45 Freiluftanlage der Klinik für Naturheilkunde am Rudolf-Heß-Krankenhaus Du ein deutscher Ahnherr bist!«. Zur »praktischen Demonstration« der verfehlten Schul medizin und Bevölkerungspolitik der Weimarer Republik, die die erblich Schwachsinni gen und die im »Kampf ums Dasein« Versagenden verschont habe, fuhren die Kursteilneh mer nach Arnsdorf bei Dresden zur Besichtigung der »Landesanstalt«. 181 Bereits zum Zeitpunkt der faschistischen »Machtübernahme« war in Deutschland eine Situation entstanden, für die eine weitgehende Anerkennung der eugenisch-rassenhygieni- schen Bewegung ebenso typisch war wie die Bereitschaft, die Weitergabe der vermuteten erblichen Anlagen geistig und körperlich behinderter Menschen zu unterbinden. Das staat liche Instrument dazu wurde mit dem am 14. Juli 1933 verabschiedeten »Gesetz zur Verhü tung erbkranken Nachwuchses« geschaffen, das die eugenische Sterilisierung sogenannter Erbkranker legitimierte. Im Zuge der nicht zuletzt von der Staatsakademie übernomme nen Propagierung dieses neuen Gesetzes erfolgte eine maßlose und diskriminierende Auf rechnung der angeblich überstarken finanziellen Belastung des Sozialhaushaltes durch die Unterhalts- und Fürsorgekosten für Erbkranke, denen damit das Stigma von »Volkschäd lingen« aufgezwungen wurde. Das vom faschistischen Rassismus geprägte Sondergesetz for derte zwangsläufig Willkür und verhalf schließlich dazu, gewaltsame Umgangsformen mit »Erbkranken« einzuüben und zur Alltagsroutine auch des ärztlichen Handelns werden zu lassen. Damit bereitete es den Boden für die mit Kriegsbeginn einsetzenden noch extreme ren Formen der Verfolgung der sogenannten »Minderwertigen«. Im Herbst 1939 begann die später unter der Tarnbezeichnung »T 4« geführte Massenmordaktion an den als unheil-