21 ein mit den Gewerkschaften abgestimmtes und durch den sächsischen ADGB-Vorsitzenden Karl Arndt mit eingebrachtes arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisches Programm im Landtag vor. Die Komplexität der Krise erkennend, versuchte sie sowohl auf Landes-, als auch auf Reichsebene Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einzufordern. Im einzelnen sah dieses Programm folgende Punkte vor: I. die Regierung zu ersuchen, bei der Reichsregierung für Erfüllung nachstehender notwendiger Forderungen unverzüglich einzutreten: a) weitestgehende Unterstützung der vom Land Sachsen und den Gemeinden geplanten Not standsarbeiten durch Vermittlung von Krediten und Beihilfen, Genehmigung zur Aufnahme von Anleihen; b) Bereitstellung von besonderen Mitteln zur produktiven Erwerbslosenfürsorge, insbesondere für den Wohnungsbau, für Hochbauten und für Verkehrsanlagen; c) Einwirkung der Reichsregierung auf die Reichsbahn zur baldigen Fertigstellung der be gonnenen Bahn- und Bahnhofiumbauten sowie zur Inangriffnahme der Elektrofizierung der Reichsbahnlinien des ehemals sächsischen Betriebsnetzes und um Berücksichtigung der sächsischen Industrie bei Vergebung von Aufträgen; d) Einwirkung auf die Reichspostverwaltung im selben Sinne; e) Bereitstellung der Mittel für den Bau des Südflügels des Mittellandkanals (Elster-Saale- Kanal); II. die Landesregierung zu ersuchen, um: a) sofortige Vorlegung eines Arbeitsbeschaffungsprogramms für die Herbst- und Wintermonate 1929/30, insbesondere: 1. Erfüllung des vom Landtag beschlossenen Wohnungsbauprogramms (30000 Wohnungen pro fahr), 2. Inangriffnahme des Talsperrenprojekts, insbesondere im Gottleuba- und Müglitztal, Fertigstellung der Talsperre Lehnmühle, 3. Regulierung der Flußläufe (u.a. Mandau, Spree, Neiße, Chemnitz-Fluß, Pleiße, Mulde), 4. Ausführung der vom Landtag beschlossenen Frauenklinik in Plauen und des Erweite rungsbaues bei der staatlichen Frauenklinik in Chemnitz, 5. Fortsetzung der Meliorationen bei Großenhain, 6. Bau der Elbbrücke bei Kaditz, 7. Gewährung weiterer Mittel (1250 000 RM) für den Ausbau der Blaufarbenwerke in Oberschlema und (1 000 000 RM als erste Rate) für die Erweiterung der staatlichen Hüttenwerke in Freiberg; b) restlose sofortige Erfüllung der vom Landtag beschlossenen Anträge zur sofortigen Arbeitsbe schaffung; c) Bereitstellung ausreichender Mittel für die Gemeinden und Bezirks-Fürsorgeverbände zur Arbeitsbeschaffung und zur Unterstützung der in der Arbeitslosenversicherung nicht bezugs berechtigten Erwerbslosen. v