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Kurze Mitteilungen über die Entwicklung, Tätigkeit und Angehörigen des Königlich Sächsischen Generalstabes
- Titel
- Kurze Mitteilungen über die Entwicklung, Tätigkeit und Angehörigen des Königlich Sächsischen Generalstabes
- Herausgeber
- Sachsen. Generalstab
- Erscheinungsort
- [Dresden]
- Erscheinungsdatum
- [1905]
- Umfang
- 38 Seiten
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.269.k
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id16764956149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1676495614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1676495614
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1676495614
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Abschnitt. Vom Jahre 1615 bis zum Jahre 1682
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Abschnitt. Vom Jahre 1682 bis zum Jahre 1800
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieKurze Mitteilungen über die Entwicklung, Tätigkeit und ... -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt 1
- KapitelI. Abschnitt. Vom Jahre 1615 bis zum Jahre 1682 3
- KapitelII. Abschnitt. Vom Jahre 1682 bis zum Jahre 1800 4
- KapitelIII. Abschnitt. Von der Errichtung eines Generalstabes im ... 5
- KapitelIV. Abschnitt. Von der Auflösung des Generalstabes im Jahre 1815 ... 8
- KapitelV. Abschnitt. Von der Wiedererrichtung des Generalstabes im ... 11
- KapitelAnlage 1. Königlicher Generalstab 1810 18
- KapitelAnlage 2. Instruktion für den Chef des Königlichen Generalstabes 19
- KapitelAnlage 3. General-Stab 1812 21
- KapitelAnlage 4. General-Stab 1813 22
- KapitelAnlage 5. Verzeichniss der beim General-Stabe des Mobilen ... 23
- KapitelAnlage 6. Dermalige Placirung des General-Stabes (Dezember 1815) 24
- KapitelAnlage 7. Königlicher General-Stab 1830 25
- KapitelAnlage 8. Vorläufige Bestimmungen über die Formirung des ... 26
- KapitelAnlage 9. Die Königlich Sächsischen Generalstabsoffiziere von ... 28
- EinbandEinband -
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4 Im Jahre 1631 wurden die Ingenieurs und Kriegsbaumeister dem Generalstab dauernd zugeteilt; im Jahre 1634 wurde für die Geschäfte der Armeeverwaltung eine Geheime Kriegskanzlei errichtet, welche unter wechselndem Namen bis zum Jahre 1831 — Errichtung des Kriegsministeriums — bestand. Spuren einer modernen Generalstabstätigkeit findet man bereits in der Kriegsgeschichte des Jahres 1618. Während der Bekämpfung des Aufstands in Böhmen durch Kurfürst Johann Georg 1. erging im Sommer dieses Jahres an die Obersten von Pflugk, von Schlieben und von Goldstein der Befehl, ihre Grenz distrikte wegen der in Böhmen ausgebrochenen Unruhen auf ihre Verteidigungsfähigkeit zu untersuchen und über die Erkundungen Berichte einzureichen; die wichtigsten Orte und Pässe sollten mit Schanzen und Verhauen versehen werden. — Bei Ausbruch des Reichskriegs 1673 gegen Frankreich führte Kurprinz Johann Georg die sächsischen Truppen nach der Pfalz; bei dem Kontingent befand sich auch der Oberst von Kanne mit seinem Regiment, dem Kurfürstlichen Leibregiment zu Ross; dieser Oberst, zugleich Oberhofmarschall und beim Kurfürsten in hohen Gnaden, war dem Kurprinzen als eine Art Beirat bei gegeben; der Heerführer sollte ohne Vorwissen des Obersten Kanne nichts anordnen, die Befehle jedoch unter seinem eigenen Namen erlassen. Der mehrgenannte Oberst war daher in gewisser Weise der Chef des Generalstabes einer Feldarmee. II. ABSCHNITT. Vom Jahre 1682 bis zum Jahre 1800. Bei Errichtung des stehenden Heeres durch Kurfürst Johann Georg III. im Jahre 1682 wurde ein „Generalstab“ im bisherigen Sinne — vergl. Seite 3 — nach folgendem Stand aufgestellt: Ein Feldmarschall Vier Generalmajors Ein oberster Kommissarius Ein Generalquartiermeister Drei Generaladjutanten (einer bei dem Feldmarschall, die andern bei den Flügeln. „Flügeladjutanten“) Ein Generalauditeur Ein Beykommissar Ein Kriegssekretär Ein Kriegszahlmeister Ingenieurs Kondukteurs Ein Generalgewaltiger nebst Profos und Steckenknecht. Bis zum Jahre 1697 war der Stand des Generalstabs fortgesetzten Schwankungen und Veränderungen unterworfen. Er befand sich bezüglich Verpflegung und Unterbringung immer noch in enger Beziehung mit der Truppe, z. B. wurden die Generale bei ihren Regimentern, die Stabsoffiziere bei den Kompagnien unter gebracht; die Unterbringung regelte der Generalquartiermeister durch Ausstellung von Marschrouten. Die Trennung des Generalstabs von der Truppe begann im Jahre 1694. Am 11. Dezember d. .1. wurde eine Ordre erlassen, nach welcher „die Generaladjutanten zu Ross und zu Fuss von nun an absonder liche Personen und nicht zugleich Offiziere von den Regimentern und Kompagnien sein sollen“. Eine ähnliche Anordnung wurde im Jahre 1697 für den gesamten Generalstab getroffen und dieser nicht nur für jeden Feldzug, sondern bereits für die Friedenszeit dauernd organisiert; z. B. waren für die Entwickelung des Generalstabs besonders von Interesse die Stellen eines Generalquartiermeisters — Oberst und Generalquartiermeisterleutnants ■— Stabsoffiziers oder Hauptmanns. Ferner wurde eine Generalstabskanzlei nebst Expedition mit einem Generalstabssekretarius, einem Generalstabs-Kanzellisten und mehreren Kopisten errichtet.
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