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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 29.1905
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter falscher Flagge?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Moderne Schaufenster
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 233
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 299
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 315
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 331
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 347
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 363
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 379
- ArtikelAufruf an die Schweizer Taschenuhrenfabrikanten! 379
- ArtikelAbonnements-Einladung 380
- ArtikelDer Deutsche Uhrmacherkalender für 1906 380
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 380
- ArtikelVierte Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände 382
- ArtikelKassen- und Schaufenster-Sicherungen „Elektresor“ 384
- ArtikelUnter falscher Flagge? 386
- ArtikelModerne Schaufenster 386
- ArtikelEin Gangfehler bei Amerikaner-Uhren mit Stiftenanker 387
- ArtikelVereinfachter Chronograph 388
- ArtikelSprechsaal 389
- ArtikelAus der Werkstatt 389
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 391
- ArtikelVermischtes 391
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 392
- ArtikelBriefkasten 394
- ArtikelPatent-Nachrichten 394
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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386 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 24 Unter falscher Flagge? Iir sind zu unserem Bedauern wieder einmal genötigt, uns mit der „Union Horlogere“ zu beschäftigen. Wie unsere Leser wissen, hat diese Vereinigung von Uhrenfabrikanten in den größeren Orten Deutschlands Niederlagen errichtet. Nur ein Uhrmacher in jedem Orte erhält die Vertretung, und für diese Vertreter macht die Union so große Reklame, daß die anderen Kollegen dadurch empfindlich geschädigt werden. Durch die energische Vertretung der Interessen der benachteiligten Kollegen, die natürlich die überwiegende Mehrheit bilden, haben wir erreicht, daß die Union ihre Anzeigen erheblich abschwächte. Aber noch immer sind sie so gefaßt, daß sie im Laien den Irrtum erregen müssen, als sei eine der alten Glashütter Firmen bei der Gesellschaft, und als wären es die hervorragendsten schweizerischen Fabrikanten, die mit ihr in Verbindung ständen. Beides ist bekanntlich nicht der Fall. Es soll aber heute nicht untersucht werden, inwiefern die Anzeigen der Union einer gesetzlichen Verfolgung unterstehen; wichtiger ist uns heute eine neue Beobachtung, die darauf schließen läßt, daß die Union nicht genug daran hat, in jedem nennenswerten Orte einen Vertreter zu besitzen, daß sie vielmehr allem Anschein nach einen Modus zu finden sucht, um auch mit den übrigen Kollegen Geschäfte machen zu können. Da diese übrigen Kollegen begreiflicherweise von der Union nicht viel wissen wollen, so mußte eine Deckung gesucht werden, und diese aufzuzeigen, dazu sollen die folgenden Zeilen dienen. — Im September erhielt Herr Kollege L. in Br. den Besuch eines Reisenden der Firma Hofer & Cie. in Biel, der ihm Moeri-Uhren anbot, auf die Herr L. auch eine Bestellung machte. Bald darauf erfuhr der Besteller aber, daß die Firma Hofer & Cie. und die Union Horlogöre in Biel in ein und demselben Hause und im gleichen Stockwerke ihre Geschäftsräume inne hätten und daß Hofer & Cie. Untermieter der Union seien. Herr L. wandte sich an eine bekannte Uhrenfabrik in Biel mit der Bitte um nähere Auskunft. Die Auskunft bestätigte die eben gemachten Angaben, stellte weiter fest, daß Hofer & Cie. im Handelsregister nicht eingetragen seien, und bemerkte: „Jedoch scheint die Sache so organisiert zu sein, daß besagte Firma scheinbar unabhängig von der anderen besteht“. Von anderer Seite wurde uns mitgeteilt, daß Herr Charles Hofer Angestellter des Herrn Hauser sei, es wenigstens bis in allerletzter Zeit war. Wenn Herr L. gewußt oder auch nur den Verdacht geschöpft hätte, daß Hofer & Cie. und die Union miteinander in Beziehungen stehen, so hätte er dem Reisenden der erstgenannten Firma den erwähnten Auftrag nicht erteilt. Er glaubte daher die Bestellung jetzt wegen Irrtums anfechten zu können. In dem Briefwechsel, der sich hierüber entspann, kamen interessante Dinge zum Vorschein. Die Firma Hofer & Cie., deren Briefe uns vorliegen, geriet in große Entrüstung, verlangte den Namen des „Individuums“, von dem die „unwahren“ Be hauptungen stammen usw. „Unsere Firma,“ schrieb sie, „ist ein völlig selbständiges Unternehmen; sie hat mit der Union nur das Eine gemein — darin wird wohl auch der Kern des Hasses und Neides des betreffenden leidenschaftlichen Konkurrenten zu erblicken sein — daß sie mit derselben das Verkaufs-Monopol für die Moeri-Fabrikate besitzt, d. h. daß wir beide mit dem Moeri-Unternehmen einzig und allein in direkter Verbindung sind, während Ihr Gewährsmann aus zweiter oder dritter Hand den Artikel zu erlangen trachten muß.