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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 30.1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 293
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 309
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 325
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 325
- ArtikelDas Wetter und seine Vorhersage 328
- ArtikelElektromechanischer Regulier-Apparat für Taschenuhren 331
- ArtikelBilder von der Jubelfeier der Stadt Glashütte 332
- ArtikelNeue Seitenschraube für Regulateure 334
- ArtikelAus der Werkstatt 335
- ArtikelSprechsaal 335
- ArtikelVermischtes 336
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 337
- ArtikelBriefkasten 339
- ArtikelPatent-Nachrichten 340
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 341
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 357
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 373
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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y RHenlein Kesse/s A. Lange fhTiede Bezugspreis: n Wens '/Wam ,t 3rr >shanr Ureguef °m 0U d Oent fl Für Deutschland und östr.-Ungarn unmittelbar von der Geschäftsstelle bezogen vierteljährlich 1,75 Mark, jährlich 6,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 7,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen: Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg., für Stellen-Angebote und - Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Einzelne Nummern kosten 30 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Fernsprech - Anschluß Amt I, Nr. 2984 Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes * Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung Carl Marfels A.-G. * “• Berlin SW, Zimmerstraße 8 Telegramm - Adresse Marfels, Berlin, Zimmerstr. 8 XXX. Jahrgang Berlin, den 1. November 1906 Nummer 21 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten emrfsdher Ohrmadhar S ^Bie Ausnahmestellung der Jahrmärkte, auf denen nach § 67 M deI Gewerbeordnung bekanntlich »Fabrikate aller Art“, Bgdil folglich auch Taschenuhren, Gold- und Silberwaren, feil geboten werden dürfen, scheint endlich beseitigt werden zu sollen. Die Eingabe der Verbände in dieser Sache an die Reichsregierung hat die Wirkung gehabt, daß der Bundesrat sich jetzt mit dem Antrage beschäftigt, dem § 67 folgenden Zusatz zu geben: „Ausgenommen von dieser Erlaubnis sind jedoch die in § 56, Absatz 2, Ziffer 3 genannten Gegenstände (nämlich „Gold- und Silberwaren, Bruchgold und Bruchsilber sowie Taschenuhren“). Ebenso ist das Aufsuchen von Bestellungen auf diese Waren verboten.“ — Der Bundesrat hat, wie es scheint, die Handelskammern ersucht, über diesen Antrag Er hebungen bei den Uhrmachern und Goldarbeitern zu veranstalten. Wenigstens liegt uns eine an einen Kollegen gerichtete Zuschrift der Heidelberger Handelskammer vor, in der der Adressat ersucht wird, seinen Standpunkt zu dem Antrage bekannt zu geben und zu be gründen. Solche Aufforderungen werden zweifellos bei den meisten Kollegen eintreffen. Die Antwort, die sich fast von selbst ergibt, dürfte am besten etwa so lauten: „Ich stimme dem Antrage zu. Während die §§ 56 und 42a der Gewerbe-Ordnung das Feilbieten von Taschenuhren, Gold- und Silber waren an allen öffentlichen Orten, auch auf Wochenmärkten, verbieten, ist den Jahrmärkten durch den § 67 eine Ausnahmestellung eingeräumt, die die Uhrmacher seit langen Jahren schwer schädigt. Der § 67 gestattet durchreisenden Händlern, die für die Güte ihrer Waren gar Keine Garantie bieten können, den Leuten Taschenuhren usw. auf- zuhängen, deren Wert zu beurteilen der Käufer außerstande ist. Wenn sich vielleicht schon am nächsten Tage seine Schädigung herausstellt, ist der Verkäufer über alle Berge. Die Absicht des Gesetzgebers, durch die §§ 56 und 42a das unerfahrene Publikum vor dem Ankauf von Waren, die sie auf ihren Wert nicht beurteilen können, an anderen als festen Verkaufsstellen zu schützen, wird durch den § 67 illusorisch gemacht. Die Annahme des Antrages würde daher von allen deutschen Uhrmachern und Goldschmieden mit Freude begrüßt werden.“ Lehrlings-Prüfung. Wir machen wiederholt auf unsere nächste Lehrlings-Prüfung aufmerksam. Die Prüfungsgegenstände sind in der Zeit vom 14. bis 20. November an uns einzusenden, und zwar unter Beifügung von ausgefüllten Formularen, die wir auf Wunsch unent geltlich zusenden. Alles weitere ist der Einladung zur Beteiligung an der Prüfung zu entnehmen, die zuletzt in der vorigen Nummer abgedruckt war. Preisausschreiben. Wir haben bekanntlich in Nr. 12 dieses Jahres zuerst ein Preisausschreiben zur Erlangung von Ladensiche rungen gegen Einbruch veröffentlicht. Infolge eines Antrages des „Journals der Goldschmiedekunst“ in Leipzig hat der Vorstand be schlossen, das Ausschreiben gemeinsam mit der Redaktion jenes Blattes zu unternehmen, weil ja Uhrmacher und Goldschmiede gleich mäßig an der Erlangung guter Sicherungen interessiert sind. Der letzte Termin für die Einsendungen ist der 31. Dezember dieses Jahres. Es betragen jetzt: der erste Preis 200 Mark, der zweite 150 Mark, der dritte 100 Mark. Der Fall Mylius. Unsere Veröffentlichung „Der Fall Mylius“ an dieser Stelle der vorigen Nummer hat die Wirkung gehabt, daß die Firma H. Th. Mylius uns nicht etwa befriedigende Erklärungen ab gegeben hat, wie der Leser vielleicht meinen könnte, nein, daß sie unserem Vorsitzenden und unseren verantwortlichen Redakteuren je einen Rechtsanwalts-Brief nebst Zustellungsurkunde ins Haus geschickt hat. Diese Briefe bestehen aus zwei Berichtigungen, die wir aufnehmen und aus Klage-Drohungen, die uns einschüchtern sollen. Was zunächst die Berichtigung der Firma H. Th. Mylius in Ulm a. D. anbelangt, so lautet sie im ersten Teile wie folgt: „Es ist nicht wahr, daß die Firma H. Th. Mylius mit ihrer Reklame für die Marke ,Mylius-Uhren 16
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