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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmachergehilfe und Uhrenfabrikarbeiter in den Vereinigten Staaten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Entwicklung unseres Gewerbes
- Autor
- Pütt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelAufruf an alle Uhrmacher Berlins und dessen Vororte 50
- ArtikelZur Beachtung und Warnung! 50
- ArtikelDer Uhrmachergehilfe und Uhrenfabrikarbeiter in den Vereinigten ... 50
- ArtikelUeber die Entwicklung unseres Gewerbes 52
- ArtikelDie Stilunterscheidung an Uhren 54
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 58
- ArtikelVerschiedenes 61
- ArtikelKonkursnachrichten 62
- ArtikelVom Büchertisch 62
- ArtikelPatentnachrichten 62
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 63
- ArtikelInserate 63
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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52 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 4. gehört haben, selbst aber noch nie die Kirchturmspitze ihrer Heimat aus dem Auge gelassen haben. Wer als Uhrmacher etwas Ordentliches gelernt hat, wird sich drüben gut ernähren, aber das hat er schliesslich hier auch und braucht deshalb nicht den gewaltigen Umsturz in seinen Lebensgewohnheiten zu machen. Er bleibe im Lande und nähre sich redlich Wer aber nichts Ordentliches gelernt hat, der bleibe — es sei ihm dringend geraten erst recht im Lande und nähre sich so gut er kann und auch möglichst redlich. Otto Fichte. *SS3* Ueber die Entwicklung unseres Gewerbes. Vortrag, gehalten von Herrn Pü tt-Gütersloh in der Innungs- Versammlung Herford. Meine Herren! Gern folgte ich der freundlichen Einladung Ihres tätigen Herrn Obermeisters, um so mehr, als ich es als ein Glück empfinde, in der Gesellschaft der besten Kräfte unseres Berufes, der edlen Uhrmacherkunst, heute noch weilen und zu Ihnen aus meiner etwa 60jährigen Berufserfahrung sprechen zu können. Unter den vielerlei Handwerken ist das unsrige wohl eines der wichtigsten und notwendigsten; denn ohne eine ge ordnete Zeiteinteilung könnte der ganze Mechanismus unserer Kultur, unserer Lebensgewohnheiten und unseres allseitigen Ver kehrs nicht bestehen. Wir sind es, die diese präzise, auf der ganzen Welt gleichzeitige Zeit- und Tätigkeitsordnung durch die Uhren erst möglich machen. Schiffs- und Eisenbahnfahrten im grossen und alle sonstigen gewerblichen Arbeiten wären ohne genau zeigende Uhren einfach unmöglich. Wie sollten wohl der kaufmännische ßeisende und sein Hotelwirt bezw. dessen Küche ohne richtig gehende Uhren die geschäftliche Tätigkeit ordnen und zur rechten Zeit das leibliche Wohlbefinden ermöglichen können. Und wie oft sehen wir den Arzt mit der Uhr in der Hand den Puls des Kranken beobachten, um die Pulsschläge der Minute zu erfahren ? Die Uhr, die kleinste Maschine, muss viel mehr leisten als eine Dampfmaschine; sind es doch in einer Stunde 18000 Be wegungen des Schwungrades, die das kleine Werk vollbringt, unter öfteren Stössen, hängend, liegend, im kalten Winter und im heissen Sommer. Immer soll die Uhr genau richtig zeigen. Abweichungen sollen in der Woche bei besseren Uhren keine Minute erreichen, ja selbst ordinäre Uhren bringt der tüchtige, erfahrene Uhrmacher oft zu ganz staunenswertem Gange. Dafür sollte er auch einen seiner Leistung entsprechenden Arbeitsverdienst erzielen, damit er sich freudig und ohne Nahrungssorgen dem verantwortungs reichsten Berufe widmen, sowie seine Kenntnisse zum Wohle der ganzen Mitwelt mehren könne. Leider ist aber die Wirklichkeit unserer Tage weit entfernt von dem idealen Zustande. Ja, viele ungelernte Arbeiter anderer Berufe erzielen bei leichteren geistigen und körperlichen Beschäftigungen ohne jede Verantwortlichkeit bedeutend höhere Arbeitslöhne als wir Uhrmacher. Fragen wir nun, wie kommt es denn, dass unsere wirtschaftliche Stellung so ungenügend und traurig ist, dass wohl die meisten Arbeiten des Uhrmachers und alle seine Leistungen geringer bewertet und bezahlt werden, dass sehr viele Arbeiten uns mehr kosten als sie einbringen, und dass es fast allgemein dem Uhrmacher nicht möglich wird, ein, wenn auch kleines Vermögen zu erwerben? Schauen wir einmal in die Vergangenheit, um zu erfahren, ob es denn bei unseren Vorfahren besser war und welche Umstände die Verschlechterung der beruflichen Existenz verursacht haben. Meine Herren! Es wird Ihnen bekannt sein, dass im Mittel- alter in den entstandenen Städten die Handwerkerzünfte die stärkste und treueste Macht darstellten. Ein Meister konnte nicht jeder so _ ohne