13 für die in ungeheueren Zeiträumen allmählich vollzogene Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt. So erwuchsen aus geringen Anfängen neue wichtige Zweige der Naturkunde: die mineralogischen und geologischen Wissenschaften und die Grundlagen der terrestrischen Biologie. Anfangs mußten sich die Bergleute mit einfachen Werkzeugen („Gezähen“) be gnügen, wie man sie fast in der gleichen Form schon im Altertume kannte. Die Ge winnungsarbeiten wurden zumeist mit Keilhaue, Schlägel und Eisen, zuweilen unter Zu hilfenahme des Feuersetzens, ausgeführt. Aber die Anlage der Grubenbaue, der Schächte, Stölln, Strecken und Querschläge, die Gesteinsarbeiten, der Grubenausbau, die Förderung und Fahrung, die Wasserhaltung, die Ausnützung des Wassers als Betriebskraft, die Wet terführung, die Beschaffung des Geleuchtes, die Sicherheitsmaßregeln gegen Gefahren und nicht zum geringsten die Ansprüche, die man an die Aufbereitung des gewonnenen Gutes stellen mußte, machten immer neue technische Vorkehrungen notwendig. Diese unaufhaltsam fortschreitende Erweiterung des bergtechnischen Aufgabenkreises führte nicht nur zur Verbesserung der Gezähe und Arbeitsmethoden, wie sie beispielsweise durch die Erfindung des Schwarzpulvers und anderer Sprengmittel ermöglicht wurde, sondern auch zur Erfindung zahlreicher und vielseitiger mechanischer Vorrichtungen, die von den Bergleuten als „Künste“ bezeichnet wurden („Fahrkunst“, „Kunstgestänge“, „Kunstkreuz“ usw.). Diese oft sehr sinnreich erdachten Getriebe und Anlagen, deren Erbauer und Betriebsleiter auf gut bergmännisch „Kunstmeister“ genannt wurden, bilden wohl die ältesten Beispiele von eigentlichen Maschinen im heutigen Sinne. Sie be zeichnen den Ausgangspunkt der Entwicklung der Maschinentechnik, die dann im Zeitalter der Dampf-, Elektrizitäts- und Gaskraftmaschinen mit immer schnelleren Schritten zu ihrer jetzigen Höhe emporstieg. Die Bestrebungen, die Wasserkräfte des sächsischen Obergebirges dem Bergbau dienstbar zu machen, führten im Laufe der Zeit zur Anlage eines großartigen, weitver zweigten Systems von Teichen, Stauwerken, Gräben und Röschen, die das für Betriebs zwecke benötigte Aufschlagwasser heranführten, sowie zum Bau von Stölln zur Lösung der Bergwässer. Hieraus ergaben sich wieder technische Fortschritte im Wasserbau, in der Konstruktion der Wasserräder, Triebwerke und der mit ihnen zusammenhängenden Bergwerksmaschinen. Das Aufblühen des sächsischen Bergbaues hatte auch einen sehr bedeutsamen Einfluß auf die Entwicklung gewisser Rechtsinstitutionen in Deutschland. Aus den ur sprünglich vielfach mit einzelnen Stadtrechten verbundenen Bergordnungen ging das deutsche Bergrecht als ein selbständiger Gegenstand der Gesetzgebung hervor. Durch die Aufstellung der ihm eigentümlichen Rechtsbegriffe und Grundsätze, wie der Bergbau freiheit, des Bergregals, des Bergwerkseigentums (im Gegensatz zum Grundeigentum) u. a. m. vollzog sich die Trennung der Rechte am Bergbau von den zumeist den Grund-