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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 39.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19150000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19150000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- Wahlperiode
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- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 39.1915 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelAnzeige -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1915) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1915) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) 53
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) 65
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) 77
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) 89
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 89
- ArtikelDas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Praxis 90
- ArtikelEine Prunkuhr aus der Blütezeit des Kunstgewerbes in Augsburg 91
- ArtikelAus der Werkstatt 94
- ArtikelDas Wildenbruch-Denkmal zu Weimar 95
- ArtikelUnbrauchbare Sachen sind keine Liebesgabe 95
- ArtikelEtwas über Uhrenöle und deren Anwendung 97
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. Sa. 98
- ArtikelVermischtes 98
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 101
- ArtikelBriefkasten 102
- ArtikelPatent-Nachrichten 102
- ArtikelPatent-Nachrichten 102
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) 141
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) 153
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) 177
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) 189
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) 201
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) 213
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) 227
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) 241
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) 255
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) 267
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) 281
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) 295
- BandBand 39.1915 -
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 8 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 99 die Sachen doch immerhin einen gewissen Vermögenswert (in diesem Falle 385 M.) haben, und schliefet daraus, wenn die Pfandstücke etwa nur gering (wie hier mit 270 M.) beliehen worden sind, dafe dem Käufer des Pfandscheines ein Schaden überhaupt nicht ent standen sei. Denn er hatte für die Pfandstücke aufeer dem Kauf preis für den Pfandschein in Höhe von 200 M. noch 270 M. an den Pfandleiher zu bezahlen, und 470 M. sei ein angemessener Verkaufspreis der Sachen im Kleinhandel. Dieser Auffassung ist das Kammergericht seiner Zeit schon mit Entschieden heit entgegengetreten, und ihm ist das Schöffengericht Berlin-Mitte im vorliegenden Falle gefolgt. Das Schöffengericht sagte, der Schaden sei der volle Preis, den Herr Schulze für den Pfandschein aufgewandt habe. Zu berücksichtigen sei hierbei nämlich, dafe es sich um eine im ordnungsmäfeigen Handelsver kehr nicht verwendbare Sache handle. Es komme daher in einem Falle wie dem vorliegenden weder auf den Herstellungspreis, noch auf den Verkaufspreis im Grofe- oder Kleinhandel an. Ein Pfandschein über Sachen, die im regulären Handel nicht verwertbar sind, müsse für den Durchschnittskäufer überhaupt als völlig wertlos ange sehen werden. Diese Entscheidung des Kammergerichts ist gewife interessant; es wird hiermit den Pfandscheinschiebern ein Ausweg versperrt, der ihnen bei einer geschickten Verteidigung oft zur Freisprechung verholten hat. Die Gerichte waren in einem Falle wie dem vorliegenden oft geneigt, anzunehmen, dafe bei einem Taxwerte von 385 M. ein Erwerbspreis von 470 M. noch als angemessen anzusehen sei, so dafe sie einen Betrug verneinten. Hier hat das Kammergericht endlich einmal zum Nutzen des Juwelier-Gewerbes Klarheit geschaffen. Das Schöffen gericht hat denn auch den Herrn Pelke so beurteilt, wie er es wirk lich verdiente, und ihn zu einer Gefängnisstrafe von 5 Monaten ver urteilt. Rechtsanwalt Schönrock, Berlin. Gelegenheitskäufe. Vor der 4. Strafkammer des