Schulen in den Landstädten und Dörfern der Oberlausitz. 13 Wir werden sagen dürfen: Wo es ein Schöppenbuch gab, ist auch ein Schreiber vorhanden gewesen, und wo wir einen Schreiber finden, hatte er das Schreibwerk des Dorfgerichtes zu versorgen. In geeigneten Fällen übertrug ihm die Gutsherrschaft auch das Richteramt. Der Schreiber verrichtete aber auch noch andere Dienste. Schon oben wurde angeführt, dass sich 1505 in Kunnersdorf „der Schreiber oder Glöckner“ genannt findet. Dem Schreiber war also dort der niedere Kirchendienst des Läutens übertragen. Als vor 1489 der Richter in Radmeritz eine Wiese zu einem ewigen Lichte vor dem Sakramente schenkte, bestimmte er: Dem Schreiber sollen die Kirche oder die Kirchväter geben 2 Groschen, dass er die Lampe oder das Licht anzünden soll zu allen Messen 1 ). 1510 schenkte ein Mann der Kirche zu Leopoldshain 20 Mark, die auf einem Gärtchen ruhten, zu einem Jahrgedächtnisse mit einer halben Vigilie und einer Messe. Von der Vigilie sollte der Pfarrer 4 Groschen erhalten, der Schreiber 2 Groschen, von der Messe der Pfarrer 10 und der Schreiber 4 Pfennige 2 ). Dem Schreiber kommen also in diesen Fällen die Befugnisse des Kirchendieners zu, die Glocken zu läuten, das ewige Licht zu pflegen und die Gesänge bei Vigilie und Messe zu leiten, ganz wie wir es bereits bei dem Schulmeister, dem Schüler und dem Kirchendiener gesehen haben. In enger Verbindung mit dem Pfarrer, also als Kirchen diener, erscheint auch der Schreiber in einem am 28. Oktober 1517 errichteten Entscheide, in dem eine Frau nach ihrem Tode dem Pfarrer in Berzdorf auf dem Eigen 12 Groschen und dem Schreiber 2 Groschen und ein Pfund Wachs für 5 Groschen bestimmte, wohl damit für ihre Seele eine Messe gelesen und eine Kerze angezündet werde 3 ). So oft nun auch Schulmeister, Schüler, Kirchendiener, Glöckner und Schreiber Bezeichnungen für denselben Mann sein mögen, so vereinigte er doch nicht immer alle die durch sie bestimmten Aemter in seiner Person; denn es gab auch in Dörfern Gerichte und Schöppenbücher, die keine Kirche hatten, so in Olbersdorf bei Zittau, Kleinneundorf, Oberneundorf, Niederneundorf. Sie brauchten wohl einen Schreiber, aber keinen Kirchendiener. Der Schüler, dem 1381 in Hermsdorf ein Garten gehörte, war vermutlich an der Kirche in Reichenau angestellt, wohin Hermsdorf, das selbst keine Kirche hatte, eingepfarrt war. Dorthin gehörte wohl auch der unmittelbar nachher genannte Kirchgarten in Hermsdorf. Erteilten nun diese Männer auch schon vor der Reformation Schulunterricht? Zu schliessen ist es zunächst aus dem Vor- 1) Jancke a. a. 0. S. 86 und R. Doehler, Diplomatarium Joachimsteinense. Neues Laus. Mag. Bd. 81 (1905), S. 28. 2) Jancke a. a. O. S. 71. 8) R. Doehler a. a. 0- S. 29.