Suche löschen...
Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus den Nebenberufen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 17
- ArtikelDer Uhrmacher und der Mietsvertrag 18
- ArtikelUnsere Leipziger 21
- ArtikelDer Uhrmacher und sein Kunde 22
- ArtikelImmerwährendes Kalenderwerk für Fernübertragung (D.R.P.) 24
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 25
- ArtikelDer "Stadtuhrmacher" von München 27
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 28
- ArtikelVereinsnachrichten 29
- ArtikelPersonalien 29
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 29
- ArtikelGeschäftsnachrichten 30
- ArtikelRundschau 30
- ArtikelAus den Nebenberufen 31
- ArtikelFragekasten 31
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 32
- ArtikelPatente 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 2 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG det, daß durch die Ausströmung von Gas, Dampf oder von Flüssigkeit, falls solche noch vorhanden ist, ein plößlicher Ausgleich der Spannungen innerhalb und außerhalb des Be hälters stattfindet. Unter diese Definition fallen die Explo sionen durch Sprengstoffe, durch Gasgemische, die Staub explosionen, die Explosionen durch Verdampfung von Flüssig keiten, die Explosionen, welche durch die Spannkraft von Gasen und Dämpfen verursacht werden. Nicht getroffen werden die, welche durch die Zentrifugalkraft rotierender Körper oder infolge von Materialspannungen herbeigeführt werden. (Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure.) Der Tintenstift im öffentlichen Verkehr. Die großen Vor teile, die aus der Verwendung des Tintenstiftes sich im Laufe der Jahre ergeben haben, machten dieses Schreibwerk zeug zu einem allgemein beliebten täglichen Gebrauchsgegen stand. Der Benutzende ist gänzlich unabhängig von Feder und Tintenfaß, führt den Tintenstift statt eines einfachen Blei stiftes jederzeit bei sich und erspart sich mithin Zeit bei Ab wicklung seiner oft vielleicht dringenden schriftlichen Geschäfte. Die Behörden haben daher in richtiger Würdigung der Ver hältnisse auch gegen seinen Gebrauch nichts eingewandt, den selben vielmehr wesentlich zu fördern gesucht. So teilt der Vorstand einer Reichs-Hauptbankstelle diesbezüglich mit, daß die Reichsbank nur solche mit Tintenstift unterschriebenen Wechsel von der Annahme ausschließt, die auf die Reichs bank indossiert worden. Andere Wechseluntersqhriften sind demnach rechtlich gültig, wenn sie mit Tintenstift unterzeichnet werden. Desgleichen erkennt die Kaiserliche Oberpostdirektion nicht nur alle mit Tintenstift geschriebenen Empfangsbescheini gungen an, sondern auch mit Tintenstift vollzogenen Schecks und Überweisungen, soweit über die Echtheiten der Unterschriften keine Bedenken bestehen. Ferner hielten auch der Präsident des Leipziger Amtsgerichtes sowie die Kasse des Staatsrechnungs wesens im Königreiche Sachsen den Tintenstift für gänzlich einwandfrei für Unterschriften. Kürzlich hat sich diesen Aus führungen noch die preußische Staatsanwaltschaft angeschlos sen und läßt anläßlich einer Verfügung des Ministers des Innern und der Finanzen die Verwendung von Tintenstiften wie folgt zu unterschriftlichen Vollziehungen zu: 1. Bei allen bei der königlichen Ober-Rechnungskammer zur Vorlage kommenden