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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 39.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19150000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19150000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 39.1915 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelAnzeige -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1915) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1915) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) 53
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) 65
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) 77
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) 141
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) 153
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) 177
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) 189
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) 201
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) 213
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) 227
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) 241
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) 255
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 255
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 256
- ArtikelDer Sonderling im Uhrmacherladen 257
- ArtikelDer Projektionsapparat und das Mikroskop als Hilfsmittel bei der ... 258
- ArtikelKriegsbilder 260
- ArtikelMerkblatt für die Hinterbliebenen der gefallenen Kriegsteilnehmer 262
- ArtikelNormalien für Eisen- und Zinkleitungen 263
- ArtikelVerzeichnis der zur Prüfung eingelaufenen Lehrlingsarbeiten 264
- ArtikelVermischtes 264
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 265
- ArtikelBriefkasten 266
- ArtikelPatent-Nachrichten 266
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 266
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) 267
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) 281
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) 295
- BandBand 39.1915 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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ge 'P-LeRoy J/^lbegueL SchwiJgue Ad.Lange wr j % , Bezugspreis nen/ein Galilei Huygens hJ.mhsrd, Graham gam'son poerihoudi Earnshaur liir Deutschland und Österreich* Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,7b Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile odei deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Bezugspreis fürs Ausland johrl. 8,50 Mark vorauszahlbar Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummem (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher^ Bundes Postscheck - Konto : 2581 Berlin Bank-Konto: ).). Caro, Berlin N 24, Monbijou-Plalz 11 und Reichsverbandes gelernter Uhrmacher (E. V.) Herausgegeben von Carl Marfels Berlin SW 68, Neuenburger Stralje 8 Fernspr.: Ami Moritzplatz 11072 undll073 Telegramm-Adresse: Uhrmacherzeifung, Berlin, Neuenburgerstr. XXXIX. Jahrgang Berlin, 1. November 1915 Nummer 21 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen vorbehallen eefseher Ohrmaeher Vorstands-Sigung. Da wichtige Angelegenheiten zur Be ratung Vorlagen, so mugte auf den 11. Oktober schon wieder eine Vorstands-Sigung angesegt werden, zu der erfreulicher weise alle Herren erschienen waren. Der Vorsigende legte der Versammlung Abschrift des an die Handwerkskammer ein gereichten Schriftsages bezüglich Magnahmen der Regierung zum Schuge der aus dem Kriege heimkehrenden Handwerker vor. Die Eingabe deckt sich inhaltlich mit dem in der legten Nummer des Bundesorgans auf Seite 20 veröffentlichten Artikel „Staatliche Hilfe für die Kleingewerbetreibenden“. — Des Ferneren wurde eine Eingabe an die Staatsanwaltschaft Berlin verlesen, in der beantragt wird, in ein vor eineinhalb Jahren gegen ein Waren haus eröffnetes und jegt eingestelltes Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Stempelgeseg erneut einzutreten. — Nach Erledigung einiger geschäftlicher Angelegenheiten hat der Vorstand dem Antrag des Verbandes deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede e. V. stattgegeben und beschlossen, trogdem er seinerzeit bereits an verschiedene Schweizer Fabrikanten her angetreten war, sich auch noch an eihem gemeinsamen Schritt zu beteiligen, der sich gegen die den Feinden Deutschlands Munition liefernden Schweizer Uhrenfabriken richtet. — Auf die begründete Beschwerde zahlreicher Uhrmachergehilfen gegen den Inhaber eines Berliner Uhrengeschäftes wurde be schlossen, das Bundesorgan zu ersuchen, Gehilfeninserate der betreffenden Firma nicht mehr auf zunehmen. — Auf Antrag mehrerer Kollegen ist ferner beschlos sen worden, zu veranlassen, dag ein Inserat, durch das sich ein Zimmerarbeitex empfiehlt („Reinigen —rs“l, nicht mehr auf genommen wird. — Zu den grögten Unzuiräglichkeiten hat die Gepflogenheit geführt, dag auf Rechnungen über goldene Taschenuhren nur das Bruttogewicht der Goldgehäuse, niemals aber das Nettogewicht angegeben wird. Würde zwischen dem Brutto- und Nettogewicht bei goldenen Taschenuhren ein geringer Unterschied bestehen, dann könnte man diesen Brauch noch hinnehmen; in Wirklichkeit hat sich aber der Modus her ausgebildet, eine Toleranz von 10 Prozent als „handels üblich“ anzusehen. Es klingt fast unglaublich, und dennoch ist es Tatsache, dag bereits mehrere Kollegen, die sich dies bezüglich im guten Glauben auf ihr vermeintliches Recht in einen Prozeg einliegen, diesen Prozeg verloren haben. Es gelang den beklagten Lieferanten immer, den Nachweis zu führen, dag es allgemein üblich sei, 10 Prozent des angege benen Gewichts als noch zulässig anzusehen. Die Ge häusefabrikation ist aber heute so leistungsfähig, und die Wiedergewinnung des bei der Fabrikation entstehenden Gold abfalls ist so weit vorgeschritten, dag mit einem Verlust von 10 Prozent während der Fabrikation nicht mehr gerechnet werden darf. Da zweifellos die Anschauungen über die jegt angegebene Toleranzgrenze bei den Verkäufern und Käufern a
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