Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fachkonferenz der Interessenverbände der Gold- und Uhrenbranche in Leipzig, Hotel Sachsenhof, am 14. Oktober 1910
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 321
- ArtikelTagesfragen 322
- ArtikelFachkonferenz der Interessenverbände der Gold- und Uhrenbranche ... 322
- ArtikelSprechsaal 325
- ArtikelVIII. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der ... 327
- ArtikelBriefe von der Weltausstellung in Brüssel (V) 329
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 330
- ArtikelVerschiedenes 334
- ArtikelKonkursnachrichten 336
- ArtikelVom Büchertisch 336
- ArtikelPatentbericht 336
- ArtikelBriefkasten 336
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 2l. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 325 Jahre wenigstens einmal seinen Laden auf seine Sicher heit hin durch einen tüchtigen Schlosser prüfen.“ Punkt 9. Herr Heckei behandelt in ausführlicher Weise die Regelung des Ausverkaufswesens nach den neuen Bestimmungen und weist dabei auf die Nr. 15 des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“ hin, in der in einer Tabelle alle die Städte auf geführt sind, die die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen durch allgemeine Ausführungsbestimmungen erweitert haben. Der Zentralverband hat eine Petition ausgearbeitet, die den einzelnen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt werden soll, damit diese dann an die betreffenden Begierungspräsidenten oder Amtshauptmann schaften herantreten. Es läge gerade im Interesse unserer Branche, dass möglichst überall Ausführungsbestimmungen er lassen werden, durch die die Art des Ausverkaufs der Kontrolle der Behörde unterstellt werde. Herr Berger weist darauf hin, dass bei allen Ausverkäufen, soweit sie nicht durch das Gesetz gestattet sind, bei der hiesigen Polizeibehörde ein Verzeichnis über das Warenlager eingereicht werden muss. Herr König beschäftigt sich als der Verfasser der von Herrn Heckei vorgelesenen Petition eingehend mit dieser Frage und sieht in den Ausführungsbestimmungen eine Notwendigkeit, weil durch sie der Nachschub von Waren unmöglich gemacht würde. Wenn der Saison- und Inventurausverkauf in einer Branche nicht der Ueblichkeit entspreche, dann fallen diese Punkte unter die schärferen gesetzlichen Bestimmungen, und das müssten wir allenthalben zu erreichen suchen. Nach Herrn Obermeister Fischers Ansicht gehören Inventur- und Saisonausverkauf nicht zu Notwendigkeiten im Juwelier- und Uhrmachergewerbe. Herr Baumert befürwortet die Weitergabe der ausgearbeiteten Petition an die zuständigen Stellen, und der Zentralverband wird gebeten, sie den einzelnen Verbänden zu übermitteln, damit diese die Weitergabe veranlassen können. Punkt 10. Der Betrug durch Schecks sei am sichersten dadurch zu bekämpfen, dass man in den Detailleurkreisen beachte, dass hier ein übliches Zahlungsmittel nicht vorliege. Er hat nur Geltung bei Personen, die man gut kennt. Herr Berger mahnt gleichfalls zur Vorsicht, denn nur dadurch seien Verluste zu ver meiden. Herr Heckei schlägt vor, dass Herr Dr. Fischer einen Artikel über den Scheck als Zahlungsmittel ausarbeite. Herr Ober meister Fischer stellt den Grundsatz auf, dass der Scheck unter unbekannten Leuten kein Zahlungsmittel ist. Herr Berger weist im Zusammenhänge damit auf den Wechsel als Zahlungsmittel hin- Herr Dr. Fischer wird einen entsprechenden Artikel aus arbeiten. Punkt 11. Herr Heckei hat sich die Orientierung über diese Frage angelegen sein lassen und durch seinen Rechts beistand nach eingehender Prüfung den Bescheid erhalten, dass hier nach rechtlicher Auffassung Unterlagen zu einem Vorgehen nicht gegeben werden. Man verlässt deshalb diesen Gegenstand. Punkt 13. Herr Baumert geht in eingehenderWeise den Ursachen des Garantieunfugs nach und verweist auf den im „Goldwaren-Grossist“ unter dieser Spitzmarke erschienenen Artikel der Nr. 13. 