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Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Titel
- Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Untertitel
- Landesverfassung und Reformen in Sachsen nach 1831
- Verleger
- Kulturakademie
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1991
- Umfang
- 88 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2007 8 007577
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id35137583X2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id35137583X
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-35137583X
- SLUB-Katalog (PPN)
- 35137583X
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1991,2
- Titel
- Verfassungsgebung und Judenfrage
- Autor
- Muhs, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDem Mute aller Sachsen anvertraut -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDie bürgerliche Revolution von 1830/31 und Sachsens Übergang zum ... 5
- KapitelDie Menschenrechtsproblematik in der sächsischen Verfassung von ... 13
- Kapitel"Wer kommt durch die Stürme der Freude?" Aspekte Dresdner ... 16
- KapitelDer Dante-Kreis des Prinzen Johann 26
- KapitelVerfassungsgebung und Judenfrage 31
- KapitelMoritz August Richter - ein Chemnitzer Advokat als Propagandist ... 36
- KapitelBernhard Moßdorfs radikal-demokratischer Verfassungsentwurf 41
- KapitelZur Staats- und Verwaltungsreform nach 1830 47
- KapitelDresden auf dem Weg zur bürgerlichen Kommunalpolitik 53
- KapitelSächsische Verfassung und bürgerliche Agrarreform 58
- KapitelDie Erneuerung des "Elementar-Volksschulwesens" im Rahmen der ... 64
- KapitelDas wissenschaftliche Staatsexamen - ein spätes Kind der ... 70
- KapitelSächsische Landtagsordnung im 19. Jahrhundert 79
- Titel
- Dem Mute aller Sachsen anvertraut
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31 Rudolf Muhs Verfassungsgebung und Judenfrage Die Judenfrage, wie sie Anfang des 19. Jahrhunderts überall in Deutschland aufgeworfen wurde, hing aufs engste zusammen mit jenem allgemeinen Prozeß der Herausbildung einer an den Grund sätzen der Freiheit von Person und Eigentum orientierten und im übrigen der marktwirtschaftli chen Konkurrenz unterworfenen Staatsbürgergesellschaft, die im Übergang zur Repräsentatiwerfas- sung ihren öffentlich-rechtlichen Ausdruck fand. Speziell ging es bei der Judenfrage darum, wie sich in diesen Prozeß eine ethnisch-religiöse Minderheit einbeziehen ließe, deren Angehörige bislang eine von gesetzlicher Diskriminierung, ökonomischer Beschränkung und sozialer Absonderung ge kennzeichnete Randexistenz gefristet hatten. Bezweckt wurde, in der Sprache der Zeit, eine „bürger liche Verbesserung” der Juden, worunter aber doppeldeutig sowohl die Forderung nach ihrer Besser stellung durch die Obrigkeit begriffen sein konnte als auch die Erwartung, daß sie selbst sich sozial moralisch bessern würden. Daß eine gesellschaftliche Integration und kulturelle Assimilierung der Außenseiter am ehesten durch die Einräumung völliger Rechtsgleichheit mit allen übrigen Staatsbür gern zu bewirken sei (und daß die darin liegende Abstufung der Konfession zur Privatsache zudem auch den volksmäßigen Zusammenhalt der Juden untergraben werde), bildete den Kern des Eman zipationsgedankens, wie ihn die Aufklärung formuliert und die Französische Revolution erstmals in die Tat umgesetzt hatte. Zu einer solchermaßen konzipierten Lösung der Judenfrage konnten sich die Väter der sächsischen Verfassung vom 4. September 1831 freilich nicht durchringen, was in An betracht der Vorgeschichte sowie der Folgewirkungen einen deudichen Schatten auf ihre Leistung fallen läßt. Die Tatsache, daß die jüdische Gemeinschaft in Sachsen zu diesem Zeitpunkt allenfalls 800 Perso nen zählte und somit lediglich 0,3 % der Gesamteinwohnerschaft des Landes ausmachte, berechtigt auch keineswegs zu dem Schluß, die Judenfrage sei in Anbetracht der Gewichtigkeit anderer The men ein unbedenklich zu vernachlässigendes Randproblem der umfassenden Staatsreform gewesen. Denn einmal war die Unterlassung alles andere als ein Versehen, und zum anderen gibt bereits die Frage, warum das Reich der Wettiner, einige judenleere Kleinstaaten ausgenommen, den bei wei tem niedrigsten jüdischen Bevölkerungsanteil aller deutschen Länder aufzuweisen hatte, Anlaß zu Nachfragen. In jedem Falle aber gilt es zu beachten, was Alphonse Levy, in der bis dato letzten Ge samtdarstellung zum Thema, schon 1901 als „unumstößliche Wahrheit” bezeichnet hat, daß näm lich „die wechselnden Geschicke der Juden kennzeichnend sind für die Stufe der Kultur, auf der die Völker stehen, unter welchen sie leben”. 11 Doch während der wilhelminische Historiker darin noch die Gewähr einer glücklichen Zukunft der sächsischen Juden sehen konnte, liest sich seine Feststellung von heute aus eher als Verdammungsurteil über die Zustände an Elbe und Pleiße, und zwar nicht nur während des „Dritten Reiches”, sondern auch nach 1945. Nützlich als Aushängeschild, doch politisch neutralisiert, genossen die neubegründeten jüdischen Gemeinden eine großzügige Alimentierung seitens der Partei- und Staatsführung der DDR. Ande rerseits konnte eine israelfreundliche Orientierung dem einzelnen zum Verhängnis werden, während
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