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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 31.03.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-03-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188703316
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18870331
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18870331
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1887
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^39. Wochendlaü 1887. für Zschopau und Wmgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. 1 Mark exkl. Botengebühren und Postspesen. 55. Jahrgang. Donnerstag den 31. März. Ins-rale werdkn mit 10 Pf. pro grspaltkne Korpuizrlle bcrrchurt und bis mittags 12 Uhr dkS drm Tagt dkS Erscheinens vorhergehenden Tages angenomme». Bekanntmachung. Das Königliche Landstallamt Moritzburg hat zur diesjährigen Abhaltung der Stutenmusterung und Fohlenschau nachstehende Termine festgesetzt: für das Zuchtgebiet Schönfeld den 11. Mai Vormittags 9 Uhr mit Prämiirung in Annaberg Chemnitz den 12. Mai Vormittags 9 Uhr ohne Prämiirung in Chemnitz, Crumbach den 13. Mai Vormittags 9 Uhr mit Prämiirung in Crumbach, Mönchenfrei den 16. Mai Vormittags 9 Uhr ohne Prämiirung in Großhartrnannsdorf. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1883 wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit der Anweisung att die Ortsvorstände, die Pferdezüchter ihres Ortes von der Abhaltung der betreffenden Schau in ortsüblicher Weise in Kenntniß zu setzen. Hiernächst wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß seit dem Jahre 1885 gemäß Verordnung des Königlichen Ministeriums des Jnnem von, 29. Januar 1884 für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden, ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrige Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und deren Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur stattzufinden, wenn Prämiirung angesagt ist und das Fohlen als konkurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei der Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 16. April dieses Jahres bei dem Königlichen Landstallamt Moritzburg erfolgen. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 19. März 1887. vr. von Gehe. Z. Die Brandverficherimgsveitriige auf dev 1. Termin 1887, welche von den Gebäuden nach 1 Pfennig und von den industriellen und landwirthschaftlichen Betriebs gegenständen nach 1'/« Pfennig für jede Versicherungseinheit zu erheben sind, sowie die auf frühere Termine sich berechnenden Stückbeiträge sind vom 1. bis zum 8. April a. e. an unsere Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Zschopau, am 30. März 1887. Der Stadtrath. Kretzschmar. Aus Sachsen. — Ihre königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde, höchstwelche vor einigen Tagen an den Röteln erkrankte, ist dem Vernehmen nach wieder in die vollständige Rekonvaleszenz eingetreten. — Der heute hier abgehaltene Roß- und Vieh markt war infolge der herrschenden ungünstigen Witterung sehr schwach besucht. Zum Verkauf wur den gestellt: 48 Pferde, 3 Rinder, 130 Schweine, ItzO Tauben und 15 Hühner. — Die in Aussicht gestellte Abendunterhaltung des Chemnitzer Quartetts kann erst später statt finden, und wird eine darauf bezügliche Anzeige seinerzeit in diesem Blatte erfolgen. — Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes inkl. der zur Disposition der Ersatz-Behörden ent lassenen Mannschaften des hiesigen Amtsgerichts bezirks und der Stadt Zschopau machen wir darauf aufmerksam, daß am Sonnabend den 2. April die Frühjahrskontrollversammlung im Deutschen Hause hier stattfindet. — In dem in vor. Nr. zum Abdruck gelangten Bericht über die Entlassung der Fortbildungs schüler ist die Disposition zu der von Herrn Bür gerschullehrer Rudert gehaltenen Rede entstellt wiedergegeben wowen. Dieselbe soll lauten: „1) Verlasset Eure Schule mit dankbaren Herzen; 2) bewahrt Euch einen christlichen, frommen Sinn; 3) sorget für eine fleißige und geschickte Hand." — Sowohl für den Kapitalisten als mich für dm kleinen Sparer ist der allgemeine und dauernde Rückgang des Zinsfußes eine recht unangenehme Thatsache, umsomehr als sich auch viele Sparkassen und manche Rentenanstalten dieser Rückwärtsbe wegung nicht haben verschließen können. Herab setzung