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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1911
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 67
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 159
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 229
- ArtikelNochmals das Zwangsabonnement auf Fachzeitungen 229
- ArtikelDie sogenannte "Große Uhr" der einstigen freien Reichsstadt ... 231
- ArtikelDie Beschlüsse des Uhrengrossistentages 232
- ArtikelÜber das Berichtigen fehlerhafter Ankergänge 233
- ArtikelPendellänge, Pendelschwere und Zuggewicht (Fortsetzung und ... 234
- ArtikelWindmotor zum Aufziehen von Uhren mit Gewicht oder Federzug 236
- ArtikelDas Ergebnis unseres Preisausschreibens für ... 238
- ArtikelSprechsaal 238
- ArtikelVermischtes 239
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 242
- ArtikelBriefkasten 243
- ArtikelPatent-Nachrichten 244
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 244
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 311
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 329
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 345
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 397
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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t 2^0 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 14 Dank an den Stifter des Heims und an diejenigen, die an dem schönen Werke mitgearbeitet haben. Herr Oberbürgermeister Habermehl dankte dem Spender im Namen der Stadt und schloß seine Ausführungen mit den Worten: »Ich beglückwünsche Sie zu diesem schönen Werk und wünsche Ihnen im Namen der Stadtgemeinde einen sonnigen Lebensabend. Der Anstalt selbst Glückauf!« Glashütter Fadigenossen. Die in Berlin und Umgegend wohnenden früheren Glashütter Fachgenossen treffen sich am 18. Juli, abends 9 Uhr, im Restaurant Schultheiß am Potsdamer Platz. Unsere Zeitmesser und ihre Behandlung von Wilh. Schultz. Die Verbreitung dieses vorzüglichen Werkchens, von dem in deutscher Sprache schon über 150000 Exemplare verkauft sind, kennt keinen Stillstand. Jetzt ist wieder eine neue Auflage, die zweite in schwedischer Sprache, im Verlag des Schwedischen Uhrmacher-Bundes erschienen. Übersetzer ist Herr Kollege B. Johansson in Stockholm. Bestellungen sind an den Verbands kassierer, Herrn E. G. Erriksson in Stockholm, Malmskilnads- gatan 28, zu richten. Das Heftchen, dessen Ladenpreis 25 Öre ist, wird an den Uhrmacher für 10 Öre verkauft. Wie der Einfluß des Änsteckungspunktes auf die Lagenregulierung entdeckt wurde, erzählt Hermann Großmann, Direktor der Mechaniker- und Uhrmacherschule in Neuchätel, in einer Broschüre, die dem Andenken seines Vaters Jules Großmann gewidmet ist,*) folgendermaßen: »Als er (Julius Großmann) eines Tages die Regulierung zweier sehr gut gearbeiteten und, soviel er es beurteilen konnte, ganz gleichen Taschenchronometer beendigt hatte, bemerkte er, daß das eine davon nur 1 Sekunde Differenz zwischen Hängen und Liegen zeigte, während die Abweichung beim anderen 7 Sekunden betrug. Woran lag das? Er untersuchte die beiden Unruhen und Spiralfedern in allen Einzelheiten und fand absolut keinen Unterschied bis auf den Umstand, daß der Punkt, in welchem die Spiralklinge aus der Rolle trat, in bezug auf die durch den Unruhmittelpunkt gehende Senkrechte nicht bei beiden Uhren an der gleichen Stelle lag. Das schien ganz unerheblich, und doch war es gerade die Hauptsache. Auf gut Glück brach Gr. einen halben Umgang aus der Mitte der Spiralfeder derjenigen Uhr, die die große Differenz zeigte, so daß jener Punkt mit demjenigen in der genauer gehenden Uhr übereinstimmte, be schwerte die Unruh entsprechend, um die dadurch natürlich entstandene Gangbeschleunigung wieder auszugleichen, und siehe da: die Uhr regulierte von da ab genau so gut wie die andere! Damit war die sogenannte »Regel für den Ansteckungs punkt« entdeckt.