29 mit der Bitte um Übergabe eines Bauplatzes an den Rat der Stadt schrieb: »Es sind nun bald andert halb Jahrhunderte, daß den Juden nachdem man in den finsteren Zei ten des Mittelalters sie zu Tausenden hingewürgt, der Eintritt in Sachsen wieder erlaubt wurde u. noch haben sie kein Gotteshaus, noch keine öffentliche Anerkennung, noch verrichten sie im Verborgenen, in meist unzugänglichen Stuben ihren Gottesdienst!« 5 * Frankel war im Interesse seines An liegens in den Formulierungen vor sichtig genug. Daß in Sachsen die Rechtlosigkeit der Juden insbeson dere hinsichtlich ihrer Religionsaus übung noch einmal in der Juden ordnung 1772 gesetzlich zementiert worden ist, spricht er gar nicht an und auch nicht die Tat sache, daß zum Zeitpunkt der Antragstellung von völliger Rechtsgleichheit keinesfalls die Rede sein konnte. Semper kannte in dieser Hinsicht ganz andere Verhältnisse. Der Sohn eines angesehenen Kauf manns aus Altona bei Hamburg war in einem Umfeld aufgewachsen, in dem der tolerante Um gang mit den jüdischen Mitbewohnern eine lange Tradition besaß. Hier waren den Juden schon 1641 vom dänischen König Christian IV. weitreichende Rechte - darunter das des Baues einer Synagoge - eingeräumt worden. Im Ergebnis entstand 1682 ein separates Gotteshaus, das als die »Große Altonaer Synagoge« in die Geschichte eingegangen ist. Sie war in ihrem Entstehungs jahr tatsächlich der größte Bau seiner Art im deutschsprachigen Raum. In Sachsen ließen u. a. die Verhandlungen um den Bauplatz erkennen, wie weit man noch von einer tatsächlichen Anerkennung der Juden entfernt war. Als man sich im März 1836 in einer Deputation an das Land, genauer das Kultusministerium, um kostenlose Bereitstellung eines Bauareals wandte, hatte man drei Plätze im Auge. Sie lagen sämtlichst auf dem Gelände der aufgelassenen Festungsanlagen, die nach dem Plan von Oberlandbaumeister Hauptmann aus dem Jahre 1811 in einen Promenadenring verwandelt werden sollten. Darin ist zunächst erst einmal nichts Ungewöhnliches zu sehen. Als Standort für zu errichtende Gemeinschaftsbauten wurde dieses Areal auch anderenorts in Betracht gezogen. In diesem Falle waren das: 1.der südliche Teil des Antonplatzes in Höhe der Breiten Gasse 2. das Zwickelgrundstück zwischen Pöppelmannschen Opernhaus am Zwinger und dem Hofwaschhaus vor dem Klosterhof 3. ein Platz am Ende der Kleinen Schießgasse in der Nähe der katholischen Kapelle 61 . . N«u M»rWl- Standortvorschläge der jüdischen Gemeinde für die Synagoge