83 Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über das Allerhöchste Decret Nr. 18, den Gesetzentwurf über die directe Besteuerung des Ertrags der Arbeit und des nutzbringend angelegten Vermögens betreffend. Eingegangen am 14. Januar 1873. (Königl. Decret Nr. 18, Landt. - Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 213 flg. Bericht der außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer, Landt -Acten, Beil. zur III. Abth. 3. Bd., S. 329 flg. Protokolle der zweiten Kammer vom 19., 2<). und 21. November 1872. Mittheilungen derselben von denselben Tagen.) -Allgemeiner Theil. Einleitung. Je umfänglicher der über das obengenannte Allerhöchste Decret in der zweiten Kammer erstattete Bericht ist, je tiefer derselbe auf die Sache eingeht und je mehr wissenschaftliche Autoritäten er für und Wider die einzelnen zur Sprache gebrachten Principien an führt, desto mehr ist die unterzeichnete Deputation sich der Pflicht bewußt, den diesseits zn erstattenden Bericht mit möglichster Kürze abzufassen. Freilich kann die Deputation nur dazu sich auheischig machen, jeden Punkt, der in Erwägung zu ziehen ist, möglichst kurz und knapp zu behandeln. Dagegen liegt es außerhalb ihrer Macht, die Zahl der zur Verhandlung zn bringenden Fragen zu ver mindern; jedenfalls wird sie sich fernhalten von Aufstellung wissenschaftlicher Controversen. Sind doch in keiner Wissen schaft die Ansichten noch so wenig geklärt und stehen die Gegensätze noch so wenig vermittelt einander gegenüber, als in der Nationalökonomie und speciell in der Steuerwissenschast. Beilage zur zweiten Abtheilung, 1 « 3. Band.