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Typographische Mitteilungen
- Bandzählung
- 13.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-13.1916
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id51204371X-191600008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id51204371X-19160000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-51204371X-19160000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- Kunst
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
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- Ausgabebezeichnung
- Februar
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Februar ^9^6 Typographische Mitteilungen XIll.Iahrgang Offizielles Organ des Verbandes der Deutschen Typographischen Gesellschaften Oie Gehilfenprüfung eit dem Inkrasttreten der Bestimmungen über die An- von Lehrlingen hat die Gehilfenprüfung eine größere Bedeutung erlangt als in früheren Zähren. Will ein Gehilfe sich der Meisterprüfung unterziehen, so muß er die Gehilfenprüfung abgelegt haben. Obwohl genügend bekannt, wird diesem Umstand leider nicht die notwendige Be achtung geschenkt. Manchem Kollegen wurden deshalb schon Schwierigkeiten bei der Ablegung der Meisterprüfung bereitet. An dieser Versäumnis trägt der betreffende junge Kollege viel fach selbst dieSchuld, aberauch einTeil derselben dieGeschäfis- leitung, bei der er seine Lehrzeit beendete. Denn der Lehrling soll laut Lehrvertrag bei Beendigung der Lehrzeit die Ge hilfenprüfung ablegen und derLehrherr soll ebenfalls nach dem Lehrvertrag den Lehrling zur Ablegung der Prüfung anhalten und ihm die nötige Zeit zur Anfertigung der Prüfungsarbeiten zur Verfügung stellen. Würde dem Lehrling seitens der Ge- fchäfisleitung die Bedeutung der Prüfung nahegelegt werden, so wird dieser ohne Zögern sich ihr unterziehen. Leider wird dies in vielen Fällen unterlassen. Noch bedauernswerter aber ist es, wenn sich der Lehrling anfchickt, die Prüfung zu machen und sein Gesuch um Zulassung muß von der Hand werkskammer abgelehnt werden, weil er nicht in die Lehr lingsstammrolle eingetragen worden ist. So kam es bei der in Nürnberg im vorigen Fahre stattgefundenen Prüfung vor, daß von zehn Prüflingen vier vorerst abgewiesen wurden, weil es deren Lehrherren unterlassen hatten, der Handwerks kammer ein Exemplar des beiderseits ausgefüllten Lehrver trags einzuliefern, um so die Eintragung in die Lehrlings- siammrolle zu ermöglichen. Erst nach mehrmaliger Rücksprache und einer Eingabe an die Handwerkskammer wurde die Zu lassung dieser vier Lehrlinge erwirkt. Es wäre daher den ein gestellten Lehrlingen zu raten, die Anmeldung bei der Hand werkskammer nicht zu verabsäumen - derLehrherr hat die Lehr verträge der Handwerkskammer zur Unterschrift vorzulegen. Oie praktische Prüfung bildet stets den Hauptbestandteil, ihr muß deshalb auch besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Oie herzustellende Prüfungsarbeit steht also im Vor dergrund und wird auch dem Prüfling das meiste Kopfzer brechen machen. Während an manchen Orten die Wahl der Prüfungsarbeit dem Lehrling selbst überlassen bleibt, wird diese in vielen Städten vom Prüfungsausschuß vorgeschrieben. Oie letztere Art ist empfehlenswerter. Hat der Lehrling keinerlei Anhaltspunkte für seine Prüfungsarbeit, so wird er lange im Dunkeln tappen und schließlich unter ängstlichem Bemühen eine Arbeit fertigstellen, die gar nicht geeignet ist, dem Prü fungsausschuß ein richtiges Bild seiner Leistungsfähigkeit zu geben. Zm andern Falle wird der Lehrling mit mehr Ruhe an die Arbeit gehen und auch ein besseres Resultat erzielen können. Bei der Prüfung in Nürnberg wurden dem Setzer- Prüfling die nötigen Manuskripte übergeben, die er ohne Änderung des Textes zu verarbeiten hatte. Oie bekannten Textfeilereien konnten dadurch vermieden werden. Außer einigen Akzidenzen wurde auch eine Probe im glatten Satz gefordert, bei den Druckern neben einem zweifarbigen Akzidenzdruck ein Autotypiedruck. Oie nötige Zeit zur Herstellung der Arbeiten sollte von den Prinzipalen gewährt werden, ebenso den prü- fungsbeisihern der Zutritt zu den Arbeitsplätzen der Prüf linge, um die Arbeitsweise prüfen zu können. Großen Vorteil bieten in dieser Beziehung die Fachschulwerkstätten, in denen die Prüfung unter Aussicht abgehalten werden kann. Oer theoretischen oder mündlichen Prüfung wird vielfach von den Lehrlingen nicht die ihr zukommende Beachtung ge schenkt. So wurden anläßlich der erwähnten Prüfung in Nürn berg bei der Niederschrift eines Bewerbungsschreibens einige Schnitzer gemacht, die einem Jünger der schwarzen Kunst, obwohl noch jung, nicht unterlaufen sollten. Es ist deshalb sehr notwendig, daß die Lehrlinge auch auf das Studium der Rechtschreibung hingewiesen werden und daß vor allem in den Fortbildungsschulen hierauf Wert gelegt wird. Die Beschreibung der hergestellten praktischen Arbeiten ist für die theoretische Prüfung ein empfehlenswerter Gegenstand. Ein weiterer Punkt der Prüfung ist die Beantwortung von tech nischen Fragen. Haben auch nicht alle Lehrlinge Gelegenheit, sämtliche Arbeitsvorgänge des zu erlernenden Berufs kennen zu lernen, so sollten diese doch durch Studium der Fach schriften und -werke das Fehlende zu ergänzen suchen. Denn wenn eine nicht schwierige Frage des Prüfungsbeisitzers mit „Das ist bei uns noch nicht vorgekommen" beantwortet wird, so beweist dies, daß der betreffende Lehrling noch nie oder selten ein Buch über Berufskunde zur Hand genommen hat. Hier sollten nun die Kollegen beratend einspringen und die Lehrlinge schon im letzten Lehrjahre auf die notwendige fach liche Bildung in theoretischer Beziehung Hinweisen. Gottlieb Fischer (Nürnberg)
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