Die unterzeichnete Deputation glaubt daher zu I., paß die gegenwärtigen Stände sich darauf zu beschränken haben, die Petitionen sub I. an die Staatsregierung zur Kenntnißnahme und Erwägung mit dem Anträge abzugeben, die Vollendung der eingeleite ten Vorarbeiten möglichst zu beschleunigen und über das Ergebniß dem nächsten ordentlichen Landtage Mittheilung zu machen; sie empfiehlt ihrer geehrten Kammer diesen Antrag zur Annahme, rathet dage gen die Ablehnung der von der zweiten Kammer gefaßten Anträge, in so weit sie weiter gehen, an. Dresden, den 15. Mai 1852. Die zweite Deputation der ersten Kammer. von Römer. von Watzdorf. Löhr. von Erdmannsdorf. v. Zehnten, Berichterstatter. Hennig.