« — Wie Julius Großmann später diese Ent deckung wissenschaftlich begründete und weiter ausbaute, ist bekannt. Das Beispiel beweist aber, daß es bei Studien dieser Art darauf ankommt, auch die unbedeutendsten Kleinigkeiten zu beachten. VV §. Eine wirksame, eigenartige Schaufenster- und Laden- Sicherung hat Herr Kollege Georg Suttmann in Wriezen erdacht und in einem Modell ausgeführt, das er auf Wunsch anderen Kollegen gegen eine tägliche Leihgebühr auf so lange Zeit überläßt, als nötig ist, um danach die eigene Einrichtung zu projektieren oder fertig zu stellen. Bei dem geringsten Ver suche, das Schaufenster oder die Tür einzudrücken, das Tür schloß zu öffnen oder dergl. tritt eine dreifache Alarmvorrichtung in Tätigkeit. Erstens erschallt eine große Fortschellglocke, die an jedem beliebigen Orte (z. B. im Laden selbst, oder in der Wohnung des Inhabers, oder auch vor dem Laden auf der Straße) angebracht sein kann. Zweitens fällt oben am Schau fenster ein transparentes Schild herunter, das von hinten be leuchtet wird und die Aufschrift trägt: Hier sind Diebe! Drittens ertönt ein lauter Alarmschuß aus dem Tür- oder *) Jules Großmann, sa vie, son ceuvre. Avec portrait et vues. Bienne. E. Magron, editeur. Fensterrahmen. Es ist kaum denkbar, daß ein Einbrecher, der gleich bei Beginn seiner Arbeit in dieser Art bewillkommnet wird, danach noch länger standhält. Die Funktion -dieser Ein richtung, die durch zwei Gebrauchsmuster (Nr. 361 157 und Nr. 386 485) gesetzlich geschützt ist und uns im Modell Vor gelegen hat, ist unbedingt sicher. Auf Wunsch richtet Herr Suttmann auch die ganze Anlage ein; Interessenten wollen sich direkt an ihn wenden. Uhrenausfuhr Deutschlands im Jahre 1910. Die Ausfuhr Deutschlands an Wand-, Stand- und anderen Uhren betrug nach den Angaben des Kaiserl. Statistischen Amts über den aus wärtigen Handel im Jahre 1910 im ganzen 60253 Doppelzentner (gleich je 100 Kilogramm) im Werte von 18 433000 Mark (im Jahre 1909 : 53134 Doppelzentner im Werte von 15781000 Mark). Nach den wichtigeren Ausfuhrländern gingen folgende Mengen in Doppelzentnern: 1910 1909 Belgien 3256 3.151 Dänemark 1 428 1079 Frankreich 3 014 2 813 Großbritannien 20 526 19 075 Niederlande 3 874 3 309 Rumänien 641 438 Rußland in Europa . . . 2 912 2 305 Schweden 1 415 1 241 Schweiz 2 977 2 762 Spanien 613 536 Türkei in Europa .... 928 673 China 809 455 Argentinien 3 488 3 429 Brasilien 884 602 Ver. St. v. Amerika . . . 4 353 4 224 Australischer Bund.... 637 595 Ausfuhr von Uhrgehäusen aus Holz betrug ii 1910: 6666 Doppelzentner im Werte von 723000 Mark (im Jahre 1909 : 5420 Doppelzentner im Werte von 542 000 Mark). Fixgeschäft und Nachlieferungsfrist. Wenn eine Sendung nicht zur vereinbarten Zeit eintrifft, so hält der Besteller häufig den Kaufvertrag damit für erledigt, indem er sich berechtigt glaubt, die Annahme der später eintreffenden Waren einfach abzulehnen. Dieser Fall wiederholt sich, allen Belehrungen zum Trotz, immer wieder, und die Tatsache, daß man einem säumigen Lieferanten erst eine angemessene Nachlieferungsfrist stellen muß mit der Erklärung, daß man nach deren etwaigem fruchtlosen Ablauf vom Vertrage zurücktrete, diese gesetzlich geforderte Tatsache scheint vielen Kollegen durchaus nicht be greiflich zu werden. Es kommt aber gar nicht auf die Kritik dieses gesetzlichen Erfordernisses an, die wir oft genug erhalten, sondern nur einfach darauf, daß man die Bedingung strikt erfüllen muß, wenn man sich vor Schaden bewahren will. Wer von der Nachlieferungsfrist durchaus nichts wissen will, muß seine Aufträge als Fixgeschäfte abmachen, vorausgesetzt daß der Lieferant sich darauf einläßt. Eine Bestellung, die auf einen bestimmten Tag vereinbart wird, ist aber auch nicht immer ein Fixgeschäft, wie kürzlich durch ein Reichsgerichtsurteil fest gestellt wurde. Die Lieferung sollte in dem betreffenden Falle »am 31. Oktober 1910 ohne Nachfrist« erfolgen. Diese Worte scheinen völlig dem Begriff eines Fixgeschäfts zu entsprechen, da ja eine Nachfrist ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dennoch haben Kammergericht und Reichsgericht den Besteller verurteilt, auch die etwas verspätet eingetroffenen Waren abzunehmen, und zwar deshalb, weil im Vertrage nicht ausdrücklich vereinbart war, daß die Bestellung nichtig sein solle, wenn sie nicht bis zum 31. Oktober ausgeführt wäre. Nur dann können strikte Bindungen dieser Art bei Fixgeschäften fehlen, wenn aus der Natur der Bestellung hervorgeht, daß später eintreffende Waren für den Besteller kein Interesse mehr gehabt hätten. Es muß dabei aber ein eklatanter Fall vorliegen. Wenn jemand z. B.
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