Königlichen Landgerichts I kam am 16. März 1915 folgender Fall zur Verhandlung. Der Uhrmacher und Juwelier L. W. in Berlin hatte unter anderem in seinem Schaufenster im Mai vorigen Jahres eine der bekannten Repetier-Uhren, die in den Fachkreisen mit dem Namen „Nepper uhren“ bezeichnet werden, als Gelegenheitskauf für 185 M. angeboten. Eine junge Dame glaubte, mit dieser Uhr ihrem Bräutigam eine be sondere Freude zu bereiten, indem sie annahm, für diesen Preis die Uhr aufeerordentlich billig zu erstehen. Es wurde ihr von W. auch ge stattet, die Uhr in einigen Raten zu bezahlen, und zwar innerhalb 6 Wochen. Infolge des sehr dünnen Gehäuses zeigte die Uhr schon nach einigen Tagen erhebliche Verbeulungen. Hierdurch wurde die Dame mifetrauisch und liefe die Uhr abschätzen. Sie erfuhr zu ihrem Erstaunen, dafe der gezahlte Preis kein Gelegenheitskauf, sondern ein völlig regulärer wäre. Einer Anzeige wegen Betruges konnte trotzdem nicht stattgegeben werden. Nun übernahm es der „Ausschufe zur Be kämpfung des unlauteren Wettbewerbes im Edelmetall-Gewerbe E. V.“, eine Anzeige wegen Vergehens gegen den § 4 des Gesetzes wider den unlaulerenWettbewerb zu erstatten. Durch den als Sachver ständigen geladenen Obermeister der Freien Uhrmacher-Innung Bätge wurde festgestellt, dafe diese Uhren im Grofehandel mit höchstens 120 M. bezahlt werden und der gezahlte Verkaufspreis mit einem Auf schlag von 50°/o in einem regulären Geschäft als ein völlig ausreichen der zu bezeichnen ist. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 30 M. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten mit Rücksicht auf die augenblickliche Zeitlage zu einer Geldstrafe von 15 M. oder 3 Tage Gefängnis und zur Tragung der sämtlichen Kosten. Max Baumert t. In Leipzig verstarb Herr Max Baumert, der Inhaber der Gold- und Silberwaren-Grofehandlung von Baumert & Co. Der Verstorbene war Vorsitzender des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes und hat sich eifrigst an den Arbeiten, die die ge meinsamen Sitzungen der Fachverbände erforderten, beteiligt. Die Beisetzung des Verstorbenen, der sidi auch in Uhrmacherkreisen grofeer Beliebtheit erfreute, erfolgte am 7. April in Leipzig. Deutsche Waren mit englischer Bezeichnung auf deutschem Markte, Der Deutsche hatte leider vor dem Ausbruch des jetzigen Weltkrieges eine grofee Schwäche für ausländische Bezeichnungen, und Grofefabrikanten stellen die Behauptung auf, dafe ihre Waren, wenn sie unter fremdländischer Bezeichnung auf den deutschen Markt gebracht wurden, besseren Absatz fanden als gleichwertige Stücke, die mit deutschen Bezeichnungen verkauft wurden. Es ist aufeerordentlich er freulich, dafe der Deutsche sich wenigstens im Augenblicke der Gefahr wieder gefunden hat und nunmehr mit Nachdruck alle Fremdtümelei von sich abschüttelt und deutsche Ware auch unter deutschem Namen kaufen und verkaufen will. Eine Grofehandlung, die noch Wedcer in englischer Verpackung lieferte, erhielt von einem ihrer Abnehmer den folgenden, etwas drastisch gehaltenen Brief; „Die Kiste kam heute an. Zu meinem Entsetzen steht auf jeder der sechzig Schachteln grofe und breit „Alarm Clock“! Ich bitte Sie, wie ist so etwas nur möglich? Wie kann ein deutscher Fabrikant es wagen, einem Deutschen so etwas anzubieten? Da ballt sich ja die Faust zum Dreinschlagen. Eine so unerhörte Handlungsweise gehört an den Pranger. Ich kann die Schachteln so nicht verwenden und bitte Sie, den Fabrikanten zu veranlassen, mir sechzig Zettel mit deutscher Aufschrift zugehen zu lassen. Andernfalls müfete ich Ihnen die Sendung zur Verfügung stellen.“ Die Grofehandlung, die uns den vorliegenden Brief zur Verfügung stellt, schreibt hierzu, dafe der be treffende Fabrikant selbstverständlich sofort die gewünschten Ersatz zettel geliefert hat, und sie gibt sich der Hoffnung hin, dafe die eng lischen Ausdrücke für die Folge von Weckern und Weckerschachteln verdrängt werden. Auch wir schliefeen uns dem Wunsche dieser Grofehandlung an, bemerken aber dazu, dafe der Deutsche nach wie vor darauf bedacht sein mufe, mit deutschen Erzeugnissen den Weltmarkt zu beherrschen. Das deutsche Wirtschaftsleben kann sich nur auf der alten Höhe er halten, wenn es der deutschen Industrie auch nach dem Kriege