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Das "Rote Königreich" und sein Monarch
- Titel
- Das "Rote Königreich" und sein Monarch
- Verleger
- Dresdner Geschichtsverein
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 2004
- Umfang
- 104 Seiten
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Dresdner Geschichtsverein e.V.
- Digitalisat
- Dresdner Geschichtsverein e.V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id16656211688
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1665621168
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1665621168
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1665621168
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte 2004,4
- Titel
- Der volkstümliche Monarch
- Autor
- Fellmann, Walter
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDas "Rote Königreich" und sein Monarch -
- AbbildungFriedrich August III. um 1914 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- ArtikelVorbemerkung 2
- ArtikelEin "Rotes Königreich" im Wilhelminischen Deutschland 3
- ArtikelWahlrechtskämpfe in Sachsen nach 1896 13
- ArtikelStadtgefüge, Parteien und Politiker in Dresden im Kaiserreich 25
- Artikel"Deutsche Wacht" und "Tintenjuden" - Antisemiten und ... 36
- ArtikelSozialdemokratische Arbeiterkultur im "Roten Königreich" - ... 45
- ArtikelOtto Rühle als Wanderlehrer der SPD 58
- ArtikelDresden im Ersten Weltkrieg 64
- ArtikelDas "Rote Königreich" im Belagerungszustand - Sächsische ... 74
- ArtikelSachsens letzter König Friedrich August III. 83
- ArtikelDer volkstümliche Monarch 92
- SonstigesNeuerscheinungen zur Dresden-Literatur 99
- SonstigesGesamtverzeichnis Dresdner Hefte 101
- SonstigesAutorenverzeichnis 103
- SonstigesBildnachweis / Fotonachweis 104
- AbbildungMaifeier 1890 im Garten der Gaststätte "Schweizerei" in ... -
- Titel
- Das "Rote Königreich" und sein Monarch
- Autor
- Links
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96 keiten wuchs Friedrich August hinein. Mit Erlangung der Volljährigkeit stand ihm eine eigene Hofhaltung zu, zur Aufrechterhaltung ein Betrag von jährlich 61666,67 Mark. Als Kronprinz erhöhte sich der Etat auf jährlich 92500 Mark, und als König erfreute er sich schließich einer Zivilliste mit ansehnlichen 3 704927 Mark (1914). Wie weit seine Lebenshaltung von einer bür gerlichen entfernt war, zeigte sich - von der Königszeit zu schweigen - am Hofstaat des Kron prinzenpaares mit 46 Bediensteten, fünf für den Hofstaat, elf für die Kronprinzessin und 30 für den Kronprinzen, darunter allein sieben Kutscher. Die Züge einer »verbürgerlichten Lebenshaltung« wußten sich zu tarnen. Und ein verstaubtes spanisches Hofzeremoniell schwang das Zepter bis zum Sturz des Hauses Wettin 1918. Die im Grundgesetz fixierten Rechte des Königs hatten elf Verfassungsänderungen unbeschadet überdauert und reichten weiter als die anderer deutscher Königreiche, von Preußen abgesehen. Keine Korrektur wäre so leicht zu vollziehen gewesen wie die Modernisierung des Hoflebens, Kompetenzen der Kammer oder Minister wurden nicht berührt. Friedrich August erwies sich als wenig reformfreudig und ließ alles beim alten. Der König paßte nicht recht ins überlieferte Bild, der Hof schon. Die Verknüpfung seines Namens mit Hoffnungen auf »eine verbürgerlichte Form der Monarchie« kann sich allenfalls aus sehr bescheidenen Ansprüchen und einem Höchstmaß an Geduld spei sen. Heute werden Regierungen meist für vier oder fünf Jahre gewählt, retten sich möglicherweise in eine zweite Legislaturperiode, doch auf mehr als zehn Jahre richten sie sich wohl besser nicht ein. Diese zehn Jahre blieben Friedrich August, bevor der Erste Weltkrieg und dessen Folgen seinem vermeintlichen Enthusiasmus ein Ende setzten. Viel stand nach diesen zehn Jahren wahrlich nicht zu Buche. Eigentlich ist nichts gesprossen, was nicht auch anderswo in Deutschland wuchs. Bei einem Vergleich der Grundgesetze blieb der Schluß: eine der konservativsten deutschen Verfassungen besaß das hoch industrialisierte Sachsen. So war das Wahlrecht rückschrittlicher noch als das preußische. Friedrich August wuchs in die unausbleiblichen Wahlrechtskämpfe hin ein, sie entstanden nicht in seiner Ära. Bei einer Sonntagsausfahrt geriet er unvorhergesehen selbst in eine Demonstration. Die Protestkundgebungen nahmen bald Ausmaße an, wie Sachsen sie seit 1849 nicht mehr erlebte. Am 3. Dezember 1905 gingen allein in Dresden 80000 Leute auf die Straße. Die Gerichte steckten 26 Opponenten ins Gefängnis, aber Ruhe trat trotzdem nicht ein. Die Straße brachte Friedrich August in Zugzwang. Er mußte um des inneren Friedens willen han deln, tat dies denn auch, entließ den verhaßten Innenminister von Metzsch und setzte statt seiner den als Reformer geltenden Grafen von Hohenthal und Bergen ein. Am 5. Mai 1909 unterzeich nete Friedrich August das neue Wahlgesetz, ein sehr kompliziertes, das dem Wahlberechtigten abhängig von Steuerklasse und Alter bis zu vier Stimmen gewährte, gegenüber dem Wahlgesetz von 1896 ein Fortschritt, verglichen mit dem damals abgeschafften eher nicht. Immerhin kam das Staatsschiff etwas in Fahrt. Viel Zeit widmete Friedrich August den Protokollpflichten, der Verleihung von Orden und der Nobilitation, mitunter einer Begnadigung. Er unterzog sich dieser Tätigkeit gern, den ihm gebo tenen Spielraum genießend. Er konnte Vorschläge der Kammer oder Minister beachten, mußte aber nicht, brauchte keine nervenaufreibenden Konflikte zu fürchten. Mit Orden und Erhebung in den Adelsstand verfuhr er großzügig, bot sich ihm doch so die Möglichkeit zur Festigung seiner Position. Eigenartigerweise verweigerte er dem um die Volksgesundheit so verdienten »Odol«-
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