— 24 — samtfläche, von denen 29'/, Acker auf Wegeareal entfielen. Für das Kufen land bleibt weniger als 654 Acker. Das ergibt für die Kufe höchstens 32 Acker. Auf diese Gröhe habe ich tatsächlich bei Möckern und Gohlis früher geglaubt schließen zu dürfen. Neues handschriftliches Quellenmaterial') hat jedoch ein anderes ergeben. Zunächst mit Sicher heit für Gohlis. Dort gab 1672 Frau D. Schocherin Erbzins „wegen der 1 Kufen Landes, so in jeder Arth 8 Acker hält". Gohlis hatte nachweislich Dreifelderwirtschaft, 3 „Archen". Die Kufe umfaßte also früher 24 Acker. Dieselbe Größe ergibt sich anscheinend auch bei Möckern. Sicher geht sie unter 32 Acker nicht unwesentlich herab. Denn bei den erwähn ten 654 Ackern sind sicher größere Bestände an „Kolz" und Wiesenland eingeschlossen. Das läßt die Urkunde v. I. 1672 deutlich erkennen. So dann fallen die Zahlenverhältnisse auf bei den Äckern, von denen Einer, Iacob Langrock, zinste. Er gab Zins von Kaus, Kos, 24 Acker Feld, 6 Acker Wiese, 1 '/z Acker Kolz; ferner von 12 „ „ , die von einem andern Gute stammten; „ „ 6 „ „ , 1Vs Acker Wiese, '/s Acker Kolz, die wieder von einem anderen Gute stammten. In Betracht kommt für uns nur das Feld. Nur dieses bildete den Bestand der Kufe. Dann ergibt sich, daß eine zahlenmäßig ersichtliche Grundeinheit vorliegt: 24 bezw. 12 Äcker. Wegen der Nachbarschaft von Gohlis liegt die Vermutung nach 24 Acker als Kufengröße sehr nahe, zumal nachdem sich die Annahme der Größe von 32 Äcker als unmög lich, der von 30 Acker als kaum möglich erwiesen hat. Wir dürfen also annehmen, daß Iacob Langrocks Stammgut ein Kufengut war und daß er zu diesem noch ein Kalb- und ein Viertelhufengut hinzugenommen hatte. Kurz, die größte Wahrscheinlichkeit spricht für die typische Kufen- größe von 24 Acker. Bei einzelnen Orten, für welche die Kufengröße nicht ausdrücklich bezeugt ist, bei denen aber die Kufenzahl und die Gesamtfläche i. I. 1840 bekannt sind, ist es trotzdem unmöglich, die Kufengröße genauer fest zustellen, teils weil wüste Marken hinzugekommen sind, deren Größe nicht feststeht, teils weil ein größerer Bestand von Wald oder sonstigem Kerren- land in der Flur lag. Zu dieser Kategorie von Dörfern gehört Wolsshain. In der ersten Kälfte des 16. Jahrhunderts werden 14'/« zinspflichtige Kufen angegeben. 1840 ergaben sich 547 Acker 260 Quadratruten Gesamtfläche. Kier ist es nicht angängig, die Kufengröße dadurch genauer zu fixieren, daß man die Gesamtfläche durch die Kufenzahl teilt, denn zu der angegebenen Zeit hatte das Thomaskloster in Wolfshain 28 Acker Wiese. Außerdem lag in der Flur ein größerer Wald, das „Kabelholz" (---Losholz), der einst Rittergutsflur gewesen sein sollte. Die Größe selbst wird nicht angegeben. Wir erfahren nur, daß die Bauern zusammen 4 gute Schock und 10 Groschen für die Nutzung zahlten. Kier läßt sich also nur ermitteln, daß die Kufe wesentlich weniger als 35 Acker hatte. i) Ratsarchiv Leipzig Vit. XV L 1o.