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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 39.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19150000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19150000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 39.1915 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelAnzeige -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1915) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1915) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) 53
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) 65
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) 77
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) 115
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 115
- ArtikelDie Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte 116
- ArtikelDas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Praxis ... 117
- ArtikelNeues Ankergangmodell für Studien- und Lehrzwecke 118
- ArtikelDie richtige Zeit in kleineren Orten 120
- ArtikelMedaillen zur Erinnerung an den Weltkrieg 121
- ArtikelKriegsbilder 122
- ArtikelTaschenuhr-Zifferblatt mit Zeitgleichungs-Angaben 124
- ArtikelVermischtes 125
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 126
- ArtikelBriefkasten 128
- ArtikelPatent-Nachrichten 128
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 128
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) 141
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) 153
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) 177
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) 189
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) 201
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) 213
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) 227
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) 241
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) 255
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) 267
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) 281
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) 295
- BandBand 39.1915 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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r M&JtJgQ A-LBregu ^chy/ilgue Ad.lange Bezugspreis V. en/ein Galilei Hungens _ jchard Graham Harrmm mza EBetlhoudL Eßrnshaw für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 1,7b Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen Die viergespallene kleine Zeile odci deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seile (400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher- Bundes Postscheck - Konto: 2561 Berlin ■ ■ Bank-Konto: J.). Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 und Reichsverbandes gelernter Uhrmacher CE. V.) Herausgegeben von Carl Marfels Berlin SW 68, Neuenburger Straße 8 Fernspr.: Amt Moritzplatz 11071 bis 11073 Telegramm-Adresse: Uhrmacherzeitung, Berlin, Neuenburgerstr. XXXIX. Jahrgang Berlin, 15. Mai 1915 Nummer 10 Alle Rechte Für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Huber, Königlich Bayerische Hof-Uhrenfabrik in München verurteilt. Wir stehen bekanntlich mit der Firma Andreas Huber in München in einigen Prozessen. Erfreulicherweise können wir unseren Mitgliedern jeist die Mitteilung machen, daß unsere Arbeit nicht erfolglos war. Troßdem wir gegen Huber eine einstweilige Verfügung dahingehend erstritten hatten, daß ihm bei Meidung einer Geldstrafe von 1500 Mark oder einer Haftstrafe bis zu sechs Wodien für jeden Fall der Zuwider handlung verboten wird, in Ankündigungen, die für einen größeren Preis von Personen bestimmt sind, zu behaupten, daß die von ihm verlangten Preise Armee-Ausnahmepreise seien, hatte Huber, wenn auch nicht die Bezeichnung „Armee- Ausnahmepreis e‘‘, in seinen weiteren Inseraten die Be zeichnung „Armeepreise" angewandt. Auf unseren An trag ist nunmehr Huber deshalb zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt worden. Das Gericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Ausdruck „Armeepreise“ die gleiche Bedeutung wie „Armee-Ausnahmepreise“ hat. Wir freuen uns dieses Erfolges und hoffen im Interesse unserer Kollegen um somehr auf einen guten Ausgang der weiter noch schwebenden Rechtsstreite, als uns kurz vor Aufnahmeschluß die folgende Richtigstellung von hoher amtlicher Stelle zugeht: Nr. 40 738. Stellv. Generalkommando I. bay. A.-K. Preßnotiz Das stellvertretende Generalkommando I. bayerischen Armeekorps gibt bekannt: Die Firma Andreas Huber, Hofuhrenfabrik in München, vertreibt seit Kriegsbeginn mit großer Reklame sogenannte „Armee-Felddienst-Uhren“. In Plakaten und Inseraten sowie mit Sammelbestell-Listen, die ins Feld gesandt werden, fordert die Firma die Heeresangehörigen zum Kaufe von „Armee- Leuchtblattuhren, Armee-Leuchtarmbanduhren, Armee-Leucht taschenwedceruhren“ usw. unter der Angabe auf, daß „sämt liche“ oder „fast sämtliche Regimenter der Armee und der Kriegsschiffe der Kaiserlichen Marine“ diese Uhren, die für den Nacht-Feld- und Wachtdienst geradezu unentbehrlich seien, bestellt hätten. Nur die „rein patriotische Gesinnung“ des Firmeninhabers sei die Veranlassung, dem Heere die Uhren zu den außerordentlich billigen, sogenannten „Armeepreisen“ zu liefern, die die Ankündigungen verzeichnen. Demgegenüber ist durch sachverständiges Gutachten fest gestellt: 1. Irreführend ist die Bezeichnung „Hofuhren f a b r i k “, denn die Firma Huber stellt die angepriesenen Uhren nicht selbst her, läßt sie vielmehr in fremden Fabriken herstellen; 2. Unrichtig ist, daß diese Fabrikate nur durch Huber zu beziehen wären, denn jeder Uhrmacher kann solche Uhren in der gleichen Qualität liefern; 3. Nicht richtig ist, daß ein Ausnahmepreis von Huber ge währt würde; vielmehr können zu diesen Preisen und teilweise sogar zu niedrigeren Preisen solche Uhren auch bei anderen Uhrmachern bezogen werden; 4. Irreführend ist die Angabe, daß die sämtlichen oder fast sämtliche Regimenter der Armee und Kriegsschiffe diese
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