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Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Titel
- Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Untertitel
- Landesverfassung und Reformen in Sachsen nach 1831
- Verleger
- Kulturakademie
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1991
- Umfang
- 88 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2007 8 007577
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id35137583X2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id35137583X
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-35137583X
- SLUB-Katalog (PPN)
- 35137583X
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1991,2
- Titel
- Das wissenschaftliche Staatsexamen - ein spätes Kind der Revolution von 1831
- Autor
- Klein, Thomas
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDem Mute aller Sachsen anvertraut -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDie bürgerliche Revolution von 1830/31 und Sachsens Übergang zum ... 5
- KapitelDie Menschenrechtsproblematik in der sächsischen Verfassung von ... 13
- Kapitel"Wer kommt durch die Stürme der Freude?" Aspekte Dresdner ... 16
- KapitelDer Dante-Kreis des Prinzen Johann 26
- KapitelVerfassungsgebung und Judenfrage 31
- KapitelMoritz August Richter - ein Chemnitzer Advokat als Propagandist ... 36
- KapitelBernhard Moßdorfs radikal-demokratischer Verfassungsentwurf 41
- KapitelZur Staats- und Verwaltungsreform nach 1830 47
- KapitelDresden auf dem Weg zur bürgerlichen Kommunalpolitik 53
- KapitelSächsische Verfassung und bürgerliche Agrarreform 58
- KapitelDie Erneuerung des "Elementar-Volksschulwesens" im Rahmen der ... 64
- KapitelDas wissenschaftliche Staatsexamen - ein spätes Kind der ... 70
- KapitelSächsische Landtagsordnung im 19. Jahrhundert 79
- Titel
- Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Autor
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70 Thomas Klein Das wissenschaftliche Staatsexamen ein spätes Kind der Revolution von 1831 Wie umfassend revolutionäre Vorgänge das Leben auch von Schulen und Hochschulen berühren, dar über bedarf es keiner weiteren Besinnung: Wir stehen mitten drin, und den Älteren unter uns sind dafür noch die Jahre 1945 ff., 1933 ff., 1918 ff. im Gedächtnis ebenso wie den Historikern die Zeit alter von Reformation und katholischer Reform oder das Zeitalter der bürgerlichen Revolutionen und Reformen nach 1789. Dies gilt ebenso für Sachsen wie für Deutschland und seine Staaten im Ganzen und für Europa, besonders Westeuropa. Dabei pflegen immer alle Seiten des Bildungswesens betroffen zu werden: die innere Organisation der Schulen ebenso wie ihre Einbindung in das politi sche System, die Unterichtsziele ebenso wie die Unterrichtsmethoden, der Lehrerstand und seine so ziale Lage ebenso wie seine Aus- und Vorbildung. 11 Was die bürgerlichen Revolutionen betrifft, so kommt dabei der von 1830/31 eine viel größere Be deutung zu als der von 1848/49, und das gilt ebenso von Sachsen wie von zahlreichen anderen deut schen Staaten und verdiente sicherlich einmal eine vergleichende Betrachtung. Aus der Vielzahl der die Schulen berührenden Entwicklungen greifen die folgenden Ausführungen eine heraus, der im Zusammenhang mit der Ausbildung der Lehrer eine große Rolle zukommt; die Entstehung des wissenschaftlichen Staatsexamens für die künftigen Lehrer an Höheren Schulen („Ge lehrtenschulen , Gymnasien) als eines markanten Schnittpunktes verschiedener bedeutsamer Linien: von der geistlich-kirchlichen zur säkularen Ausrichtung der Schule, vom Fürsten- und Herrschaftsdie ner zum Staatsbeamtenstatus der Lehrerschaft, von der universitär-selbstbestimmten zur staatlich-regle- mentierten Lehrerausbildung. Das Thema ist ebenso interessant und bedeutsam wie - mit einer Ausnahme 2 ’ - noch ganz unbear beitet. Es bietet sich seine Behandlung für Sachsen an, da hier die Aktenlage - anders als in dem ei nen untersuchten Fall — besonders günstig ist. 3 ’ Erste Planungen, an denen die Universität Leipzig beteiligt war, lassen sich bis 1832 zurückverfol gen — es ging um die Aufstellung von Studienplänen in den philologischen Fächern —, blieben aber liegen 4 ’. Auftraggeber war das 1831 geschaffene Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, innerhalb dessen die Federführung dem Kirchen- und Schulrat D. theol. h. c. Gottlob Leberecht Schulze 3 ’ übertragen war. Das Volksschulgesetz, seine bedeutendste Leistung, war am 6. Juni 1835 an genommen worden. Noch im gleichen Monat wandte Schulze sich wieder der Höheren Schule zu. Der im Juni 1835 vorgelegte erste Entwurf 6 ’ eines Prüfungsreglements enthielt bereits viele Vorgaben für das Regulativ von 1843 und stellte ein den zeitgleich ausgearbeiteten Prüfungen für staatliche Ver- waltungs- und Justizbeamte nachgebildetes Examen dar, welches unmittelbar in der Schule im Unter richt verwertbares, abrufbereites Wissen enzyklopädischer Art festzustellen bestimmt war. Wissen schaftliche Vertiefung i.e.S. gab es weder hier noch dort; dies galt für die schriftlichen wie mündli chen Prüfungsteile.
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