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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 225
- ArtikelBehandlung und Reparatur von Barometern und Thermometern ... 226
- ArtikelXIV. Verbandstag der Deutschen Uhrengrossisten 15.-16. Juli 1905 ... 229
- ArtikelThomas Mudge (Fortsetzung) 230
- ArtikelEntwurf eines neuen statistischen Wahrenverzeichnisses für die ... 232
- ArtikelWie das Email hergestellt wird 233
- ArtikelMißbräuche auf dem Gebiet des Ausverkaufswesens 233
- ArtikelPersonalien 235
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 236
- ArtikelVereinsnachrichten 236
- ArtikelVermischtes 237
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 239
- ArtikelFragekasten 239
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 239
- ArtikelPatente 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ceip3iger Ubrmacber Leitung Organ öer Deutfcben Ubrmacber-Vereinigung, 3 entralfteUe 3U Ceip3ig bes Verbanbes ClfajipCotbrtngfcber Ubrmacber, 5er Sreien Innung für bas Ubrmacbergewerbe im Stabt= unb Canbkreis Bielefelb, ber 3wangsinnung ber Ubrmacber, ßolbfcbmiebe unb Optiker 3 U Bochum, ber Ubrmacber* 3wangsinnung 3 U CDünfter i. Weftf. unb ber Ubrmacber=Vereinigung 3 U Stenbal Abonnements- unö Infertionsbeöingungen fiebe auf Öem Cltelblott. UelegramrmGörefje: Ubrmacber=3eitung Diebener, Ceipjig. fernfprecb=Flnfcblub Do. 2991. nacbdrucfc ift nur nach vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellen-Angabe geftattet! no. 15 Ceip 3 ig, 1 . Auguft 1905 12. jabrg. Deutfcbe Ubrmadber-Vereinigung (3entralftelle 3 U Ceip 3 ig) Bericht über die Sitzung vom 24. Juli im Weißen Schwan. Anwesend waren die Mitglieder Herren Diebener, Fichte, Friedrich, Hahn, Herrmann, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Scholze, Wacker und Wildner. Entschuldigt fehlte Herr Schneider. Nach einem Hinweis auf die seit der letzten Versammlung veröffentlichten Berichte schilderte der Vorsitzende den Verlauf des Grossisten-Verbandstages, an dem er in Gemeinschaft mit dem Schriftführer teilgenommen hatte. (Die Mitglieder finden in einem besonderen Artikel den ausführlichen Bericht.) Unser an den Verband gerichtetes Gesuch betr. Mindestpreis für Uhrgläser war in Hannover als Antrag mit auf die Tagesordnung gesetzt worden und fand bei allen Teilnehmern volles Verständnis und eingehende Beachtung. Bei der Besprechung erwies es sich aber, daß die Möglichkeit ausgeschlossen ist, eine Bindung des Detail preises durchzuführen, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Würde es der Glasfabrik sehr schwer möglich sein, die Abmachung mit über 300 Grossisten, so viele sind es in Deutschland, dauernd zu kontrollieren. 2. Könnte es niemals verhindert werden, daß solche Firmen, welche sich den Abmachungen nicht fügen wollen, auf dem Umwege über Österreich, Schweiz, Frankreich usw. durch Exporteure Gläser erhielten. 3. Dürfen wir die Schwierigkeiten, die der Festsetzung eines einheitlichen Verkaufspreises unter den Uhrmachern entgegengebracht werden, nicht gering anschlagen, und wenn es mit Hilfe der lokalen Vereinigungen auch gelingen sollte, dieses Hindernis zu überwinden, so hat das alles keinen Zweck, solange Übertretungen der Abmachungen nicht durch Ent ziehung der Weiterlieferungen bestraft werden können. Unsere Mitglieder werden aus vorstehendem selbst erkennen, daß nicht der Mangel an gutem Willen die Frage scheitern ließ, sondern nur die tatsächliche Unmöglichkeit. So erstrebenswert und für alle Kollegen nützlich die Festsetzung des Mindestpreises auch gewesen wäre, müssen wir doch nunmehr eine Weiter verfolgung der Sache als aussichtslos bezeichnen und niederlegen. Zu der Angelegenheit Einbruchs-Versicherung bemerkte der Vorsitzende, daß die Erhebungen und Prüfungen weiter getrieben v/orden sind und ein zahlreiches Material ein gegangen ist. Wir benutzen die Gelegenheit, um allen Einsendern dafür bestens zu danken, knüpfen daran aber wieder die Bitte, jeden Fall einer Ablehnung oder grundlosen Kündigung der Ver sicherung uns ausführlich zu melden, je lückenloser unser Material ist, um so leichter können wir die richtigen Schlüsse ziehen und Entscheidungen treffen. Von dem kaiserl. Patentamt sowie der Leipziger Handels kammer war uns die Frage vorgelegt worden, ob ein zur An meldung gelangtes Warenzeichen, ein Kreuz, als Freizeichen der Uhrmacher betrachtet würde. Wir haben darauf folgendes geantwortet: Das uns zur Begutachtung eingesandte Warenzeichen „Bulla“ mit einem Kreuz vermögen wir als Freizeichen nicht anzuerkennen. In der Uhrmacherei wird, allerdings das sog. Maltheserkreuz, richtiger Stellungskreuz (ein Uhrteil) häufig als Abzeichen für Fachgenossen bei Versammlungen und Verbandstagen benutzt, dieses Kreuz hat aber fünf Schenkel und ist mit dem Kreuz des gedachten Waren zeichens nicht zu verwechseln. Unseren Mitgliedern wird bekannt sein, daß wir verschiedent lich gegen Zeitungen, die Abonnenten durch Versprechen von Prämien sammeln und solche Prämien (natürlich meist Uhren) verlosen, wegen Lotterievergehens angezeigt haben. Das Landgericht I in Berlin hat jetzt deshalb einen Buchhändler zu 1500 Mk. Geldstrafe verurteilt. Der Be treffende hatte eine Schrift herausgegeben und warb durch Pro spekte, die er den Zeitungen beilegen ließ, Abonnenten. Den Prospekten waren Postkarten angebogen, auf deren Rückseite sich ein Vexierbild mit der Aufschrift befand: „Ah, Herr Müller im neuen Pelz? Wo ist er?“ Diese Person war zu suchen und mit Blei- oder Buntstift zu übermalen. Die Karte war sodann mit dem Betrage für die betreffende Schrift an den Verlag einzusenden und so konnte sich jeder Besteller der Schrift an einer zu ver anstaltenden Gratisprämienverlosung beteiligen. Es gab für richtige Lösungen verschiedene Preise, u. a. eine Wohnungseinrichtung für 750 Mk., ein Klavier für 600 Mk., ein Musikwerk für 300 Mk. usw., bis herab zu Preisen im Werte von 4 Mk. Die Verlosung hat auch stattgefunden und die Prämien sind versandt worden. In dieser Veranstaltung erblickte das Gericht eine Ausspielung ohne obrigkeitliche Genehmigung.
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