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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechtsauskünfte und Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- ArtikelCentral-Verband 193
- ArtikelProgramm zum Verbandstage des Central-Verbandes der Deutschen ... 194
- ArtikelAnträge für die Tagesordnung des XIII. Verbandstages in München 194
- ArtikelQuittung über Eingänge 194
- ArtikelVerband Deutscher Uhrengrossisten 195
- ArtikelUrlaub unter Fortbezug des Gehaltes? (II) 196
- ArtikelDie Gründung des Niedersächsischen Uhrmacher-Unterverbandes in ... 198
- ArtikelAus Münchens Vergangenheit und der Geschichte seines Handwerks ... 199
- ArtikelSprechsaal 200
- ArtikelRechtsauskünfte und Briefkasten 202
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 203
- ArtikelUhrmachergehilfenvereine 204
- ArtikelVerschiedenes 204
- ArtikelKonkursnachrichten 207
- ArtikelVom Büchertisch 207
- ArtikelMitglieder-Verzeichnis des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten ... 207
- ArtikelPatentbericht 208
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 208
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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202 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. Nr. iä. Entwurf zu Satzungen des Central-Verbandes. § 1. Name und Begriff. Die deutschen Uhrmacher, die die vorliegenden Satzungen angenommen haben, bilden den Central-Verband der Deutschen Uhrmacher. § 2. Zweck. Der Zweck desselben ist die Hebung der Uhrmacherkunst und die Förderung der gemeinsamen idealen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Alle politischen und religiösen Be strebungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. .§ 3. Mittel zur Erreichung des Zweckes. a) Einteilung der deutschen Uhrmacherschaft in Landes verbände — Gaugruppen — Ortsvereinigungen oder Innungen. b) Verbandstage. c) Ein Vorstand. d) Ein, Ausschuss. e) Eine Kasse. f bis s wie 2 bis 14 des Satzungsenlwurfes § 3. § 4. Mitgliedschaft. Wie § 4 des Entwurfs. § 5. Austritt. Wie § 5 des Entwurfs. § 6. Landesverbände. Die Einteilung der deutschen Uhrmacherschaft in Landes verbände erfolgt unter Zustimmung derselben durch den Vorstand und Ausschuss. Die Landesverbände setzen sich zusammen aus Gau gruppen. Diese aus Innungen, Ortsvereinigungen und eventuell einzelnen Mitgliedern. An der Spitze jedes Landesverbandes steht ein Vertreter (Vorsitzender), der auf 3 Jahre gewählt wird. Ueber die innere Einrichtung der Landesverbände beschliessen die Landes verbandstage. Dieselbe darf aber nicht im Widerspruch mit den Central -Verbandssatzungen stehen. § 7. Verbandstage. Die Verbandstage werden gebildet: a) aus dem Vorstand; b) dem Ausschuss; c) den Abgeordneten. . Letztere werden von den Ortsvereinigungen oder Innungen gewählt nach Massgabe ihrer Mitglieder und zwar auf je zehn Mitglieder ein Abgeordneter. Vereinigungen, von weniger als zehn, jedoch mindestens fünf Mit gliedern haben ebenfalls das Eecbt, einen Abgeordneten zu wählen. Die ordentlichen Verbandstage werden aller 3 Jahre ab gehalten. Ausserordentliche Verbandstage beruft der Ausschuss, wenn erforderlich. Er muss dies tun, wenn Vs der Abgeordneten des letzten Verbandstages dies beantragt. Die Tagesordnung ist 4 Wochen vorher, der Sitzungsbericht tunlichst bald nach dem Verbandstag im Amtsblatt des Central- Verbandes bekanntzugeben. § 8. Den Wirkungskreis des Verbandstages bilden: a) Entgegennahme der Verwaltungs- und Kassenberichte des Vorstandes und Ausschusses. b) Beratung und Beschlussfassung über sämtliche den Verband betreffende Angelegenheiten und etwa gestellte Anträge, nament lich über die in § 3 genannten Mittel zur Erreichung des Zweckes. c) Wahlen. d) Festsetzung der Jahresbeiträge. e) Aenderung der Satzungen. § 9. Vorstand und Ausschuss. '*"* Der Vorstand besteht aus: dem I. und II. Vorsitzenden, dem I. und II. Schriftführer, dem Kassierer. Diese sind vom Central-Verbandstag zu wählen. Im übrigen § 9, Absatz 2, 3 und 4 des Entwurfes. Der Ausschuss wird gebildet aus den Vertretern der Landes verbände. § 10. Wirkungskreis von Vorstand und Ausschuss. a) Vertretung der Uhrmacherschaft nach aussen. b) Durchführung aller im § 3 gedachten Mittel, überhaupt Besorgung aller Angelegenheiten im Sinne des Verbandstages. c) Einberufung und Vorbereitung aller Verbandstage und Ausführung der Beschlüsse derselben. Die Tätigkeit des Vorstandes und Ausschusses regelt sich nach besonderer Geschäftsanweisung. Vorstand und Ausschuss treten in der Kegel jährlich einmal zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. § 11. Kasse. Zur Bestreitung der Kosten besteht eine Kasse. Das Rechnungs jahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Der Verbandsbeitrag beträgt 2 Mk. für das Jahr und ist bis 31. Januar zu entrichten. § 12. Ausschluss. Wie § 28 u. 29 des Entwurfes. § 13- Wie § 40 des Entwurfes. § 14. Satzungsänderung. Wie § 38 des Entwurfes. § 15. Die §§ 35, 36, 37 des Entwurfes. § 16. Auflösung. Wie § 39 des Entwurfes. Rechtsauskünfte und Briefkasten. P. W. in D. Wir glauben Ihnen gern, dass Sie geschädigt werden, wenn Ihr Gehilfengesuch, das bei uns und ausserdem noch in einer anderen Fachzeitung erschien, 14 Tage später von einer dritten Zeitung ohne jeden Auftrag nachgedruckt wird. Ganz richtig schreiben Sie, dass Sie den 20 Bewerbern gegen über, denen Sie abschrieben, als Lügner daständen; ausserdem machen sich die Gehilfen, die auf das nachgedruckte Inserat in gutem Glauben eine Bewerbung einreichen, unnötige Arbeit und Kosten. Von einer Verfolgung der Angelegenheit wollen wir aber für diesmal absehen. Die Strafe bleibt ja doch nicht aus. Die Gehilfen werden sehr bald die Beobachtung machen, wie unzuverlässig der Arbeitsmarkt der betreffenden Zeitung ist und diese später nicht mehr benutzen. Die Sprache, die in derselben Zeitung gegen einen hochangesehenen Kollegen in jüngster Zeit geführt wurde, ist auch nicht dazu angetan, ihr die Sympathien der Meister und auch der anständigen Gehilfen einzutragen. G. S. G. Wenn Sie für den guten Gang der reparierten Uhr gutgesagt haben, so haben Sie durchaus keine Verpflichtung, eine gesprungene Feder zu ersetzen. Selbst wenn Sie die Feder bei der Reparatur ersetzt hätten (was hier nicht einmal der Fall ist), kann niemand verlangen, dass Sie unentgeltlich eine neue ein- setzen, da es kein Mittel gibt, das Springen der Federn zu ver hindern. Soll sich die Garantie auch auf Mängel erstrecken, die Sie nicht zu vertreten haben (hier das Springen der Feder), so würde eine besondere Abmachung nötig sein. Sch. in L. Ihre Angelegenheit haben wir direkt erledigt. Sie haben recht getan, dass Sie sich nicht durch die Aufforderung des Rechtsanwalts ins Bockshorn jagen Hessen.
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