gegangen, daß Sprache und Volkstum der Sorben unterdrückt wurden und ausgerottet werden sollten. Die Arbeiter-und-Bauern-Macht brachte den Sorben endlich die ihnen unter allen bisherigen Regierungen und Gesellschaftsord nungen verwehrte Gleichberechtigung. Am 23. März 1948 wurde im damaligen sächsischen Landtag das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung beschlossen. Seitdem stehen den sorbischen Bürgern in unserer Republik alle Möglichkeiten offen, ihr Volkstum zu wahren und zu pflegen und bei der Lösung der gemeinsamen Aufgaben tatkräftig mitzuwirken und mitzubestimmen, in den Gemeindevertretungen und ihren Kom missionen, im Kreis- und Bezirkstag wie auch in der Volks kammer. Ein äußeres sichtbares Zeichen dieser Gleichberechtigung sind unter anderem die Ortsschilder, die Hinweistafeln an öffent lichen Gebäuden, Rathäusern, Bahnhöfen und auch an vielen Geschäften und Gaststätten, die stets neben der deutschen auch eine sorbische Aufschrift tragen. DER MENSCH DES BERGLANDES Rauh, verschlossen, eigenbrötlerisch hat man den Menschen des Lausitzer Berglandes oft genannt. Völlig zu Unrecht. Denn wer ihn näher kennenlernt, wird bald feststellen können, daß sich hinter der scheinbar rauhen, harten äußeren Schale ein sehr herzlicher, warmer Kern verbirgt. Gewiß hat die schwere, mühe volle Arbeit auf dem Feld, im Steinbruch, in der Fabrik das Wesen des Oberlausitzers geformt, aber sie hat bei ihm auch eine tiefe Liebe zu seiner Heimat wachsen lassen, zur Natur,- zu Tier und Pflanze. Wie liebevoll beispielsweise sind die Vor gärten der kleinen Häuser im Bergland gepflegt! Da blüht es vom Frühjahr bis zum späten Herbst, und überall herrscht muster gültige Ordnung und Sauberkeit, mögen Haus und Hof auch noch so klein sein. Der Oberlausitzer mag schwerblütiger sein als beispielsweise die Menschen im Tiefland, in den großen Industriegebieten. Er gibt nicht gern das Alte, lange Erprobte auf und ist nur schwer für