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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 273
- ArtikelEin Kapitel aus der praktischen Optik für die Uhrmacher 274
- ArtikelThomas Mudge (Schluß) 275
- ArtikelEin Gang durch die Uhren-Ausstellung in Nürnberg 276
- ArtikelPraktische Winke für den Verkehr mit Wechseln 278
- ArtikelDie Fabrikation der Trockenbatterien 279
- ArtikelFlach, flacher, am flachsten 280
- ArtikelZur erneuten Erhöhung der Uhrgläserpreise 280
- ArtikelDas Streifen der Zeiger 281
- ArtikelMeß-Neuheiten 281
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 281
- ArtikelPersonalien 282
- ArtikelGeschäftsnachrichten 282
- ArtikelVereinsnachrichten 282
- ArtikelVermischtes 283
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 287
- ArtikelFragekasten 287
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 288
- ArtikelPatente 288
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ceip3»9er Ubrmacber Leitung Organ öer Deutfcben Ubrmacber-Vereinigung, 3entralftelle 3« Cetp 3 ig öes Verbanöes eifafrCotbringfcber Ubrmacber, öer freien Innung für öas Ubrmacbergewerbe im Stabt» unb CanbTrel Steide», ber 3wang S innung bet Ubrmacber, Golbfcbmiebe unb Optiker 3 u Bochum, bet Uhrmacher.3wangsinnung 3 u «>ü>>l‘er i- Weftf. unb ber Ubrrnacber-Vereimgung 3 u Steubal. Abonnements- unö Infertionsbeöingungen fiebe auf dem Citelblatt. EelegramnuAdreffe: Ubrmacber=3eitung Diebener, Ceip 3 ig. Semfprecb.Anfcblu& Ho. 2991. nacbörucfe ift nur nacb vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellen Angabe geftattetl Po. 18 Ceip 3 ig, 15. September 1905 12. abrg. Deutsche Ubrmactoer-Vereinigung (3entralftel!e 3 U Ceip 3 ig) Trotz aller Verurteilungen und empfindlicher Strafen, die ver schiedene Zeitungen schon wegen der Feithschen Anzeigen erlittten haben, findet die betriebsame Marie Feith in Wien immer wieder Blätter, welche ihre schwindelhaften Anpreisungen auf nehmen. So fanden wir in der Nr. 205 .der „Neuen Vogtländischen Zeitung“, die in Plauen erscheint, die bekannte Ankündigung der elektroplatt. Uhren, welche echte Genfer Ankerwerke, ganz vor züglich (!) besitzen und selbst durch Fachleute nicht von goldenen Uhren zu unterscheiden sind. Wir machten die genannte Zeitung darauf aufmerksam, daß sie sich durch die Veröffentlichung der Anzeige des unlauteren Wettbewerbes schuldig mache und bei einer Wiederholung des Inserates Gefahr laufe, strafrechtlich ver folgt zu werden. Der Verlag des Blattes hat uns darauf am 8. September schriftlich mitgeteilt, daß er die Feithsche Anzeige sofort sistiert habe. Unserer Bitte ist also hier prompt ent sprochen worden. Die verehrlichen Mitglieder wollen uns auch künftig die Zeitungen, welche das Feithsche Inserat bringen, sofort einsenden, wir werden dann in jedem Falle das Nötige veranlassen, um die Weiteraufnahme zu verhindern. Durch einen Kollegen in Rotenburg a. Fulda erhielten wir die Mitteilung, daß dort ein Taxator eine freiwillige Versteigerung von Taschenuhren veranstaltet hat. Das Bürgermeisteramt hat merkwürdiger Weise die Veranstaltung als Wanderauktion gegen Zahlung einer Steuer von 40 Mark gestattet. Dem Amt scheinen demnach weder der § 56 der Gewerbeordnung noch die preußischen Vorschriften für die Versteigerer bekannt gewesen zu sein. Letztere geben der Aufsichtsbehörde ausdrücklich das Recht, Versteigerungen zu ver hindern, wenn solche geeignet sind eine empfindliche Schädigung der angesessenen Gewerbetreibenden herbeizuführen. Daß letzteres der Fall ist, wenn in einer kleinen Stadt wie Rotenburg 8 Tage lang Versteigerungen neuer Waren stattfinden, konnten die Herren vom Bürgermeisteramt wohl selbst sagen. Leider ist bei diesen Beamten selten Rücksicht auf die ansässigen Steuerzahler zu finden. Wir haben den Kollegen in den Stand gesetzt wenigstens noch die gesetzwidrig erfolgte Versteigerung der Taschenuhren anzuzeigen, damit der Taxator dafür seine Strafe erleidet. Die Veranstaltung der Auktion konnten wir leider nicht mehr ver hindern, da uns davon zu spät Kenntnis gegeben wurde. Es ist dies wieder ein Beweis dafür, daß sich unsere Kollegen in solchen Fällen immer sofort an unsere Zentralstelle wenden müssen, da diese meistens bei rechtzeitiger Meldung imstande ist, den Kollegen zu helfen. Aus Mainz erhielten wir die Mitteilung, daß dort ein gewisser Adolf Müller täglich 60—80 Uhren auf folgende Weise absetzt : Seine Reisenden besuchen hauptsächlich Wirte und lassen diesen eine Taschenuhr, welche sie in Mengen bei sich führen, als Prämie da, wenn sich die Wirte verpflichten, von Müller für 19,50 Mk. 2000 Zigaretten zu beziehen. Hier wird also umgekehrt wie sonst verfahren. Die Käufer erhalten die Prämie vor der Ware, während bisher erst das nötige Quantum Malzkaffee, Margarine, Seife usw. abgenommen werden mußte, ehe der Kunde glücklicher Besitzei einer Uhr wurde. Der Mainzer Kollege, welcher uns die Tatsachen mitteilt, meint dem Verfahren auf folgende Weise begegnen zu können. Sämtliche Kollegen sollten in den Orten, wo auf gedachte Art Uhren als Prämien für Zigaretten vertrieben werden, in den Tageszeitungen Warnungen oder Aufklärungen des Publikums ei- lassen und darauf hinweisen, daß für den Preis weder gute Uhren noch gute Zigaretten geboten werden können. Zur Zeit soll Müller Stuttgart von 6 Reisenden bearbeiten lassen, was den dortigen Kollegen wohl bald bekannt werden wird. Ob aber das vorgeschlagene Verfahren ratsam und wirksam ist das möchten wir nicht ohne weiteres bejahen. Zu befürchten ist’bei solchen Aufklärungen stets, daß man unfreiwillig für die Sache Reklame macht. Das Publikum mit seinem bekannten Miß trauen gegen die Uhrmacher, wird in deren Vorgehen zuerst Brot neid erblicken, und nur wenige werden uns zugestehen, daß wir mit der Aufklärung unsere berechtigten Interessen wahren. Gesetzlich läßt sich vorläufig gegen das Prämiensystem auch nichts tun, denn solange dem Müller nicht nachgewiesen werden kann, daß er die Zigaretten nur als Deckung für seinen Uhren handel benutzt, gibt die Gewerbeordnung keine Handhabe, um gegen ihn vorzugehen.
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