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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (11. August 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schweizerische Landes-Ausstellung in Zürich (Fortsetzung aus Nr. 28)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte 249
- ArtikelBericht über die im Winter 1882-83 an das Kaiserliche ... 249
- ArtikelPreisbewerbung von Schweizeruhren in Bezug auf die Güte ihrer ... 251
- ArtikelImmerwährender Kalender 251
- ArtikelAufklärendes über Fabrikmarken, Muster- und Patentschutz 251
- ArtikelRathschläge für junge Uhrmacher (Fortsetzung aus Nr. 31) 252
- ArtikelSchweizerische Landes-Ausstellung in Zürich (Fortsetzung aus Nr. ... 253
- ArtikelVerschiedenes 254
- ArtikelAnzeigen 255
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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- Links
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— 254 — Arrangement überhaupt, sowie die Darstellung der verschie denen Stadien der Arbeit sind sehr interessant. Dass sich diese Firma alle erdenkliche Mühe gegeben hat, nur Gediegenes zu leisten, ist nicht zu bezweifeln. Merkwürdig, aber wahr ist, dass auch der Schwindel seine Stätte in dieser Ausstellung aufgeschlagen hat. So finden wir in einem Kasten von der weitbekannten, viel annoncirenden Firma J. B. in Bern sogenannte Reisewecker mit leuchtendem Zifferblatt ausgestellt, die bekanntlich als der reinste Humbug bezeichnet werden können. Was wird die Jury zu dieser Waare gesagt haben. — Noch viel merkwürdiger aber ist: dass sich Vertreter von guten Häusern anmaassen eine Waare auszustellen, die gar keine Berechtigung hat an der Landes ausstellung zu paradiren. Wir wollen des Bestimmtesten hoffen, dass es ohne Wissen und Willen des Centralkomitees geschehen ist. Da diese W T aare lediglich nur Spekulationszwecken dient und nicht als reell bezeichnet werden kann, so werden die be treffenden Vertreter, die wir mit Namen nennen könnten und denen das Centralkomitee volles Vertrauen schenkt, auch die Verantwortung über ihr Gebahren zu tragen haben. Die genannte Waare finden wir auf einer schwarzen Tafel in 3 Sprachen folgendermaassen angepriesen: „Andenken an die Landesausstellung“. Der Kasten enthält lauter Nickeluhren, Nickelmedaillons und Berlocken, die man eher in einer Kurzwaarenhandlung oder in einem Bazar zu kaufen sucht, aber nicht in der Landesausstellung. Der Ankaufs- resp. Herstellungspreis soll per Uhr 6 Frank und der Detailverkauf! — 8 Frank betragen. Ist das nicht Schwindel ? — Der Laie geht hier auf den Leim, denn er weiss leider nicht, dass diese Waaren keine Ausstellungs objekte sind, sondern glaubt steif und fest, da kann ich nicht fehl gehen, das muss ja etwas ganz Gutes sein und kauft. — Verlassen wir nun dieses Thema und erfreuen Herz und Sinn wieder an wirklich schöner, gediegener Arbeit, die uns hier zur Anschauung geboten ist: Es sind die Graveurarbeiten in allen Genres die von den Herren Riesen&Sohn, Ulysse Richard und Fritz Hubacher in Biel ausgestellt worden sind und zwar sehr schön, soviel ich zu beurtheilen im Stande bin, hauptsächlich von erster Firma; auch die letztere hat schöne Dekorationen in klassischen Stilarten zur Anschauung gebracht. Noch einige Bieler Firmen sind erwähnenswerth in der Gravirkunst, darunter Herr P. P. Beck in Biel, eine alte Firma, die auch rühmliches leistet und den vorhingenannten Graveuren gleichfalls ebenbürtig ist, desgleichen auch Herr Chopard de Bel in Biel. Es ist schon einmal erwähnt worden, dass die Werkzeuge für Uhrmacher sehr lückenhaft vertreten sind, ich will aber doch suchen, das Ausgestellte einzelner Werkzeugfabrikanten den Lesern vorzuführen. J. H. Perrenoud in Neuchätel stellt hauptsächlich Drehbänke aus und sind solche in ca. 8 Exemplaren von verschiedener Grösse vorhanden, worunter eine ganz neuer Art, ein sog. Tour multiple, als sehr praktisch und nützlich für Klein- und Grossuhrmacherei hervorzuheben ist. Derselbe hat ausser den Eigenschaften eines gewöhnlichen Universal-Dreh- stuhles noch folgende wesentliche Vortheile: 1) Das Handgetriebe ist auf einer Achse ausrückbar für event. Fussbetrieb, und gestattet diese Einrichtung ein rasches Anbringen sowol in dem Schraubstock, als auch auf einem Fuss mit Treteinrichtung. 