Beschlüsse zur Ausführung, soweit sie nicht in den Geschäftskreis besonderer Beauftragter fallen. b. Der Schriftführer besorgt den Brief wechsel und die Drucklegung der Drucksachen. Er führt die Mitglieder liste sowie dieSitzungs- und Versamm lungsprotokolle, die vom Vorsitzenden gegenzuzeichnen sind. c. Der Kassenführer empfängt und leistet alle Zahlungen für den Verein; zur Zahlung von Beträgen über 20 Mark bedarf er der Gegenzeichnung des Vor sitzenden. Er verwaltet das Vereins vermögen und besorgt den Ein- und Verkauf der für die Mitglieder be stimmten Plakate. Dem Vorstande hat er auf Verlangen jederzeit Rechnung zu legen. Ausserdem findet alljährlich zum Jahresschluss eine Prüfung der Kasse durch zwei im Dezember zu wählende Mitglieder statt, die der Ge neralversammlung Bericht erstatten. § 7. DER AUSSCHUSS. Dem Vorstande steht ein aus 4 Mitgliedern bestehender Ausschuss zur Seite, der ebenfalls all jährlich in der Generalversammlung gewählt wird und alle wichtigen An gelegenheiten, soweit sie nicht satzungs gemäss der Generalversammlung oder einer ordentlichen Mitgliederversamm-