des Zinsfußes für Spareinlagen, Ermäßi gung der Rentensätze, Erhebung von Ausfertigungs- gcbühren rc. sind die Maßregeln, zu welchen der artige Institute entsprechend der gegenwärtigen Tendenz des Geldmarktes haben greifen müssen. Unberührt jedoch von solchen Einflüssen ist die kgl. Altersrentenbank zu Dresden. Die bei dieser er worbenen Renten sind einer Verminderung nicht ausgesetzt und müssen in der Höhe, in der sie bei der Einzahlung im Einlagebuch Verlautbart worden, während der ganzen Rentendauer unverkürzt ge zahlt werden: dafür haftet der Staat. Hierzu kommt noch, daß namentlich die von der Alters rentenbank für die hohen Altersklassen gewährten Renten diejenigen fast aller anderen Rentenanstalten übersteigen und daß die Altersrrntenbank irgend welche Spesen nicht erhebt. — Mit Recht genießt die sächsische Blindenpflege einen hohen Ruf weit über die Grenzen Sachsens hinaus. Die unter staatlicher Verwaltung stehenden Blindenanstalten geben ihren Zöglingen eine solche Ausbildung, daß sie meistens in irgend einer Fer tigkeit oder einem Handwerke nach der Entlassung ihren notdürftigm Lebensunterhalt selbst verdienen könnm. Immerhin aber bleiben sie in ihrer Leistungsfähigkeit immer hinter anderen mit ge sunden Sinnen begabten Arbeiten: zurück und be dürfen daher in dm meisten Fällen dauernder Bei hilfe. Dieselbe wird auch nach der Entlassung aus einem eigenen Fonds gewährt, soweit dessen Erträgnisse und die demselben zugewandten frei willigen Beiträge reichen. Auch im abgelaufenen Jahre hat es an solchen Beiträgen nicht gefehlt. Außer mannigfachen Gaben in Naturalien zur Er heiterung der Zöglinge sind nebm mehreren Ver mächtnissen, die zur Verstärkung des Stammkapi tals dienen, mehr als 10000 M. zu diesem Zwecke gespmdet wordm, und zwar habm sich auch zahl reiche Körperschaften, die Kreisstände mit 1335 M., die Bezirksverbände mit 1250 M., viele Städte mit 2930 M. (Leipzig mit 300 M ), Landge meinden mit 3043 M.. kirchliche Körperschaften mit 846 M. und Freimaurerlogen mit 183 M. an diesem edlm Werke beteiligt. Nachahmungswert ist der schon öfter geübte Brauch, daß Sühnegelder von dm Friedensrichtern der Blindenunterstützung überwiesen werden. — Innerhalb des Königreichs Sachsen sind nach einer Mitteilung in der „Deutschen Verkehrs-Ztg." folgende Fernsprech-Einrichtungen zur Zeit in der Ausführung begriffen, bez. beantragt. 1) Stadt- Fernsprech-Einrichtungen: Limbach und Markran städt, 2) Verbindungsanlagen von Städten unter einander: Limbach-Chemnitz, Markranstädt-Leipzig, Freiberg-Dresden, Dresden-Leipzig, Dresden-Berlin, Leipzig-Berlin, Leipzig-Chemnitz und im sächsischen Jndustriebezirk, die Orte Chemnitz, Glauchau, Meerane, Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Reichen bach i. V. und Plauen i. V. umfassend. — Mit dem 10. April beginnt im Königreiche Sachsen die Schonzeit für die sogenannten Som merlaichfische, und es dauert dieselbe bis mit dem 9. Juni. Während dieser Zeit dürfen diese Fische in fließenden Gewässern nicht gefangen und über haupt weder feilgeboten noch verkauft, noch zum Zwecke des Verkaufs versendet werden. Diese Fische sind: Stör, Zander (Sandart), Rapfen (Raapfen, Napf, Schied), Blei (Brachsen, Brasse), Maifisch (Alse), Finke, Aland (Nerfling), Barbe, Döbel, Schleie, Aesche (Asch), Karausche, Rotfeder, Barsch, Rotauge (Plötze), Schmerl, Weißfisch und Zehrte. — Von den gewöhnlichen Süßwasser- Speisefischm dürfen daher während dieser Zeit auf dem Markte lediglich erscheinen: Lachs, Lachs forelle (d. h. eigentlich Landsee- oder Meerforelle), Bachforelle, Karpfen, Hecht, Aalraupe und Aal. — Mit dem 1. April vermehren sich die mit Truppenteilen des sächsischen Armeecorps belegten Ortschaften um vier, und zwar um die Garnisonen Wurzen, Döbeln, Leisnig und Berlin. Nach Ber lin kommt die königl. sächs. Kompanie des Eisen bahn-Regiments. Damach werden 28 Ortschaften innerhalb Sachsens und 3 außerhalb der Grenzen unseres engeren Vaterlandes gelegene Städte säch sische Truppen als Garnisonen beherberge», wobei die Stationsorte der Landwehrbezirksfeldwebel außer Ansatz gelaffen sind, während die Stabsquartiere der Landwehrbezirke mitgerechnet wurden. — Der Einmarsch des neugebildeten Infanterie- Regiments Nr. 139 in Döbeln erfolgt am Nach-
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