Berichten, Abnahme-Verhandlungen, Rechnungen, Bescheini gungen aller Art, Verwaltungs- und Bürorechnungen, Nichtig keitsvermerke, Verwendungs-, Inventarisations- und ähnlichen Bescheinigungen; 2. von Anweisungen der Kassen, um Geld beträge einzuziehen bezw. auszugeben usw.; 3. von Quit tungen und Empfangsbescheinigungen; 4. von Bescheinigungen auf Quittungen über Pensionen und Hinterbliebenen-Bezüge; 5. von Abnahme- und Rüstigkeitsbescheinigungen. Schließlich sind tmtcnstiftmäßige Unterschriften zur Vollziehung von An erkenntnissen der Pächter und Käufer in Verhandlungen und Verpachtungen ebenfalls zulässig. Zur Verwendung dürfen jedoch nur solche Tintenstifte kommen, die möglichst dunkle und haftende Schrift ergeben, ohne dabei glänzend zu sein, so daß auch bei künstlichem Lichte die Schrift leicht lesbar ist. Bezüglich der Fabrikate sind der Nürnberger und der Wiener Firma mit ihren Marken „Marsstift“ und „Cohinoorstift“ vor anderen der Vorzug zu geben. Beide finden wir daher auch bei Behörden und Verwaltungen im Gebrauch. Versteuerung des Warenlagers. Das am 1. Januar 1910 in Kraft getretene Lagergesetz, wonach die auf Lager befind lichen Waren einer Versteuerung unterliegen, gewinnt für den Platz Pforzheim und für die daselbst vertretenen Firmen eine weittragende Bedeutung, indem die Steuerbehörde den Versuch macht, die in Pforzheim befindlichen Musteriager zur Versteuerung heranzuziehen. Vorläufig ist bei einem dieser Export-Vertreter der Versuch gemacht worden, und handelt es sich m diesem Fall um ein Musterlager von ca. 30000 Mk. Die Steuerbehörde verlangt nun eine Versteuerung, angeblich ohne Rücksicht darauf, daß das Stammhaus an seinem Sitz dieses Warenlager bereits mit versteuert habe. Die verschiedenen Vertreter haben sich nun zu einer gemeinsamen Eingabe an die Regierung zusammengeschlossen, und steht die Ent scheidung noch aus, doch ist man in den beteiligten Kreisen der Ansicht, daß diese Angelegenheit zu einem gerichtlichen Austrag kommen wird. Nach unseren Erkundigungen an maßgebender Stelle ist eine doppelte Versteuerung weder beabsichtigt, noch besteht dieselbe zu Recht, nur will die Be hörde mit ihrem Vorgehen von vornherein jede Umgehung des Gesetzes unterbinden. Es ist daher für Fabrikanten, welche an anderen Plätzen ein Musterlager unterhalten, von g - r0 ur r u xJ' gkeit ’ der Steuerbehörde gegenüber einen tat sächlichen Nachweis erbringen zu können, daß das aus wärtige Lager bereits versteuert wird. Die Vertreter selbst wehren sich naturgemäß gegen jede Versteuerung von Waren, die nicht ihr Eigentum sind, denn die aus abgeschlossenen Geschäften resultierenden Provisionsbezüge versteuern sie ja als Einkommen. Gewiß dürfte die endgültige Entscheidung weitere Kreise interessieren, und werden wir aus diesem Grunde späterhin weiter darüber berichten. Der neueste Kalauer. Lehrling (erfreut): „Sieh, Mutter, hier das herrliche Buch ,Die Uhrmacherlehre von Hanke 1 . Mein Meister hat es mir zu Weihnachten geschenkt. Er sagte, es sei dies das neueste, vorzüglichste Buch, welches sich für Ühr- macherlehrlinge eigne.