nicht an der Ausfuhrmöglichkeit mangelt. Erfreulicherweise haben wir Deutschen nicht zu befürchten, vom Auslandsmärkte verdrängt zu werden, denn den Vorsprung, den unsere Industrie vor derjenigen des Auslandes besitzt, vermag das Ausland nicht kurzer Hand einzuholen. Der Reichstagsabgeordnete Stresemann sprach sich bereits in diesem Sinne aus. Er sagte; „Es mag sein, dafe dieser Weltkrieg starke Schutzzollbesirebungen uns gegenüber zur Folge hat; es mag auch sein, dafe Boykotibestrebungen, namentlich in den ersten Jahren nach dem Kriege, einsetzen werden; aber schliefelich hat das Aus land uns unsere Waren auch bisher nicht aus Liebe für uns abgekauft, sondern nur deshalb, weil wir entweder in der Qualität besser oder im Preise entgegenkommender waren, oder weil wir überhaupt ein Monopol auf die Herstellung gewisser Artikel besafeen, die das Aus land in ihrer Eigenheit nicht nachzuahmen vermochte, was auch nach dem Weltkrieg nicht der Fall sein wird.“ Auch der Geheime Hofrat Dr. Büchner äufeerte sich in dem gleichen Sinne; „Um unserer schönen Augen willen kommt kein fremder Kaufmann zu uns, sondern weil er sein Interesse findet, und solange Solidität, Geschmack und Erfindungsgeist wie seither, und auch unsere Fabrikanten rege bleiben werden, wird das der Fall sein.“ Wir billigen es vollkommen, dafe deutsche Kaufleute deutsche Waren mit deutschen Marken fordern; wir glauben aber auch, dafe man mit den Fabrikanten, die im Interesse der deutschen Industrie deutsche Waren unter fremdländischer Bezeichnung auf den fremden Markt bringen, nicht zu streng ins Gericht gehen sollte, wenn sie einen Teil der vorher für das Ausland bestimmt gewesenen Waren mit der fremd ländischen Bezeichnung zur Befriedigung des deutschen Marktes mit heranziehen. Kein Mangel an Metallen. Schon mehrfach haben Kollegen, in der Absicht, dem Vaterlande zu dienen, angeregt, dafe der Deutsche Uhr macher-Bund das Abfallmessing seiner Mitglieder sammeln und vater ländischen Zwecken dienstbar machen solle. Von der Errichtung einer derartigen Sammelstelle wurde bisher abgesehen, weil die zu er wartenden Unkosten nicht im Verhältnis zu dem erreichten Zwecke stehen. Neuerdings gibt das Kriegsministerium einen Erlafe bekannt, durch den darauf hingewiesen wird, dafe vorläufig kein Mangel an Metallen besteht. Der Erlafe lautet: „In letzter Zeit häufen sich bei der Kriegssfoffabteilung des Kriegsministeriums Anregungen aus allen Schichten der Bevölkerung zur Nutzbarmachung gebundener Metallbestände aus den Haus haltungen und aus der Industrie, selbst aus Kirchenglocken, für den Heeresbedarf. Allen Einsendern für das anerkennenswerte Interesse, das sie dadurch bekundet haben, einzeln zu danken, ist nicht möglich. Das Kriegsministerium spricht daher auf diesem Wege den Beteiligten seinen Dank aus. „Die Heeresverwaltung beabsichtigt, den Anregungen zunächst nicht näher zu treten, weil kein Mangel an alten Metallen besteht. Ab gesehen hiervon würden bei dem bewährten Opfersinn der Be völkerung besonders auch die minderbegüterfen Kreise wetteifern, ihren Besitz an Metall dem vaterländischen Zweck zur Verfügung zu stellen, während erheblich gröfeere Bestände, die im Fall einer wirk lichen Knappheit aus gewerblichen Anlagen, Bedachungen und anderen grofeen Vorräten nutzbar gemacht werden könnten, von den frei willigen Sammlungen nicht getroffen würden.“ Niedriger hängen! Im „Anzeiger für die Draht-Industrie“ (Nr. 6), den uns ein Leser einsendet, wird die Diamant-Ziehstein-Fabrik Roulet & Co. in Biel niedriger gehängt. Eine rheinische Firma, die sich in einer Geschäftsangelegenheit an die Bieler Fabrik gewandt hatte, bekam in französischer Sprache eine Antwort des Inhalts; „Die Firma Roulet & Co. arbeitet nur mit zivilisierten Ländern. Eingeschlossen Ihr Antwortschein zurück.“ Solche Fälle gelinder bis gemeingefährlicher Verrücktheit sind ja nun leider nichts Seltenes mehr. Wie sehr sie den allgemeinen Ge sundheitszustand der sonst so tüchtigen Schweiz verpesten, dafür haben wir einen unwiderlegbaren Zeugen, nämlich den schweizerischen Bundes-Präsidenten Mofta, der unter Gegenzeichnung des Kanzlers der Eidgenossenschaft, Schatzmann, im Namen des Schweize-
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