern sein, ob man nicht anch die Kriegsgewinne der früheren Jahre noch mit erfassen kann, wenn es technisch möglich ist. Dann möchte ich weiter noch auf den einen Punkt aufmerksam machen: Es ist gesagt worden, daß diese gesetzliche Regelung nur eine Ausnahme sein soll. Man will also diese gesetzlichen Bestimmungen zu gegebener Zeit wieder in Wegfall bringen, offenbar auch wieder grauer Theorie zuliebe. Ich kann das nicht einsehen. Wenn eine derartige Lücke ist, dann wird sie wahr scheinlich auch in normalen Zeiten vorhanden sein, und (H dann muß sie auch sür normale Zeiten geschlossen werden. Nun steht allerdings die gesetzliche Regelung der ganzen Einkommensteuerfrage durch das Reich bevor, und insofern ist vielleicht die Erörterung hinfällig. Wenn es aber einmal bestimmt wird, und das geschieht ja in der Vorlage, dann sehe ich nicht ein, warum man hier nicht dagegen Einspruch erheben soll. Im einzelne» hat ja der Herr Abgeordnete Blüher bereits darauf hingewiesen, daß man verschiedene Be denken im einzelnen haben kann. Ich bin auch darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Fall vvrliegen könnte, daß ein Handeltreibender vielleicht mehrere Filialen gründen und auf diesem Wege den Steuerausfall herbeiführen könnte. Diese Frage ist nicht geregelt worden. Auch das wird noch zu prüfen sein. Im übrigen sind wir, wie bereits der Antrag sagt, damit einverstanden, daß der Finanzausschuß sich weiter mit der Frage beschäftigt. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller (Leipzig). Abgeordneter Müller (L.-Schlentzig): Meine Damen und Herren! Die juristische Kompliziertheit und Unklarheit des Entwurfes, auf die ja schon der Kollege M D Blüher hingewiesen hat, sowie der Umstand, daß nicht die geringsten Unterlagen vorhanden sind, die eine Schätzung des Ergebnisses zulassen, verbieten für heute ein näheres Eingehen auf die einzelneu Bestimmungen des Entwurfs. Es wird zunächst Aufgabe der Kommission sein, sich die nötigen Unterlagen zu verschaffen und dann die Bestimmungen so auszugestalten, daß auch der be absichtigte Zweck des Gesetzes wirklich erreicht wird. Ob das selbst nach der Begründung, die die Regierung ge geben hat, in vollem Umfange möglich sein wird, möchte ich fast bezweifeln, und nach der Begründung der Re gierung verstehe ich eigentlich nicht, warum man bis jetzt gewartet hat und nicht früher dem preußischen Bei spiel gefolgt ist, um so mehr, da schon in dem alten Landtage eine dahingehende Anregung von beiden Kammern gegeben worden ist. Warum das nicht ge schehen ist, hat heute der Herr Finanzminister angedeutet; aber ich meine, die Gründe, die das Finanzministerium endlich bewogen haben, eine Vorlage einzubringen, näm lich dem berechtigten Volksempfinden und den Anforde rungen der allgemeinen Steuergerechtigkeit entgegenzukom men, diese Gründe haben auch früher vorgelegen. Auch heute steht die Regierung noch völlig unklar vor den: Problem. Zu dem Entwürfe selbst, dem wir auch sympathisch
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