2) Alle Verschlüsse werden mittels Exzenter mit Hebel bewirkt, welches System viel zuverlässiger und praktischer als Schrauben ist. 3) Der Zentrirstift, ein sehr wichtiger Theil der Maschine, ist so angebracht, dass weder Späne noch Staub denselben in seiner Funktion stören können. Dieser Drehbank sind folgende Apparate beigegeben, die es ermöglichen, alle Arbeiten auszuführen, welche in der Uhr macherei Vorkommen: a) Zwei Dockenstöcke, der eine mit einfacher Spitze, der andere mit Stufenscheiben und Mitnehmer. Die Be festigung der Spitzen geschieht durch Anzug von Ver schlusskappen der ganzen Länge nach, und bedingt die Führung derselben in der Form eines Prismas eine äusserst genaue Verschiebung der Spitzen. b ) Der Support dreht sich in einer Rinne um seine Achse; man kann sowol mittels der Klammern auf der Plan scheibe festgeschraubte Stücke flach, auch konisch und cylindrisch zwischen festen Spitzen oder in Futter ein gespannte Objekte drehen. c ) Eine verschiebbare Docke mit Lochscheibe und Buchs baumbacken. d) Universal-Bohrfutter genau zentrirend, die hauptsäch lich zum Einspannen von Bohrern dienen und in Dimensionen von 0,5 bis 4 mm zur Verwendung kommen können. Ferner 5-gespaltene Bohrfutter bis zu 5 mm genau spannend und endlich 3 Auf sätze um Stücke mit Schellack befestigen zu können. Zu erwähnen ist noch eine kleine stehende Gewindeschneid maschine für Uhrenfabriken, mit Friktionskuppelung versehen. Das Ein- und Ausziehen des Gewindbohrers geschieht auf automatischem Wege; das Maschinchen arbeitet sehr rasch und lässt an Genauigkeit der Arbeit nichts zu wünschen übrig. (Aus der Schweiz. Uhrmacherztg.) (Fortsetzung folgt.) Verschiedenes. Aus der Schweiz. Im „Bund“ findet sich folgende Notiz: Preisaufgabe, betreffend Einführung neuer Industriezweige in der Schweiz. Ein grossmüthiger Ano nymus hat dem Centralkomitee der schweizerischen Landesausstellung eine Summe von 3500 Frank eingehändigt mit der Bestimmung, den drei besten Lösungen folgender Frage als Preis zuerkannt zu werden: Welche Industriezweige könnten in der Schweiz mit Vortheil neu eingeführt, oder in höherem Maasse, als bisher geschehen, entwickelt werden? Es sind die Mittel und Wege anzugeben, welche zum Ziele führen können. Das Centralkomitee hat die Bewerbung eröffnet, für welche ihm die bezüglichen Arbeiten bis zum 1. Januar 1884 einzuliefern sind. Offenkundige Benutzung durch Schaustellung des Objektes. Unter Benutzung einer Erfindung im Sinne des Patentgesetzes ist die wirkliche Durchführung, die Verwirklichung der Erfindung entweder durch die Bethätigung des Verfahrens oder durch die praktische Anwendung des Arbeitsmittels, welches den Gegenstand der Erfindung bildet, zu verstehen. Aus dieser Begriffsbestimmung folgt, dass eine Schaustellung des Erfindungs objektes grundsätzlich als eine Benutzung der Erfindung anzusehen ist. Ob hingegen die in der Schaustellung liegende Benutzung, wie in dem Gesetz weiter verlangt wird, auch eine offenkundige war, lässt sich grundsätzlich nicht entscheiden, hängt vielmehr lediglich von der Besonderheit des ein zelnen Falles ab. Wenn eine Maschine auf einer Ausstellung nur wenige Stunden ausgestellt gewesen, dort nicht in Thätigkeit war und nur so ge zeigt wurde, dass sich ein Einblick in ihr Inneres nicht gewinnen liess, ein vorübergehendes und oberflächliches Beschauen der Maschine nicht ge nügte, um Sachverständige dergestalt mit dem Organismus derselben bekannt zu machen, dass sie die durch die Maschine dargestellte Erfindung darauf hin ohne weiteres hätten in Benutzung nehmen können, so liegt eine offen kundige Benutzung nicht vor. (Patent-Anwalt.) Englisches Patentgesetz. Herr Edwin A. Brydges, in Firma Brydges & Co., Ingenieure und Patent-Anwälte in Berlin, Königgrätzerstrasse 107, haben eine Broschüre veröffentlicht: Welche Gesetze bilden die Grundlage der jetzigen britischen Patentgesetzgebung und welche Erfindungen sind danach in England patent fähig? Die eingehende Deduktion der Broschüre schliesst mit denSätzen: ein rechtskräftiges Patent in England erhält 1) der erste und wahre Er finder, 2) der erste Einführer eines neuen Fabrikats oder Verfahrens, einer Maschine oder Vorrichtung, und zwar naohgesucht im eigenen Namen direkt oder als Mittheilung an einen britischen Unterthan und nachheriger registrirter Cession.
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