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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 29.1905
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vierte Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 233
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 299
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 315
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 331
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 347
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 363
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 379
- ArtikelAufruf an die Schweizer Taschenuhrenfabrikanten! 379
- ArtikelAbonnements-Einladung 380
- ArtikelDer Deutsche Uhrmacherkalender für 1906 380
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 380
- ArtikelVierte Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände 382
- ArtikelKassen- und Schaufenster-Sicherungen „Elektresor“ 384
- ArtikelUnter falscher Flagge? 386
- ArtikelModerne Schaufenster 386
- ArtikelEin Gangfehler bei Amerikaner-Uhren mit Stiftenanker 387
- ArtikelVereinfachter Chronograph 388
- ArtikelSprechsaal 389
- ArtikelAus der Werkstatt 389
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 391
- ArtikelVermischtes 391
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 392
- ArtikelBriefkasten 394
- ArtikelPatent-Nachrichten 394
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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382 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 24 Vierte Konferenz der Uhrmacher- IpPl§Pl|och sind keine zwei Monate verflossen, seit die letzte ct) gU g eme ' nsarne Sitzung (vergl. Seite 338 in Nr. 21 d. Jahrg.) .iSi Stattfand, und schon wieder wurden die Vertreter der großen Uhrmacher- und Goldschmiede-Vereinigungen von dem Vorsitzenden des Zentralverbandes, Herrn Rob. Freygang, in das übliche Stamm lokal, das Hotel Sachsenhof zu Leipzig, einberufen, weil einige wichtige Themata eine gemeinsame Beratung erforderten. Am Sonntag, den 3. Dezember, nachmittags 4% Uhr konnte die Sitzung von dem Einberufer eröffnet werden. Es waren anwesend: vom Zentralverbande der deutschen Uhrmacher dessen gesamter Vorstand, nämlich die beiden Vorsitzenden, Herren Freygang und Horrmann, ferner die Herren Cordes, Allgeier, Haas, Redakteur F. Rosenkranz, sämtlich aus Leipzig, und der Syndikus der Verbandes, Herr Dr. jur. W. Biberfeld aus Berlin. Vom Deutschen Uhrmacher-Bunde waren die meisten Vorstands mitglieder durch dringende Berufsgeschäfte oder Krankheit an der Reise nach Leipzig verhindert, sodaß nur der zweite Vorsitzende, Herr Chefredakteur Wilh. Schultz aus Berlin erscheinen konnte. Von dem Verbände deutscher Goldschmiede und Juweliere hatten sich ein gefunden die Herren: Obermeister Wilh. Fischer aus Berlin, Oskar Webel, Redakteur und Curt Hentze, Verleger des „Journ. der Goldschmiedekunst“. Einen sehr schätzenswerten Zuwachs hatte die Konferenz diesmal erhalten in der Person des Herrn Baumert, Vor sitzenden des Grossistenverbandes der Edelmetallindustrie in Leipzig, der sich sowohl an den Beratungen, als auch an den gefaßten Beschlüssen lebhaft beteiligte. Dagegen war der Verband deutscher Uhren- Grossisten leider diesmal nicht vertreten. Dessen erster Vorsitzender, Herr D. Popitz, hatte ein Entschuldigungsschreiben geschickt, in welchem er seine persönliche Verhinderung mitteilte und ferner bekannt gab, daß der stellvertretende Vorsitzende zurzeit verreist und deshalb ebenfalls am Erscheinen verhindert sei. Die Tagesordnung war den Teilnehmern vom Einberufer im voraus bekannt gegeben worden, sodaß sich jeder darauf vorbereiten konnte. Nach der Begrüßung der Erschienenen durch Herrn Freygang und Bildung des Bureaus, bei welcher der Genannte als Vorsitzender und Herr Kollege Horrmann als Protokollführer gewählt wurden, konnte sofort in die Beratung des ersten Punktes eingetreten werden: Das Ergebnis der Konferenz im Reichsamt des Innern betreffend die Stempelung goldener Taschenuhrgehäuse mit geringerem Feingehalt als 0,585. Zunächst wurden die Anwesenden mit dem Ergebnis jener Konferenz bekannt gemacht, indem der Vorsitzende unsern in voriger Nummer (Seite 365) abgedruckten Bericht verlas, zu dem von Kollegen Schultz noch mündlich einige Ergänzungen vertraulicher Natur gegeben wurden. Der Umstand, daß damals die sämtlichen (zwölf) Vertreter des Uhrenfaches in der Ablehnung des Stempels für minderkarätige Gold gehäuse einig waren, während die drei Vertreter der Goldschmiede sich demselben geneigt zeigten, veranlaßte Herrn Obermeister Fischer zu einer Art Berichtigung, indem er ausführte, daß die Goldschmiede allerdings für ihre eigenen Waren den 0,333-Stempel nicht missen möchten, aber keineswegs den Uhrmachern entgegenzuarbeiten beab sichtigen, wenn diese die Stempelung goldener Uhrgehäuse unter 0,585 Feingehalt bekämpften. Auf eine Anfrage des Herrn Kollegen Horrmann, ob die Gold schmiede denn nicht die Erfahrung gemacht