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Dresdner Geschichtsblätter
- Bandzählung
- 9 = 36/45.1928/37,2
- Erscheinungsdatum
- 1928/37
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 3339.b-36/45.1928/37
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31079191Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31079191Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31079191Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 41.1933
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Dresdner Geschichtsblätter
- Autor
- Links
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Das dritte Schmuckblatt stellt die abendliche Fest tafel im Innern des Pavillons dar. August der Starke in der Mitte, ihm zur Rechten die Gräfin Dönhoff, die den Becher zum Willkommtrunk erhebt. Nings im Kreis die Hofgesellschaft, auf den von Karyatiden getragenen Emporen Musikkapellen. Kerzen erhellen den Naum, die Wände sind mit Silbergeschirr geschmückt. In den offenen Türen steht die Leibgarde. Die Architektur der Baulichkeiten ist im Vergleich mit anderen Bauten des Meisters etwas trocken. Sie trägt aber vor allem überall den Stempel des „Pro visorischen", der Festdekoration. Damit hat der Meister ja wohl auch hier das Richtige wieder getroffen. Der Schauplatz dieses Geburtstagsfestes, der Birck- holtzsche Garten in Fischersdorf, hat noch andere Feste in diesem Jahre gesehen. Aber schon 1719 war die Herr lichkeit der Gräfin Dönhoff zu Ende. Während die Gräfin Cosel aber ihre Herrschsucht mit langjähriger Haft auf Stolpen büßte, wurde die liebenswürdige und harmlosere Dönhoff an den Fürsten Lubomirski ver heiratet. „Birckholtzens" wird von ihr an den Oberstleutnant von Fontenay und dessen Gattin wegen einer Forderung von 4000 Talern abgetreten, zunächst aber nur zur Nutz nießung, da durch einen Erbstreit unter den Birckholtz- schen Erben eine Belehnung nicht möglich war. 1735 wurde dies nachgeholt, und das Grundstück von Fon tenay weiter an den Hofrat und Geheimen Kabinettsrat George Wilhelm Walther verkauft. 1778 besaß es der Kauf- und Handelsmann Moses, der es von seinem Vater geerbt hatte. Walther hatte es an Moses ver kauft, der seine im Bombardement 1760 zerstörte Tuch fabrik dort einrichten wollte. Anfang des 19. Jahrhun derts war die private Blindenanstalt dort untergebracht. Der betreffende Verein hatte es 1822 von den Erben Moses erworben sür 7000 Taler. Nach 1836 war es Schank- und Tanzlokal, seit dem Ambau 1866 erhielt es den Namen Zentralhallen. Zu Birckholtzens Zeiten stand auf dem Grundstück ein Herren- oder Wohnhaus, ein Seitengebäude, ein Viehaus, eine Scheune, ein Schuppen, ein Orangerie gebäude und eine Grotte. Der Garten bestand aus einem Baumgarten, einem Küchengarten und einem Lustgarten mit verschiedenen Lusthäusern, ^Hecken und Fontänen. Auch einige Fischbehälter waren vorhanden*. Von all den Herrlichkeiten ist heute kaum noch das ! Geringste vorhanden. Bedauerlich, daß der so ganz un persönliche Name „Zentralhallen" an Stelle der alten Bezeichnung „Birckholtzens" getreten ist. " Vgl. Ausmessung Äanns Augustus Nienborg Juni 1693 im Lauptstaatsarchiv. ' Der verbotene Trockenplatz. Von Schuldirektor i. N. Ernst Dähler. Die Bestrebungen zur Hebung der Neustadt haben schon früher die Behörden beschäftigt. Den Anlaß dazu gab ein Wäschetrockenplatz, der hinter dem „Kanzlei häuschen" bis an den Palaisgarten sich ausbreitete. Diesen Platz hatte der Fiskus früher besessen und z.T. 1753 an den Zimmermeister Johann Georg Schmidt als Zimmer- und Abbindeplatz für fiskalische Gebäude verkauft, z. T. aber behalten und an Schmidt nur ver pachtet. Nach wechselndem Besitz war der Platz 1823 in den Besitz des vr. Friedrich Wilhelm Siegel über- gegangen. Seine Witwe verpachtete ihn für 48 Taler an den verabschiedeten Soldaten Forkel, an das Königliche Rentamt mußte er außerdem 8 Taler 11 Neugroschen 2 Pfennige Pacht zahlen. Am 27. Juni 1857 schreibt das Ministerium des Innern an den Rat der Stadt, daß sich der Steindruckereibesitzer Schneider und andere Neustädter über die Art ver Benützung des Platzes beschwert und den Antrag gestellt hätten, ihn in Garten anlagen umzuwandeln. Die Beseitigung des Trocken platzes wäre aus ästhetischen und schicklichen Gründen erwünscht. Im Auftrage des Nates gibt der städtische Baukommissar Bothe sein Gutachten ab und teilt mit, Vaß die ganze Elbansicht an der Neustädter Seite durch aus keinen der Residenz entsprechenden Anblick darstelle. Er schlägt vor, neun Ellen über den Nullpunkt der Elbe > einen Ouai anzulegen. Das Material dazu könne durch Ausgrabung des Flußbettes gewonnen werden, und dann müsse eine Häuserreihe mit „anständigen Fassaden" an dieser Aferstraße gebaut werden. Der Rat trägt in seiner Sitzung vom 8. Juni 1858 zunächst Bedenken, der Frau Siegel die Benutzung des Platzes als Bleichplatz zu verbieten, da er nicht an einer öffentlichen Straße gelegen und vom Fiskus selbst als Trockenplatz in Pacht gegeben sei. Deshalb wäre es nicht gut möglich, durch ein polizeiliches Verbot gegen die Besitzerin vorzugehen. Nach längerem Hin und Her schreibt am 4. März 1859 das Ministerium des Innern an den Rat der Stadt, daß ein polizeiliches Einschreiten sehr gut angängig sei, „weil ein Aushängen der Wäsche der Schicklichkeit zuwider und einen das feinere "Gefühl für Sitte und Anstand ver letzenden Anblick gewähre, zumal ein solcher Platz der Stadt Dresden als Residenzstadt, als einer der an erkannt schönsten Städte Deutschlands, als Sammel punkt zahlreicher Fremder gebildeter Stände und als einer der ersten Pflegstätten der Kunst unwürdig sei. Es empfiehlt dem Rate, den Platz zu kaufen, und teilt noch mit, daß das Finanzministerium dem Forkel die Benutzung des fiskalischen Stückes sür den 31. Mai aufgekündigt hat.
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