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Kurze Mitteilungen über die Entwicklung, Tätigkeit und Angehörigen des Königlich Sächsischen Generalstabes
- Titel
- Kurze Mitteilungen über die Entwicklung, Tätigkeit und Angehörigen des Königlich Sächsischen Generalstabes
- Herausgeber
- Sachsen. Generalstab
- Erscheinungsort
- [Dresden]
- Erscheinungsdatum
- [1905]
- Umfang
- 38 Seiten
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.269.k
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id16764956149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1676495614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1676495614
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1676495614
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- III. Abschnitt. Von der Errichtung eines Generalstabes im heutigen Sinne bis zu dessen Auflösung im Jahre 1815
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- IV. Abschnitt. Von der Auflösung des Generalstabes im Jahre 1815 bis zu seiner Wiedereinrichtung im Jahre 1849
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieKurze Mitteilungen über die Entwicklung, Tätigkeit und ... -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt 1
- KapitelI. Abschnitt. Vom Jahre 1615 bis zum Jahre 1682 3
- KapitelII. Abschnitt. Vom Jahre 1682 bis zum Jahre 1800 4
- KapitelIII. Abschnitt. Von der Errichtung eines Generalstabes im ... 5
- KapitelIV. Abschnitt. Von der Auflösung des Generalstabes im Jahre 1815 ... 8
- KapitelV. Abschnitt. Von der Wiedererrichtung des Generalstabes im ... 11
- KapitelAnlage 1. Königlicher Generalstab 1810 18
- KapitelAnlage 2. Instruktion für den Chef des Königlichen Generalstabes 19
- KapitelAnlage 3. General-Stab 1812 21
- KapitelAnlage 4. General-Stab 1813 22
- KapitelAnlage 5. Verzeichniss der beim General-Stabe des Mobilen ... 23
- KapitelAnlage 6. Dermalige Placirung des General-Stabes (Dezember 1815) 24
- KapitelAnlage 7. Königlicher General-Stab 1830 25
- KapitelAnlage 8. Vorläufige Bestimmungen über die Formirung des ... 26
- KapitelAnlage 9. Die Königlich Sächsischen Generalstabsoffiziere von ... 28
- EinbandEinband -
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Zufolge Königlichen Befehls vom 21. September 1813 wurden beide Divisionen in eine vereinigt und unter Befehl des Qenerallieutnant von Zeschau gestellt. Chef des Generalstabes: Major von Cerrini. Adjoints: die Kapitäns von Nostitz und von Zedlitz. Major von Schreibershofen wurde dem Stabe des kommandierenden Generals 7. französischen Armee-Korps, Grafen Reynier, als Generalstabsoffizier zugeteilt. Der Chef des Generalstabs, Generalmajor von Gersdorff, sowie Major Frhr. von Odeleben befanden sich im grossen Hauptquartier Napoleons. - Nach der Schlacht bei Leipzig traten die sächsischen Truppen in einer Stärke von 9000 Mann und 1600 Pferden zu dem aus Sachsen und Thüringern bestehenden 3. deutschen Armee-Korps, welches unter Befehl des regierenden Herzogs von Sachsen-Weimar stand. Von sächsischen Generalstabsoffizieren befanden sich bei dem Kommando dieses Armee-Korps als Stabsoffizier du jour der Oberst von Zezschwitz und als Intendant Kapitän von Nostitz. Im Februar 1814 wurde bei dem Armee-Korps eine dritte Division formiert, zu welcher als Chef des Generalstabs der Major im sächsischen Generalstabe von Koppenfels befehligt wurde. Als am 9. Juli 1814 Generalleutnant von Thielmann das Kommando über das 3. deutsche Armee- Korps übernahm, wurde zum Chef des Generalstabes der sächsische Oberst von Zezschwitz ernannt. IV. ABSCHNITT. Von der Auflösung des üeneralstabes im Jahre 1815 bis zu seiner Wiedereinrichtung im Jahre 1849. Bei der Neuorganisation der Armee, welche durch eine Allerhöchste Verordung vom 7. Juli 1815 anbefohlen wurde, erschien der 1810 gebildete Generalstab nicht mehr in den Listen der Armee; an Stelle des Generalstabes trat ein Generalkommandostab. Chef des letzteren war bis zum Jahre 1821 Oberst von Zezschwitz, von 1822—1830 war kein Chef vorhanden, die Geschäfte desselben versah der erste Adjutant im Generalkommandostab, Oberst Freiherr von Odeleben. Das Militärdepartement des Geheimen Kabinets erhielt wieder die Bezeichnung „Geheime Kriegskanzlei“, die Truppen wurden dem Generalkommando unterstellt. An Stelle der Gliederung nach Divisionen trat eine solche nach Brigaden, die Generalstabsoffiziere wurden in die Front oder auf den Etat der Adjutantur versetzt. Die Durchführung dieser Organisation dauerte mehrere Jahre, denn während des Jahres 1815 blieb noch ein mobiles sächsisches Armee-Korps in der Stärke von ca. 16000 Mann und 3900 Pferden unter dem Kommando en chef des regierenden Herzogs Ernst zu Sachsen-Coburg-Gotha und dem kommandierenden Generallieutnant von Lecoq in Frankreich. Besetzung der Generalstabsstellen Anlage 5. Ende des Jahres 1815 kehrte ein grosser Teil des mobilen Korps in die Heimat zurück und wurde dadurch eine veränderte Verteilung der Generalstabsoffiziere notwendig, vergl. Anlage 6. Ein Bundesgesetz vom 9. April 1821 regelte die Kriegsverfassung des deutschen Bundes, nach welcher das Königlich Sächsische Kontingent die 1. Division des 9. deutschen Bundes-Armee-Korps andere Division Nassau — bildete, die Errichtung eines Generalstabes, als besonderes Korps bereits im Frieden bestehend, wurde nicht gefordert. Als am 13. September 1830 von Seiner Majestät dem König Anton dem kommandierenden General der Armee, dem Prinzen Friedrich August, die Mitregentschaft übertragen wurde, hob eine Allerhöchste Verfügung den Generalkommandostab auf und die Armee trat unter die Befehle des wieder ins Leben ge rufenen Königlichen Generalstabes, welcher durch Verschmelzung der Geheimen Kriegskanzlei und des Generalkommandostabes gebildet wurde. Anlage 7 enthält die Zusammensetzung des Königlichen Generalstabes von 1830, welcher nur ein Jahr lang bestand und im Jahre 1831 bei Annahme der neuen Staatsverfassung wieder aufgelöst wurde. Das Kommando der Armee wurde einem kommandierenden Generalleutnant übertragen und wurde ausserdem das Kriegsministerium errichtet.
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