hätten, daß seit Einführung des Achter-Stempels ein größerer Prozentsatz in Achter-Ware ver kauft werde, während der Absatz der Vierzehner-Ware entsprechend zurückgegangen sei, erwiderte Herr Baumert, für die Goldwaren industrie und den Großhandel sei allerdings die Achter-Ware „das tägliche Brot“, namentlich was den Absatz nach kleinen Plätzen be treffe. Es sei aber dafür teilweise ein ganz neues Publikum ge wonnen worden, welches früher die Double- und Scharnierware be vorzugt habe. Herr Obermeister Frey gang bat nun den Verbands-Syndikus um Darlegung seiner Ansicht darüber, ob er den Uhrmacher-Verbänden empfehle, in dieser Frage durch Petition an das Reichsamt des Innern oder sonst irgendwie vorzugehen. Herr Dr. Biberfeld: Jedenfalls sollten nur die Uhrmacher allein, ohne die Goldschmiede, in diesem Sinne handeln. Übrigens scheine und Goldschmiede-Fachverbände es, als ob die Regierung in der vorliegenden Frage der Schweiz gegenüber schon gewissermaßen gebunden sei. Deshalb empfehle es sich, mit einer Petition nicht an die Regierung, sondern an den Reichstag heranzugehen. Wenn man dabei die nationale Seite der Frage betone, so dürfte es nicht allzu schwer halten, einen nationalen Fraktionsführer dafür zu interessieren. Zuvor solle man aber durch ( möglichst umfassende Umfragen bei den schweizerischen Uhren- | fabrikanten und den deutschen Uhrmacher-Vereinen das dazu er- , forderliche Beweismaterial sammeln. , Für diesen Zweck empfiehlt Herr Obermeister Fischer Frage bogen mit möglichst wenigen, so präzis gehaltenen Fragen zu ver senden, daß sie in knappster Form, möglichst nur mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten seien. Kollege Schultz bezweifelt, ob eine Umfrage bei den Uhrmachern überhaupt nötig sei, da der weitaus größte Teil sich doch offenbar auf den Standpunkt stelle, die Stempelung der 0,333-Gehäuse abzu lehnen. Herr Dr. Biberfeld meint jedoch, die Teilnehmer an der Konferenz im Reichsamt des Innern hätten zu ihrer Abstimmung , eigentlich kein Mandat gehabt; auch sei es wichtig, dem Reichstage | beziehungsweise der Regierung prozentual die Anzahl der dagegen oder dafür Stimmenden nachzuweisen. Auch Herr Fischer ist der Ansicht, daß in einer so wichtigen Frage alle Uhrmacher gehört werden müßten. Demgemäß wird sodann beschlossen: Der Deutsche Uhrmacher- Bund übernimmt die Umfrage bei den schweizerischen Taschenuhren fabrikanten, der Zentralverband der deutschen Uhrmacher aber bewirkt das gleiche in den ihm angehörenden Uhrmacher-Vereinen. Nachdem die Umfragen abgeschlossen sind, gehen beide Verbände mit dem ge sammelten Material gemeinsam in der von Herrn Dr. Biberfeld vor geschlagenen Weise vor. — Punkt 2 der Tagesordnung betraf die auf der zweiten Konferenz (am 6. März dieses Jahres) beschlossene Petition der Verbände, be treffend den § 67 der Gewerbe-Ordnung, an den Staatssekretär des Reichs amts des Innern. Das inzwischen von Herrn Dr. Biberfeld aus gearbeitete Schriftstück wurde von dem Vorsitzenden verlesen; es fand wegen seiner klaren Begründung ungeteilten Beifall und An erkennung, was denn auch von Herrn Freygang im Namen der Ver sammlung dem Herrn Verfasser gegenüber zum Ausdruck gebracht wurde. Die Petition hat folgenden Wortlaut: An Seine Exzellenz den Herrn Staatssekretär des Reichsamts des Innern Ew. Exzellenz unterbreiten wir ehrerbietigst die nachstehenden Ausführungen zur Begründung und Unterstützung unserer Bitte, das in § 56, Abs. 2, Ziffer 3 der Gewerbe-Ordnung ausgesprochene Verbot des Feilbietens von Gold- und Silberwaren, Bruchgold und Bruchsilber, sowie Taschenuhren im Umherziehen auch aut den Verkehr auf Jahrmärkten zu erstrecken und demgemäß dem § 67 der Gewerbe-Ordnung folgende Fassung zu verleihen: „Auf Jahrmärkten dürfen außer den in § 66 benannten Gegenständen Verzehrungsgegenstände und Fabrikate aller Art feilgehalten werden. Ausgenommen von dieser Erlaubnis sind jedoch die in § 56, Abs. 2, Ziffer 3 erwähnten Gegenstände.“ Begründung Das Verbot, Gold- und Silberwaren, Bruchgold, Bruchsilber sowie Taschenuhren im Umherziehen, also im Hausierhandel feilzubieten, ist im wesentlichen auf sozialpolitische Erwägungen zurückzuführen. Der Gesetzgeber hat sich vergegenwärtigt, daß Personen, die das Hausier gewerbe betreiben und die mithin einer festen geschäftlichen Nieder lassung entbehren, sich erfahrungsgemäß durchschnittlich als nur sehr wenig zuverlässig erwiesen haben. Denen kommt es nicht darauf an, durch Reellität ihrer Geschäftsführung, dadurch, daß sie gute ein wandfreie Waren gegen angemessene Preise liefern, eine feste Kund schaft zu erlangen, einen Stamm von Abnehmern, die sich stets bei eintretendem Bedarf an sie wenden und die sie auch weiter empfehlen, sondern es ist ihnen nur darum zu tun, den Augenblick auszunutzen, und zwar nicht selten ohne Rücksicht auf Gewissen und Anstand. Sie warten nicht ab, bis jemand an sie mit dem Verlangen nach gewissen [
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