1 ) Vom Schwindel sei dieser Unfug oft nicht weit entfernt. Man schätze jedenfalls den Fachmann mit derartigen Zumutungen, wie sie in einer 25jährigen Garantiezeit liegen, recht gering ein. Herr Baumert schlägt vor, dass man sich an den Kreditoren verein wende, der auf dem Wege der Umfrage bei den Fabrikanten zu erfahren suche, welches Interesse diese an der Garantiezeit haben. Uebernimmt die Angelegenheit der Kreditorenverein nicht, dann wolle sich der Grossistenverband im Aufträge der Verbände direkt an die Fabrikanten wenden. Herr Dr. Fischer klärt über die Rechtsgründe auf, die der Garantiezeit eigen sind. Es handelt sich nach den gesetz lichen Bestimmungen um einen Anspruch, der nach 6 Monaten verjährt, indes aber in Form von anderen Vereinbarungen ent sprechend verlängert werden kann. Das sei die eigentliche Garantiefrist. Die Verjährungsfrist sei so zu verstehen, dass, wenn sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel an der Ware zeigt, 1) Man vergleiche den Aufsatz in Nr. 19 dieser Zeitschrift. (Die ßedaktion.) der Verkäufer verpflichtet sei, hier Wandlung zu schaffen. So bald eine solche Forderung geltend gemacht werde, tritt von diesem Tage an die sechsmonatige Respektsfrist in Kraft, nach deren Ablauf die Verpflichtung der Wandlung erlösche. Herr Obermeister Fischer ist mit Herrn Baumert der Meinung, dass dem Unfug des Inserierens mit einer Garantiefrist entgegengetreten werden müsse. Herr Marfels schlägt folgende Resolution vor, die einstimmig Annahme findet: „Die Versammlung missbilligt die von manchen Fabri kanten gewährte langjährige Garantie für Doublewaren und beschliesst, den Kreditoren verein zu bitten, diesem Missstande nach Möglichkeit entgegen zu treten.“ Herr Baumert wird als Vorsitzender des Grossistenverbandes beauftragt, in dieser Angelegenheit mit dem Kreditoren verein weiter zu verhandeln. Punkt 12. Herr Baumert stellt den Antrag, einige Herren zu wählen, die die Geschäftsordnung ausarbeiten. Herr Ober meister Fischer weist auf die grundlegenden Bestimmungen hin, die hierüber bereits im letzten Protokoll enthalten sind. Herr Heckei wird beauftragt, eine Satzung, die möglichst kurz ge fasst sein soll, auszuarbeiten und der nächsten Sitzung vorzulegen. Herr Marfels will bestimmt wissen, wann und wo die nächste Sitzung stattfinden soll und wer sie einberuft. Die Städte Leipzig, Berlin und Halle sollen wechselweise für die Sitzungen in Frage kommen. Herr Marfels wünscht, dass die Einberufung für die nächste Sitzung Herrn Fischer überlassen bleibt. Es wird aber be schlossen, Herrn Marfels damit zu beauftragen, und als un gefährer Zeitpunkt wird der Monat Februar in Vorschlag gebracht und gebilligt. Punkt 14. In der Postbeischlussfrage will man die Ent scheidung der Berufungsinstanz abwarten und dann erneut hierzu Stellung nehmen. Punkt 15 soll in der nächsten Sitzung behandelt werden, da Herr Stöffler, den diese Frage besonders interessiert, nicht zugegen ist. Herr Obermeister Fischer gibt bekannt, dass sich der Kreditorenverein entschuldigen lasse. Der in diesem Schreiben angeregte Punkt, betreffend die Konkursordnung, soll auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden. Damit schliesst die Sitzung um 8 Uhr abends. , N. Sprechsaal. In dieser Rubrik räumen wir unsera geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Sollen wir Abzahlungsgeschäfte zu machen suchen? Ein Beitrag zur Hebung des Standes und unserer Lage. (Von H. W., Mitglied des Hamburger Uhrmachervereins.) Es muss auf jeden gutgemeinten Rat, auf jeden Hinweis eingegangen werden, der dazu angetan ist, die Lage des Uhrmachers im all gemeinen zu bessern, und keine Anregung, die zu neuem Denken Veranlassung gibt, darf ausser acht gelassen werden. So las ich aufmerksam den ebenso überschriebenen Artikel in Nr. 19 dieser Zeitung, und aus den Bildern, die sich Satz auf Satz vor mir entrollten, entstand mein Urteil; kein verneinendes — auch kein bejahendes, sondern mit diesem meinem Urteil wünsche ich nur, die in gewissem Sinne recht bedeutungsvolle Frage zu beleuchten. An dem Artikel selbst ist nichts zu deuteln. Der Herr Verfasser schildert jedem vernehmlich Nach- und Vor teil, Gefahr und Glück, die den Menschen erstehen, sobald sie an ein gewagtes Unternehmen gehen. Wichtige und von durchschlagender Bedeutung aufgestellte Fragen haben nach meinem Ermessen nur dann Berechtigung, wenn sie vermögen, die Lage aller Uhrmacher zu bessern.
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