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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftliche Mitteilungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 17
- ArtikelDer Uhrmacher und der Mietsvertrag 18
- ArtikelUnsere Leipziger 21
- ArtikelDer Uhrmacher und sein Kunde 22
- ArtikelImmerwährendes Kalenderwerk für Fernübertragung (D.R.P.) 24
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 25
- ArtikelDer "Stadtuhrmacher" von München 27
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 28
- ArtikelVereinsnachrichten 29
- ArtikelPersonalien 29
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 29
- ArtikelGeschäftsnachrichten 30
- ArtikelRundschau 30
- ArtikelAus den Nebenberufen 31
- ArtikelFragekasten 31
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 32
- ArtikelPatente 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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30 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 2 Musterbücher im wahrsten Sinne des Wortes bezeichnet werden können. Wir empfehlen allen Interessenten, sich die Liste für 1912 senden zu lassen und erwähnen noch, daß die genannte Fabrik auch für ihre Triumph-Schreibmaschine eine hübsche Reklameschrift herausgegeben hat, deren Bezug wir ebenfalls empfehlen. Ein neuer Heimschutj. Unter der Bezeichnung „Argus“ bringt die Firma „Helios“ Optik- und Bronzewaren industrie, G. m. b. H. in Berlin C. 25, einen neuen, gesetg- lich geschütten optischen Schau-Apparat für Korridor und Haustüren auf den Markt. Die vorhandenen Gucklöcher ge statten nur ganz notdürftig das Erkennen von Personen, welche sich direkt vor dem Ausguckloch befinden. Der neue „Argus“ braucht nur auf das vorhandene Guckloch aufgeschraubt zu werden und man kann alsdann infolge seiner eigenartigen Konstruktion — vier durch Glasscheiben verschlossene Öff nungen und im Innern angebrachte Spiegel — jeden Vorgang, der sich vor der Tür im Halbkreis von 180 Grad abspielt, sowie alle Personen, auch Kinder, welche sich vorn oder seit lich befinden, erkennen. Wohl jedermann hat schon den Wunsch gehegt, einen Apparat mit diesen Eigenschaften zu besilgen und man kann wohl behaupten, das diese praktische Erfindung einen allgemein empfundenen Mangel an unseren Wohnungs- und Haustüren beseitigt. Wiederverkäufern wird damit ein neuer lohnender Absatgartikel dargeboten. Der Apparat ist infolge der Massenfabrikation außerordentlich billig, er kostet für Konsumenten nur 1,50 Mark und erhalten Detail- leure sowie auch Grossisten hierauf einen hohen Rabatt. Ring-Gravierzange. Die abgebildete Ring-Gravierzange spannt jeden Ring, gleichviel ob Trau- oder Steinring. Sie hält die Ringe sicher und fest und schülgt sie vor Beschädigungen dadurch, daß die eigentlichen Spannbacken aus weichem Material bestehen. Ein weiterer Vorteil ist die außerordent lich leichte Handhabung der Zange, sowie das rasche Lösen und Spannen der Ringe. Auch läßt sich die Zange zum Ausfeilen der Ringe verwenden. Diese Neuheit wird durch die Firma Koch & Co. in Elberfeld in den Handel gebracht und ist durch sämtliche Großhandlungen zu beziehen. Straßenuhren. — „Zeit ist Geld“ ist ein charakteristisches Sprichwort unserer Zeit, überall drängt und hastet der Ver kehr und jede Minute ist kostbar. Da wird viel häufiger nach der Uhr gesehen wie früher, da genügt es nicht mehr, wenn die zwei oder drei großen Kirchuhren die einzigen öffentlichen Uhren der ganzen Stadt sind. Man kann und will nicht mehr den weiten Weg machen, um seine Uhr einmal wieder ein zustellen; auf den Geschäftswegen will man schnell die Zeit einmal ablesen können, es ist ein Verlangen und ein Bedürf nis nach größerer Anzahl öffentlicher, großer Uhren. Dies haben fortschrittliche Uhrmacher erkannt und bringen Straßen uhren an ihren Geschäften an, einen doppelten Zweck damit verfolgend, neben der öffentlichen Zeitangabe auch ihre eigene Reklame damit erzielend. Denn was kann wohl mehr Ver trauen erzeugen dem Uhrmacher gegenüber, als wenn die Passanten, das Publikum stets eine genaue, absolut zuverläs sige Uhr sehen, nach der sie sich stets mit aller Bestimmtheit richten können? Wo nun allerdings mehrere Uhrmacher, oftmals in kurzen Entfernungen beieinander wohnen, da genügt es nicht, eine einfache Straßenuhr, wie dieselbe der Konkurrent vielleicht schon vor einigen Jahren angebracht hat, sich anzuschaffen, nein, da muß eine ganz besondere Sorte, eine ganz charak teristische Uhr gewählt werden, damit sich die Uhr und das Geschäft dem Passanten dauernd einprägen. Dieses kann man schon mit sehr einfachen Mitteln erreichen; z. B. eine