Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer ü über das Königliche Decret Nr. 7, den Entwurf eines Gesetzes, die ss Publication des Kirchengesetzes wegen Errichtung eines evangelisch lutherischen Landesconsistoriums betreffend. Eingegangen den 12. December 1872. (König!. Decret Nr. 28, Landl. - Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 483 flg. König!. Decret Nr. 7, Landt. - Acten, I. Abth. 3. Bd., S. 127 flg. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, Landt. - Acten, Beil, zur III. Abth. 3. Bd., S. 549 flg. Protokoll der zweiten Kammer vom 18. November 1872. Mittheilungen derselben von demselben Tage, 4. Bd., S. 3205.) Mittels DecretS vom 18. December 1871 (Nr. 28) wurde den versammelten § 74 E Ständen, zunächst der zweiten Kammer, ein Postulat, den Aufwand für das zu errichtende evangelisch-lutherische Landesconsistorium betreffend, unter gleichzeitiger Mittheilung des mit der Synode berathenen Kirchengesetzes zu verfassungsmäßiger K! Behandlung vorgelegt. In der 16. Sitzung der zweiten Kammer am 12. Januar 1872 wurde 46. der vom Abgeordneten Or. Biedermann eingebrachte Antrag gestellt, unter einst- >al Weiliger Aussetzung des Beschlusses über das Postulat, durch die erste Deputation zZibegutachten zu lassen, inwieweit und in welcher Form zu dem gedachten Kirchen- gesetzt auch die Zustimmung der Stände einzuholen sei, und es wurde dieser iV i Antrag, gegen welchen eine Einwendung Seiten der Staatsregierung nicht erhoben >cü ward, zum Beschluß erhoben. Unterm 13. Februar übergab nun die Staatsregierung mittels Tecrets ^,Nr. 7 den Entwurf eines Gesetzes, die Publication des Kirchengesetzes wegen Beilage zur zweiten Abteilung, 3. Baad. 2