weiteres werden, dazu bedurfte es hoher Geschick lichkeit in seinem Werk und hierzu einer lange dauernden Vor bereitung. War aber ein Handwerker erst Meister, so hatte er sein reichliches Auskommen, ja, manche Meister haben es zu hohen Würden und sehr grossem Vermögen gebracht. Die Zunft half und unterstützte den jungen Meister nach allen Richtungen. Der Handwerksmeister hatte in ganz Deutschland das Bannrecht, dass die in der Bannmeile wohnenden Kunden auch seine Kunden waren usw. Die vielen Kriege des 16., 17. und 18. Jahrhunderts waren ’ nicht dem Handwerk förderlich. Die Kunst im Handwerk ver knöcherte und der Zweck der Zunft blieb nur leere Form; aber selbst in diesem halbtoten Zustande befand sich das Handwerk i noch geachtet und in behäbiger Lebenslage. Das änderte sich, als 1792 und später von Frankreich aus revolutionäre Gedanken auch in Deutschland verbreitet und eine scheinbar freiheitliche Erwerbsform von den Regierungen Deutsch lands (damals noch in sehr viele, oft kleine Staatengebilde zerteilt) gepflegt wurde. Durch die französischen Gesetze vom 2. bis 17. März und 14. bis 17. Juni 1791 wurde an Stelle der bisherigen Ordnung der Grundsatz der Gewerbefreiheit festgelegt. Bei uns wurden z. B. im Königreich Westfalen die Zunft artikel gelockert und Spezialkonzessionen eingeführt. 1806 wurden die Bann- und Vorrechte der Garn- und Leinenweberzunft auf gehoben. 1808 folgte die Aufhebung des Zunftzwanges des Bäcker-, Höker- und Schlächtergewerbes, 1809 die Aufhebung der Müllerzunft und am 2. November 1810 wurde durch das Edikt die allgemeine Gewerbefreiheit und eine Gewerbe steuer eingeführt. Durch die Lösung des Gewerbescheines hatte der Inhaber das Recht gewonnen, im ganzen Staatsbereiche das auf dem Scheine benannte Gewerbe auszuüben, und keine Zunft, keine Korporation, kein einziger durfte ihn an der Ausübung des Ge werbes hindern. Das Gesetz von 1811 aber gestattete auch jedem, der keiner Zunft angehörte, Lehrlinge und Gehilfen anzunehmen. Dem Zunftgenossen war es jetzt erlaubt, zu jeder Zeit aus dem Zunft- verbande auszulreten. Jedermann hatte jetzt auch das Recht, so viele Gewerbescheine zu lösen und natürlich auch so viele Ge werbe zu betreiben, als ihm gefiel. In dem Zunftferbande durfte früher und bisher aber jeder nur ein Handwerk betreiben. Man hob die Zünfte noch nicht auf, sondern nahm ihnen nur alle Vorrechte. Es war nun die allgemeine Gewerbefreiheit eingeführt, je doch das Handwerk war damit nicht einverstanden, und in vielen Petitionen verlangten die Handwerker von der Regierung Abhilfe doch ohne Erfolg. Zucht, Ordnung, Standesehre, Pflichtgefühl schwanden schnell, und noch viel schlimmer war, dass der Mittel stand die in der Zunftorganisation beruhende feste Stütze verlor. König Friedrich Wilhelm gab 1820 den ersten Anstoss zu einer Revision der Gewerbe£esetze. Der Direktor des statistischen Bureaus, Hoffmann, reichte nun am 31. Januar 1835 einen sehr mangelhaften Gesetzentwurf ein, den das Ministerium des Innern umarbeiten liess, und dieser Entwurf wurde dann 1839 den Provinzialständen und 1841 dem Staatsrate zur Beurteilung vor gelegt. Endlich 1845, am 17. Januar, erschien die allgemeine Gewerbeordnung, die auf dem Boden der Gewerbefreiheit steht; sie beseitigt alle noch etwa existierenden Bann- und Zunftrechte’ sowie die gewerblichen Abgaben mit Ausnahme der Staats gewerbesteuer. Alte Innungen konnten bestehen bleiben, neue gegründet werden, sie hatten aber keinen rechtlichen Charakter. Die Aufgaben der Innungen sind jetzt: Förderung der gemein samen gewerblichen Interessen, Ueberwachung des Lehrlings und Gesellenwesens, Fürsorge für die Witwen und Waisen der Innungsgenossen usw., Aufnahme des Lehrlings vor der Innung schriftlicher Lehrvertrag. ’ Für eine grössere Anzahl von Handwerken wurde der Befähigungsnachweis verlangt (Meisterprüfung). Erst nach be standener Meisterprüfung konnte man in eine Innung aufgenommen werden und Lehrlinge annehmen usw. Befriedigung brachte das Gesetz von 1845 nicht. Die Abschaffung der Gewerbefreiheit wurde immer heftiger verlangt. Sogar das Jahr 1848 zeitigte ein sehr starkes Ver langen nach Aufhebung der Gewerbefreiheit. Ueber 500 Petitionen mit vielen Tausenden Unterschriften selbständiger Handwerker wurden dem Frankfurter Parlament zugestellt, alle sprachen sich gegen die Gewerbefreiheit aus. Vom 15. Juli bis 18. August 1848 tagte in Frankfurt a. M. der sogen. Handwerkerkongress. Dieser richtete an die in der Paulskirche tagende Nationalversammlung eine Eingabe die die Worte enthielt:
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