Uhr hat abends Wechselbeleuchtung, rote und grüne Lampen wechseln zweimal in der Minute; oder es wird nicht nur das Zifferblatt, sondern auch der ganze Rand der Uhr mit einem Lichtkranz umgeben, was ebenfalls außerordentlich ef fektvoll ist. Je größer das Geschäft, je führender seine Rolle in der Stadt ist, desto abstechender und charakteristischer muß die Uhr sein. Eine solche Uhr zeigt uns die Abbildung in dieser Nummer (Seite 23). Schon die besondere Form lenkt die Auf merksamkeit der Passanten auf sich. Große, deutliche Zahlen auf dem klaren Zifferblatt ermöglichen auch auf sehr beträcht liche Entfernungen hin ein genaues Ablesen der Zeit. Ober halb der Zifferblätter ist ein Transparent, das dem Publikum mitteilt, daß die Uhr die Zeit der königlichen Sternwarte zeigt, also man sich auf die angegebene Zeit fest verlassen kann. Solche charakteristische Uhren prägen sich dem Gedächtnis fest ein, man beachtet das Geschäft stets, es kommen neue Kunden und die Uhr erfüllt lange Jahrzehnte hindurch ihren doppelten Zweck. Diese modernen Uhren nach eigenen künst lerischen Entwürfen stammen aus der Uhrenfabrik Bahn zeit, Glashütte i. S. Gesctiäftsnachrichfen. Burgsinn. Uhrmachermeister Georg Beyer errichtete einen Werkstatt-Neubau mit Maschineneinrichtung. Als Spezialität werden Zimmeruhren religiösen Stiles hergestellt. Frankenhausen (Kyffh.). Gustav Schütze hat das Uhren- und optische Geschäft seines Vaters übernommen. Lodz. Julius Müller hat das bisher von der Firma Barszcz & Co. in der Dzielna-Straße 20 geführte Uhren-Geschäft käuf lich erworben und führt es unter der Firma Julius Müller weiter. Uzwil (Kanton St. Gallen). Eugen Seiler hat sich als Uhr macher und Optiker etabliert. Rundschau. Kündigung durch eingeschriebenen Brief. Oft wird ver einbart, daß Kündigungen mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen sollen. Das ist einerseits überflüssig, andererseits gefährlich. Dazu, daß sie überflüssig sind, sagt das Reichs gericht in der Begründung eines Urteils u. a.: „Die Kündigung sollte nur mittels eines, spätestens 1 / 4 Jahr vor Ablauf des Kalenderjahres in die Hände des Beklagten gelangten ein geschriebenen Briefes erfolgen können. Für die Kündigung war also neben der Schriftlichkeit noch eine besondere Uber sendungsform vereinbart, die der eingeschriebenen Postsendung. Allein die Nichtbeachtung dieser Übersendungsform würde die Unwirksamkeit der Kündigung der Klägerin nur dann zur Folge gehabt haben, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig zur Kenntnis des Beklagten gelangt wäre. Denn eine Vor schrift für die Übersendungsform des Einschreibens ist dem heutigen Recht nicht bekannt. Der Zweck der Vereinbarung, daß die Kündigung eingeschrieben ühersandt werden müsse, erledigt sich, sobald der andere Teil von dem Inhalt des Kündigungsbriefes Kenntnis erlangt hat. Hatte aber der Be klagte von diesem Inhalt Kenntnis genommen, so konnte er sich nicht darauf stiitgen, daß der Brief nicht eingeschrieben übersendet worden war.“ Gefährlich ist solche Vereinbarung um deswillen, weil der Postbote nur dem Empfänger oder gewissen anderen Personen den eingeschriebenen Brief aus händigen darf. Trifft er sie nicht an, so nimmt er den Brief wieder mit und legt ihn am nächsten Tag wieder vor. Dann ist aber die Kündigungsfrist meist abgelaufen. Wer daher vorsichtig sein will, läßt sich auf solche Abmachungen nicht ein. (Urt. R. G. V 590/10.) Der Begriff „Explosion“. Häufig auftretende Streitfälle zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaf ten darüber, was unter „Explosion“ zu verstehen ist, haben den Verein deutscher Ingenieure veranlaßt, mit der Vereini gung der in Deutschland arbeitenden Privat Feuerversicherungs gesellschaften hinsichtlich des Begriffs „Explosion“ folgende Vereinbarung zu treffen: Die Feuerversicherungsgesellschaften, welche erklären, daß sie den versicherungstechnischen Begriff „Explosionsgefahren aller Art“ nicht fallen lassen wollen, sprechen bei Gebrauch dieser Bezeichnung aus: Unter Explo sion im Sinne der Versicherung wird in Übereinstimmung mit einem Beschlüsse des Vereins deutscher Ingenieure eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beru hende, plötglich verlaufende Kraftänderung verstanden, gleich gültig, ob die Gase oder Dämpfe bereits vor der Explosion vorhanden waren oder erst bei derselben gebildet worden sind. Im Falle der Explosion von Behältern aller Art (Kessel, Appa rate, Rohrleitungen, Maschinen usw.) wird noch vorausgesetgt, daß-Mie^Wandung eine Trennung in solchem Umfange erlei-
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