“ Wie es mit der Wahrheit der von uns gesperrt gedruckten Worte aussieht, lehrt sehr anschaulich ein gedrucktes Brief-Zirkular der Firma Fritz Moeri in St. Imier, worin mitgeteilt wird, daß dieser Fabrikant die General Verkaufsagentur der Moeri-Uhren Herrn Julien Riele in Genf übertragen habe, der nur an Grossisten liefern dürfe. Von Herrn Rield wurde ebenfalls ein Brief-Zirkular versandt, worin es u. a. heißt: .... 2. daß die Union Horlogere in Biel wohl die Erlaubnis hat, Moeri-Uhren in Deutschland zu vertreiben, jedoch ohne die Marken „Moeri“ oder „Moeris Patent“; 3. daß die Firma Hofer & Cie. in Biel, welche sich als Vertreter der Moeri-Fabrik durch Preislisten vorstellte, kein Recht dazu hat. Diese Firma ist nur Vertreterin der Union Horlogere. Hiernach erscheint die oben wiedergegebene briefliche Behauptung der Firma Hofer & Cie. in der schönsten bengalischen Beleuchtung. In einem Briefe vom 30. November schreibt die Firma Herrn Kollegen L., daß „die Sache nunmehr bereits einem Anwälte übergeben worden ist, denn die ausgestreuten Unwahrheiten können wir nicht auf uns ruhen lassen“. Gleichzeitig erhielt Herr L. die Abschrift eines Briefes, den der Anwalt der Firma an den Fabrikanten Schoepf in La Chaux-de- Fonds richtete, weil Herr Sch. die Firma zur Rede gestellt hatte. In diesem Briefe heißt es u. a., daß die Firma Hofer & Cie. sich ins Handelsregister eintragen lassen werde, wenn sie „den Zeitpunkt dafür als gegeben erachten werde“. Des weiteren habe der Anwalt sich im Bureau von Hofer & Cie. persönlich davon überzeugt, daß diese Gesellschaft völlig unabhängig sei, ihre eigenen Bücher führe und mit der „Union nichts weiter zu schaffen habe, als daß sie hin und wieder mit ihr Geschäfte mache, woran sie wohl kein Mensch hindern könne“. Das ist von dem Herrn Anwalt eine sehr richtige Bemerkung; aber ohne es zu wollen, bestätigt er gleichzeitig die Hauptsache, auf die es ankommt, nämlich, daß die Union Horlogere und die Firma Hofer & Cie. miteinander in Beziehung stehen. Das genügt uns vollkommen. Wir halten es für unsere Pflicht, die Herren Kollegen auf die Angelegenheit aufmerksam zu machen. In rechtlicher Hinsicht ist es nach Auskunft des Herrn Justiziats Henschel leider nicht zulässig, eine Bestellung aus dem Grunde zu widerrufen, weil man hinterher erfährt, daß die Firma mit einer anderen verkehrt, von der man nichts wissen will. Es gibt aber sehr viele Uhrmacher, von denen wir wissen, daß sie ihre Bestellung von der Bekanntschaft mit solchen Verbindungen abhängig machen würden, und diese Kollegen haben ein Recht auf die Mitteilungen, die wir ihnen im vorstehenden gegeben haben. Auch die Vertreter der Union Horlogere, denen die Spezialitäten zum „Alleinverkauf“ übergeben werden, dürften Interesse an diesen Mitteilungen haben. Moderne Schaufenster |ie erste Anregung zum Bau unserer modernen Schaufenster, dieser schmucken Glaskästen, haben uns die Engländer gegeben, die es zuerst versuchten, die breite Holz rahmung der Schaufenster durch eine schmale Eisenkonstruktion zu ersetzen. Zeitig genug haben wir den Vorteil erkannt, und heute baut die deutsche Industrie eine Schaufensterkonstruktion, die der englischen an Stabilität und Vornehmheit noch überlegen ist. Welch unschätzbaren Vorteil und welche Ausdehnung unsere modernen Schaufenster haben, davon macht man sich kaum einen Begriff. Ich habe es des öfteren beobachtet: Eines Tages eröffnet ein in der Gegend unbekannter Geschäftsmann einen Laden mit modernem eisernen Schaufensterrahmen, womöglich mit Messing beschraubt, was dem Fenster einen vornehmeren Eindruck gibt; dazu ein Schwarzglas- Firmaschild, mit Goldschrift und Rahmen zum Schaufenster passend. Die Pfeiler sind entweder mit Schaukasten oder wie das Firmaschild mit Schwarzglas bekleidet. Der Hinterbau des Fensters aus poliertem Holz mit bunter Verglasung oder eleganteren Facetteglasscheiben; in Manneshöhe ringsum Spiegel, dazu eine einfache, geschmackvolle Dekoration, nicht zuviel Ware, aber übersichtlich geordnet, eine moderne Schaufensterbeleuchtung und außen ein paar Bogenlampen — das ist das moderne Schaufenster, das Prinzip der Warenhäuser und des mit der Zeit fortschreitenden, weitblickenden Geschäftsmannes! Und die Folge: Der erste Eindruck ist für den Käufer bestimmend, der altangesessene Konkurrent sieht zu, wie die Kundschaft sich mehr und mehr dem „feineren“ Geschäfte zuwendet. Das Publikum will geblendet sein, die Ware spielt oft nur die zweite Rolle, und wenn das alte Geschäft es dem neuen Konkurrenten nicht nachahmt, so wird es zu spät die Folgen spüren.
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