historikern immer wieder ins Treffen geführt wurde, darf heute nur mit der allergrößten Vorsicht gehandhabt werden. Ist durch die kritische Bestimmung der Quellen auch deren Aus sagebereich erkannt, so wird man vieles von ihnen gar nicht er warten können, was die ältere Forschung im Sinne eines völligen Mangels dieser wirtschaftlichen Erscheinungen hat deuten wollen. So z. B. kann man aus den Urbaren selbst des späteren Mittelalters kaum Nachrichten über die Eigenbauwirtschaft der betreffenden Grundherrschaften gewinnen. Denn sie wollen in der Regel nur die Zins- und Pachtgüter verzeichnen. Sehr bedeutsam ist dieser durch den Zweck der Aufzeichnung be grenzte Aussagebereich in sozialgeschichtlicher Beziehung. Die Traditionsbücher z. B. handeln von den Verhältnissen der Gemein freien überhaupt nicht oder nur dann, wenn diese zu der betreffen den Grundherrschaft in Beziehung traten. Die rechtshistorische Forschung hat also da zu Unrecht auf eine völlige Depression der Gemeinfreien schließen wollen. 1 ) Man wird fürderhin auch davon absehen müssen, aus rein grund herrschaftlichen Quellen die wirtschaftlichen Verhältnisse der freien Bevölkerung schildern zu wollen. Die ältere Forschung hat bisher die Markgenossenschaft der Gemeinfreien lediglich aus Quellen gezeichnet, die grundherrschaftlicher Provenienz sind und angenommen, die freien Markgenossenschaften könnten nicht anders organisiert gewesen sein als die späteren grundherrschaft lichen, welche man sich ja als jüngere Ableger jener vorstellte. Man hat dabei, scheint es, den ungeheuren Widerspruch gar nicht beachtet, der mit solcher Methodik gegenüber der grundlegenden Annahme sich auftut, daß die freien Markgenossenschaften doch eben durch die Grundherrschaften zersetzt, zerstört und zu etwas ganz anderem, nämlich Hofgenossenschaften, umgewandelt worden seien. Noch viel wichtiger erscheint sorgfältigste Quellenanalyse für die Handels- und Verkehrsgeschichte. Die bisher geübte philo logisch-statistische Methode, daß man die direkten und positiven Berichte der Quellen über Einzelerscheinungen des Handels und Verkehrs zusammenstellte und aus deren geringer Zahl sofort den i) So H. Brunner, DRG. I 2 , S. 299t. und 354. — R. Schröder, DRG., 6. Aufl., S. 235. — U. Stutz, Zeitschr. d. Savigny-Stiftg. f. RG., Germ. Abt., 20, S. 326.