“ Mutter (das Buch, Seite 35, auf schlagend, nach kurzem Einblick: „Dieses Buch bekommst Du nicht wieder in die Hände. Ich werde Deinen Meister morgen ganz gehörig darüber zur Rede stellen. (Entrüstet) der Herr Verfasser soll sich doch ja nicht in Familienverhältnisse mischen und aufheßen. Das ist ja entseßlich, was hier steht, (liest): ,Dann spannt man die Mutter in den Schraubstock . . . Will sie auch jeßt noch nicht weichen, so lasse man sie in Öl liegen . . .‘ Na warte, mir kannst Du nicht “ Aus den Nebenberufen. Glas auf Glas zu kitten. Helle Glasscheiben oder Form stücke unsichtbar und fest mit einander zu verkitten, ist nicht ganz leicht. Man benußt dazu den sogenannten „Kanada- Balsam“, der vollständig durchsichtig ist. Der angewärmte Balsam wird auf eine der beiden Platten aufgetragen, worauf diese durch geeignete Klammern fest aufeinander gepreßt werden, so daß ein gleichmäßiger und nicht zu starker Druck entsteht. Jeßt bringt man die gekitteten Platten in einen kalten Gasofen (es kann auch ein durch Petroleum geheizter Trockenofen sein) und bringt die Ofentemperatur allmählich auf 100° C. Nach einer Stunde stellt man die Wärmequelle ab und nimmt die Platten erst nach vollständiger Erkaltung des Ofens heraus. Aus den zwei Platten ist jetzt eine ge worden und von der Verbindung ist nichts zu erkennen. T. Klebstoff für Papier auf Blech. 2 Teile grob gepulverten Gummitragants werden durch dauerndes Rühren in 16 Teilen kochenden Wassers gelöst. In einem zweiten Gefäß macht man aus einem Teil Dextrin, 6 Teilen Weizenmehl und 4 Teilen kalten Wassers einen Brei an und gießt die Gummi lösung dazu. Dazu kommen nun noch unter stetem Umrühren 24 Teile kochendes Wasser. Nachdem die Mischung infolge des Rührens glatt und gleichmäßig geworden ist, kommt noch 1 Teil Glyzerin und 1 Teil Salizylsäure hinzu, um den Kitt vor Fäulnis zu schüßen, und nach einem 4 Minuten dauernden Aufkochen ist der Kitt gebrauchsfertig. T. Fragekasten. Antworten. Zu Frage 2764. Fabrikant von Phonographen mit Uhr ist die Scala-Record G. m. b. H., Wien. Neue Fragen. Frage 2788. Zu Versuchszwecken benötige ich 3 runde Elementgläser in der Größe von 13X13 cm. Bei den ver schiedenen elektrotechnischen Firmen sind aber solche in der angegebenen Größe nicht zu haben. Kann mir vielleicht jemand angeben, welcher Fabrikant mir 3 solche Gläser an fertigt? Ferner wo erhalte ich die Zirkon-Glühlampe? Strom verbrauch 0,8 Watt pro N. K. Bewähren sich diese, bzw. sind solche auch für niedere Spannungen (6 Volt) erhältlich. S. H. in A. Frage 2789. Welcher Kollege schreibt die Nummer 9. 7. 01. (St.), 8. 9. 06. (Feder) ein? Es handelt sich um eine neusilb. Cyl. Schl. Her. 6 St. Nr. 64353 von der der Eigentümer zu ermitteln ist. p. B. in C. Frage 2790. Ich beabsichtige mir eine Straßenuhr mit Reklamebeleuchtung anzuschaffen. Zu diesem Zwecke be nötige ich etwa 150 Stück verschiedenfarbige Glühlampen. Könnte mir einer der Herren Kollegen eine Firma nennen, wo man 3—5 kerzige Metallfadenlampen (nicht Kohlenfaden) zu 220 Volt billigst erhält. G. S. in F. Frage 2791. Welcher Fabrikant übernimmt die Anfertigung eines massiven Schlagwerkes (ohne Gehwerk) mit Schlag scheibe für 7 2 - und Voll-Schlag, möglichst mit 8 Tage-Saiten- zug. Fallhöhe des Gewichts ca. 100 cm. J. S. in S. Frage 2792. In der Nähe von Greiz ist eine neusilberne Cyl. Remt -Uhr mit weißem Blatt, arabischen Ziffern, Gehäuse Nr. 14 und im äußeren Deckel oben rechts die Nr. 18967 ein-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder