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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 353
- ArtikelZur Leihhausfrage 354
- ArtikelEine neue Schrift gegen die Auswüchse des Pfandleihwesens 355
- ArtikelDie Jubiläumsausstellung in Kopenhagen 356
- ArtikelDer Verbandstag der Syndikatskammern 359
- ArtikelEin Kapitel aus der praktischen Optik für die Uhrmacher ... 360
- ArtikelPatent-Rundschau 361
- ArtikelWetter und Wettervoraussage (Schluß) 363
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 364
- ArtikelVereinsnachrichten 365
- ArtikelPersonalien 365
- ArtikelVermischtes 365
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 367
- ArtikelFragekasten 367
- ArtikelBüchertisch 368
- ArtikelPatente 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ceip3iger Ubrmacber 3eitung Organ Öer Deutfcben Ubrmacber - Vereinigung, 3 entralftelle 311 Ceip3ig bes Verbanbes e!faj 3 =Cotbringfcber Ubrmacber, 5er freien Innung für bas Ubrmacbergewerbe im Stabh unb Canbkreis Bielefelb, ber 3wangsinnung ber Ubrmacber, Golbfcbmiebe unb Optiker 3 U Bochum, ber Ubrmacber=3wangsinnung 3 U (Dünfter i. Weftf. unb ber Ubrmacber=Vereinigung 3 U Stenbal Abonnements- unö Infertionsbebingungen fiebe auf Oem Cttelblatt. Lelegramrmflörejfe: Ubrmacber=3eitung Diebener, Ceipjig. fernfprecb=Rnfcblufe Ho. 2991. nacfoörucfc ift nur naeb vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellen-Angabe geftattet! no. 23 Ceip 3 ig, 1 . De 3 ember 1905 12. Jahrg. Deutfcfoe Ubrmacber-Vereinigung (3entralftelle 3 U Ceip 3 ig) Bericht über die Sitzung vom 20. November. Die ordnungsmäßige Sitzung fand im „Weißen Schwan“ statt und war von den Mitgliedern Herren Diebener, Hahn, Herrmann, Hofmann, Scheibe, Schneider, Scholze und Wildner besucht. Nach Erledigung einiger Zuschriften beschäftigte sich die Ver sammlung eingehend mit dem jetzigen Stande der Leihhausfrage und dem Verhalten der übrigen Verbände gegen unsere Vereini gung. Wir verweisen auf den am Schlüsse dieses Berichtes fol genden Artikel, welcher sich mit der Angelegenheit ausführlich befaßt. Von der bekannten Marie Feith in Wien werden jetzt die „berühmten“ Goldinuhren als Fa?on - Gold - Uhren angeboten. Es ist klar, daß mit dieser Bezeichnung nur die Käufer über die Qualität der Uhren getäuscht werden sollen. Wir zweifeln auch nicht, daß die Gerichte in der Bezeichnung unlauteren Wett bewerb erblicken werden. Um aber gleich die richtigen Unter lagen für ein strafrechtliches Vorgehen benutzen zu können, haben wir die Handelskammer zu Pforzheim und die Chambre Cantonale Suisse de l’Horlogerie zu Chaux-de-Fonds gebeten, uns ein Gut achten darüber zu erstatten, was im Handelsgebrauch unter Fagon-Gold verstanden wird bzw. ob die Bezeichnung für ver goldete Uhrgehäuse zu Täuschungen führen muß. Mit den Gut achten werden wir dann sofort gegen die Feithschen Anzeigen vergehen. Endlich hat auch die American-Wateh- Company in Berlin, gegen die unser Schriftführer am 11. Mai v. Js. Anzeige erstattete, ihre Bestrafung erhalten. Am 11. November d. Js. fand vor der 2. Strafkammer des Kgl. Landgerichtes 1 Verhandlung statt. Der Vorsitzende des Goldsehmiedeverbandes war als Sachverstän diger geladen. Von seiten der Staatsanwaltschaft war deshalb Strafantrag bei dem Gericht gestellt, weil sich unter den Waren der betreffenden Firma Ringe befanden, welche mit 14 k. und 18 k. gestempelt waren. Angeklagt war der Inhaber der Firma, der Kaufmann Alfred Burkhardt, ln einer dreistündigen Verhandlung stellte es sich her aus, daß die angeblich goldplattierten Waren aus Messing her gestellt waren, aus Frankfurt a. M. und Pforzheim, das Groß zu etwa Mk. 22.— bezogen wurden und die Goldfarbe durch einen Hauch Vergoldung oder durch Abbrennen hergestellt worden ist. Aus der ganzen Verhandlung ging hervor, daß es sich um einen großartig und mit ziemlichen Raffinement angelegten Schwindel handelt, denn die Inserate der Firma, worin denen, welchen vier zehn Gegenstände von diesem kostbaren Schmuck zu Mk. 1.95 zu verkaufen möglich war, eine ebenfalls goldplattierte Uhr versprochen wurde usw. usw., wurden über ganz Deutschland verbreitet. Aus der Verhandlung betr. die 14 k. und 18 k. gestempelten Ringe gelangte der Gerichtshof zu der Überzeugung, daß diese Stempelung lediglich zur Täuschung des Publikums geschehen sei. Der Staatsanwalt beantragte Mk. 150.— Geldstrafe, das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verurteilte den Angeklagten zu Mk. 300.— Geldstrafe, wegen Verstoß gegen das Gesetz über den Feingehalt vom 16. Juli 1864, weil das ganze Gebaren der Firma sich, wie der Herr Präsident verkündete, als ein in jeder Be ziehung schwindelhaftes dargestellt habe, und das Publikum vor solchen Firmen geschützt werden müsse. Wegen des unlauteren Wettbewerbes wurde die Verhandlung eines Formfehlers wegen vertagt. Zu der Mitteilung aus Bielefeld, „einheitliche Uhrgläserpreise“, sandte uns der Kollege Lüttgens-Husum folgende Bemerkungen: „Es wird gewiß von allen Kollegen schon längst ein ein heitlicher Preis für Uhrgläser gewünscht, aber dieser Preis dürfte nach meiner Ansicht nicht zu hoch und müßte für alle Sorten Gläser ein gleicher sein. — Denn was versteht der Laie von P.-Gläsern oder Lentille-Gläsern? Setzen wir, nachdem nun die Fabrikanten ihre Preise um zirka 60—70 Proz. erhöht haben, für jedes Uhr glas, ob flach, Patent, Savonnette oder Lentille, den Preis auf Mk. 0.50 fest. — Mit diesem Preise kann jeder Kollege aus- kommen. Was am Lentille- oder Sav.-Glase weniger verdient wird, erübrigt sich wieder beim Flachglase (und dieses Glas wird jetzt docfr meistens gebraucht). Die Hauptsache ist und bleibt, daß jeder Kollege am Orte den gleichen Preis nimmt. Wir empfehlen diesen Vorschlag der Beachtung aller Vereine und Innungen und glauben, daß sich einheitliche Preise in den einzelnen Orten wohl durchführen lassen. Die Anzeigen-Prämie ist seit der letzten Sitzung nach Bergbach, Schwabach, Alfdorf, Regensburg, Gerresheim und Hemau bezahlt worden. Für einen Fall, der vom Jahre 1903 datiert, wurde die Zahlung verweigert und gleichzeitig beschlossen, daß künftig weiter als 6 Monate zurückreichende Anzeigen nicht bezahlt werden sollen. Mit kollegial. Gruß Deutsche Uhrmacher »Vereinigung H. Wildner Schriftführer. Zentralstelle zu Leipzig Alfred Hahn Vorsitzender.
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