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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 30.1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 261
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 261
- ArtikelEindrücke vom Magdeburger Verbandstage 262
- ArtikelDie Verhandlungen auf dem zwölften Zentralverbandstage 264
- ArtikelEin billiger Auslageständer 269
- ArtikelUhrwerk mit eckigen und elliptischen Rädern 270
- ArtikelEin Automat des dreizehnten Jahrhunderts 271
- ArtikelAus der Werkstatt 272
- ArtikelSprechsaal 272
- ArtikelVermischtes 272
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 274
- ArtikelBriefkasten 275
- ArtikelPatent-Nachrichten 276
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 293
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 309
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 325
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 341
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 357
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 373
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Bezugspreis: Für Deutschland und östr.-Ungarn unmittelbar von der Geschäftsstelle bezogen vierteljährlich 1,75 Mark, jährlich 6,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland Jährlich 7,50 Mark vorauszahlbar nHenlein Juergi enssn Kessels fi’T'ede » Preise der Anzeigen: Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg., für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg, Die ganze Seite (400 Zeilen zu 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Einzelne Nummern kosten 30 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Fernsprech - Anschluß Amt I, Nr. 2984 Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes * Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung Carl Marfels A.-G. „ -•— Berlin SW, Zimmerstraße 8 — «- Telegramm - Adresse Marfels, Berlin, Zimmerstr. 8 XXX. Jahrgang Berlin, den 1. September 1906 Nummer 17 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten eirfsdh@r Qhrmaclher jerbandstag. In den Tagen vom 12. bis 15. August hat in \ Magdeburg die zwölfte Tagung des Zentralverbandes der deutschen Uhrmacher stattgefunden. Infolge einer an uns ergangenen offiziellen Einladung haben unsere beiden Vorsitzenden, die Herren C. Marfels und W. Schultz als Vertreter des Bundes an dem Verbandstage teilgenommen. Es freut uns, berichten zu können, daß unsere Vertreter eine sehr freundschaftliche Aufnahme gefunden haben und daß es ihnen vergönnt war, regen Anteil an den Verhand lungen nehmen zu können. Ober den schönen Verlauf des Ganzen berichten wir in zwei besonderen Artikeln in der vorliegenden Nummer, die wir der Beachtung der Leser empfehlen. An dieser Stelle möchten wir den Leitern des Zentralverbandes für die uns erwiesenen Aufmerk samkeiten nochmals unseren herzlichsten Dank aussprechen. Gehilfenprüfung. Mit dem Ablaufe des gegenwärtigen Quartals werden zahlreiche Lehrlinge ihre Lehrzeit beendet haben. Die Ge werbedeputation des Berliner Magistrats macht darauf aufmerksam — und das gleiche gilt ja auch für das übrige Reich —, daß den Ausgelernten Gelegenheit zur Ablegung der gesetzlichen Prüfung zu geben ist und daß im Unterlassungsfälle der betreffende junge Mann Nachteile erleide. Wer die Gehilfenprüfung nicht bestanden hat, ist von der „Teilnahme an den Geschäften der Zwangsinnung, soweit die Regelung des Lehrlingswesenss in Frage kommt, ausgeschlossen (§ 100 r, Absatz 2, G.-O.); er kann nicht als Gesellenbeisitzer in den Ge sellenprüfungsausschuß gewählt werden (§ 131 a, G.-O.); er erwirbt ferner nicht die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen (§ 129, Absatz 1, G.-O.) und ist schließlich nicht zur Ablegung der Meister prüfung berechtigt, die er bestanden haben muß, wenn er den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung seines Handwerks führen will.“ Allerdings kann die Berechtigung, Lehrlinge anzuleiten, nach § 129 auch ohne Ablegung einer Gehilfenprüfung erlangt werden, was wir zur Vervollständigung der obigen Ausführungen noch anfügen möchten, nämlich dann, wenn der Betreffende fünf Jahre lang sein Hand werk selbständig oder in selbständiger Stellnng ausgeübt hat, oder wenn er (Artikel 7 des Gesetzes vom 26. 7. 1897) am 1. April 1901 mindestens 17 Jahre alt war. Hieraus, sowie aus § 133, G.-O., geht hervor, daß man auch zur Meisterprüfung zugelassen werden kann, ohne die Ge- hilfenprüfung bestanden zu haben. In der Sache selbst schließen wir uns aber der Mahnung der Deputation gern an; denn jede gute Prüfung ist von unbezahlbarem Werte, und jeder Lehrherr sollte auch ohne Hinweis auf § 131c, G.-O. und die einschlägige Straf bestimmung seine Ausgelernten zur Prüfung anhalten. Die Uhrmacher-Zwangsinnung in Passau befindet sich seit Wochen in einem Zustande der Gärung. Es war der Antrag auf Auflösung der Zwangsinnung gestellt worden, der in der betreffenden Versammlung auch mit großer Majorität angenommen wurde. Dieses Ergebnis wurde von manchen Seiten als für die Auflösung der Innung entscheidend angesehen, doch zu Unrecht. Nach § 100 t der G.-O. müssen nämlich nicht weniger als drei Viertel aller Innungsmitglieder (nicht bloß der in der Versammlung anwesenden) für die Auflösung stimmen, wenn sie als angenommen gelten soll. Diese Bedingung war in der Versammlung nicht erfüllt worden. Erst in einer zweiten Versammlung, die innerhalb vier Wochen nach der ersten stattzufinden hätte, entscheidet die Dreiviertelmajorität der anwesenden Mitglieder. Die Angelegenheit hat in Passau auch die Zeitungen lebhaft be schäftigt und zu einem Konflikt zwischen dem Magistrat und dem Sekretär der Handwerkskammer geführt. Durch die Gefälligkeit des Herrn Kollegen A. Hornsteiner in Passau, der uns die gesamten ein- 16
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